Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste

reinecke54, Wednesday, 19.01.2005, 13:19 (vor 7686 Tagen) @ Nitec

Als Antwort auf: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftstest m von Nitec am 18. Januar 2005 16:16:43:

Noch einmal zur klarheit:

Sowohl zu einem mutterschaftstest als auch zu einem
vaterschaftstest muessen laut dem geplanten gesetz
beide erziehungsberechtigte ihre zustimmung
geben.

Also: eine frau, die glaubt, ihr kind sei in der
klinik vertauscht worden, darf nach dem entwurf
nicht ohne zustimmung des erziehungsberechtigen
vaters keinen mutterschaftstest machen. Sie schickt
kein genetisches material des vaters ein, verletzt
also nicht sein informelles selbstbestimmungsrecht.
Allein, weil er erziehungsberechtigt ist, braucht
sie seine zustimmung. Aber wer wirft eine mutter
dafuer ins gefaengnis?

Die hauptschwaeche der alles-verbieten-wollenden
ist, dass sie frech behaupten, dass das informelle
selbstbestimmungsrecht des kindes erheblich
verletzt werde. Die erdrueckende mehrheit der
bevoelkerung in D und andere regierungen sehen
wohl nur eine marginale verletzung.


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