Plebiszit und Verfassungsgericht
Statt endlose Debatten auf Kosten der Bürger zu führen, sollte man
die sog. Legislative nur noch als gesetzentwerfende nicht
aber gesetzgebende Gewalt zulassen. am Ende wird ja sowieso
jedes Gesetz, das in mühsamer Diskussion im Bundestag verabschiedet
wird, vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Wenn ein Volk weiß, was es will, warum sollte es nicht wenigstens
über die Gesetze, die ihm auferlegt werden sollen, abstimmen dürfen?
Ein Volk könnte sich im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung
ohne weiteres selbstverwalten, wobei dann eine politische Richtung
weniger Bedeutung hätte als Entscheidungen, die sich auf die
wirklichen Probleme der Menschen beziehen.
Re: Plebiszit und Verfassungsgericht
Als Antwort auf: Plebiszit und Verfassungsgericht von Gastschreiber am 18. Januar 2005 16:44:46:
Wenn ein Volk weiß, was es will, warum sollte es nicht wenigstens
über die Gesetze, die ihm auferlegt werden sollen, abstimmen dürfen?
In der Schweiz gibt es das sogenannte Referendum. Mit 50 000 Unterschriften muss eine Gesetzesvorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Ausserdem können neue Gesetze durch das Initiativrecht gefordert werden, auch da müssen Unterschriften von Befürwortern gesammelt werden, nämlich 100 000. Allerdings funktioniert dann ein Regierungssystem wie in der BRD mit Regierung und Opposition nicht mehr, weil die Opposition die Gesetzesvorlagen der Regioerung ständig mit Referenden torpedieren könnte.
Ein Volk könnte sich im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung
ohne weiteres selbstverwalten, wobei dann eine politische Richtung
weniger Bedeutung hätte als Entscheidungen, die sich auf die
wirklichen Probleme der Menschen beziehen.
Da allerdings habe ich meine Zweifel, das scheint mir Science Fiction zu sein.
Scipio