Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftstest m
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Hab wohl noch Beisshemmung, i. d. Überschrift Frau bitte durch Mutter ersetzen.
Als Antwort auf: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftstest m von Nitec am 18. Januar 2005 16:16:43:
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftstest m von Nitec am 18. Januar 2005 16:16:43:
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Kriminalisieren .. ja. Nur eine Mutter darf natürlich nicht in den Knast, denk doch an das arme Kind !
Scipio
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste von Scipio Africanus am 18. Januar 2005 16:29:11:
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Kriminalisieren .. ja. Nur eine Mutter darf natürlich nicht in den Knast, denk doch an das arme Kind !
Scipio
Anders gefragt: Kann denn ein Richter, wenn schon aus von dir genanntem Grunde keine Gefängnisstrafe, dann doch zumindest sie zu einer Geldstrafe oder überhaupt verurteilen? Eine Mutter, die doch nur wissen möchte, wer von ihren Lovern ihr denn nun den Braten in die Röhre geschoben hat!?
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste von nitec am 18. Januar 2005 16:38:12:
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Kriminalisieren .. ja. Nur eine Mutter darf natürlich nicht in den Knast, denk doch an das arme Kind !
Scipio
Anders gefragt: Kann denn ein Richter, wenn schon aus von dir genanntem Grunde keine Gefängnisstrafe, dann doch zumindest sie zu einer Geldstrafe oder überhaupt verurteilen? Eine Mutter, die doch nur wissen möchte, wer von ihren Lovern ihr denn nun den Braten in die Röhre geschoben hat!?
Geldstrafe ? Die ist doch von der Sozialhilfe abhängig, da kannst du doch nicht noch Geld eintreiben. Denk doch an das arme Kind ! :))
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste von Scipio Africanus am 18. Januar 2005 16:29:11:
Ich habe mal eine Statistik gelesen, nach der ca. 40-50 % aller Vaterschaftstests von Müttern gemacht werden. Würde das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests auch die Mütter kriminalisieren?
Kriminalisieren .. ja. Nur eine Mutter darf natürlich nicht in den Knast, denk doch an das arme Kind !
Scipio
Was ist daran heimlich, wenn sie die Erziehungsberechtigte ist?
Ist der Vater der Erziehungsberechtigte darf er den Test doch auch machen.
Es geht bei dem Verbot doch bisher nur um das heimliche "Entnehmen" und Versenden von Genmaterial.
Bubbles
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste von Bubbles am 19. Januar 2005 10:23:02:
Hallo,
Was ist daran heimlich, wenn sie die Erziehungsberechtigte ist?
Ist der Vater der Erziehungsberechtigte darf er den Test doch auch machen.
Es geht bei dem Verbot doch bisher nur um das heimliche "Entnehmen" und Versenden von Genmaterial.
Wenn die Mutter einen Vaterschaftstest macht, braucht sie in jedem Fall das Genmaterial des in Frage kommenden Vaters. Der Vater brauch umgekehrt nicht Material von der Mutter.
Die Mutter kann also ohne Material des Vaters nur einen Mutterschaftstest machen (macht aber wenig Sinn
)
Andreax
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste von Andreax am 19. Januar 2005 10:27:24:
Hallo,
Was ist daran heimlich, wenn sie die Erziehungsberechtigte ist?
Ist der Vater der Erziehungsberechtigte darf er den Test doch auch machen.
Es geht bei dem Verbot doch bisher nur um das heimliche "Entnehmen" und Versenden von Genmaterial.
Wenn die Mutter einen Vaterschaftstest macht, braucht sie in jedem Fall das Genmaterial des in Frage kommenden Vaters. Der Vater brauch umgekehrt nicht Material von der Mutter.
Die Mutter kann also ohne Material des Vaters nur einen Mutterschaftstest machen (macht aber wenig Sinn)
Andreax
Stimmt.
Re: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftste
Als Antwort auf: Soll auch die Frau bestraft werden, wenn sie einen heimlichen Vaterschaftstest m von Nitec am 18. Januar 2005 16:16:43:
Noch einmal zur klarheit:
Sowohl zu einem mutterschaftstest als auch zu einem
vaterschaftstest muessen laut dem geplanten gesetz
beide erziehungsberechtigte ihre zustimmung
geben.
Also: eine frau, die glaubt, ihr kind sei in der
klinik vertauscht worden, darf nach dem entwurf
nicht ohne zustimmung des erziehungsberechtigen
vaters keinen mutterschaftstest machen. Sie schickt
kein genetisches material des vaters ein, verletzt
also nicht sein informelles selbstbestimmungsrecht.
Allein, weil er erziehungsberechtigt ist, braucht
sie seine zustimmung. Aber wer wirft eine mutter
dafuer ins gefaengnis?
Die hauptschwaeche der alles-verbieten-wollenden
ist, dass sie frech behaupten, dass das informelle
selbstbestimmungsrecht des kindes erheblich
verletzt werde. Die erdrueckende mehrheit der
bevoelkerung in D und andere regierungen sehen
wohl nur eine marginale verletzung.