Unser Grundgesetz meint:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Aha!
Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wozu ist es dann
überhaupt nötig, zwischen den Geschlechtern zu unterscheiden?
Welche geschlechtsspezifisch bedingten Nachteile gibt es, die es
angeblich zu beseitigen gilt, die einzig auf dem biologischen
Unterschied beruhen?
Da Männer und Frauen auch Menschen sind, ist es unnötig, Gleichberechtigung zu fordern, bzw. diese Forderung eben dann nur ein
Mittel, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Absatz 2 ist somit unnötig. Er müßte nämlich wie
folgt lauten:
(2) Menschen (Männer und Frauen) sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Menschen (Frauen und Männern) und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Hieraus ergibt sich, daß es immer Vor- und Nachteile für jeden Menschen
in jedem Leben geben wird. Wie soll man also nun unterscheiden, welcher
Mensch wie und wo eine Art "Lastenausgleich" benötigt?
Jeder Mensch soll nach seinen Fähigkeiten und Leistungen bewertet
werden. Es ist reine Behauptung, es gäbe jene Nachteile, die sich
auf ein biologisches Geschlecht beziehen. Und diese Behauptung trägt
erst recht zu einer Diskriminierung bei.
Folglich würde Art. 3 Absatz 1 vollkommen ausreichen. Dies würde
eine Menge Zeit, Geld und Debatten um Wehrpflicht, Frauenquote usw.
sparen.
Jedes Gesetz hat 100.000 Wirkungen und Nebenwirkungen. Für eine
Vereinfachung unserer Gesetze, für eine grundlegende Reduzierung
der Verwaltung. Weg vom Staat, der seine Mitbürger für ihre Leistungen
bestraft, hin zu einem Staat, der wirtschaftlich und leistungsorientiert
handelt.
Es ist unsittlich, wie dieser Staat über sein Volk verfügt und mit
sinnlosen Gesetzen, Verordnungen und Debatten nur davon ablenken
will, welche Machtkontrolle die politische Obrigkeit ausübt, um sich
persönlich zu bereichern.
Der Staat soll dem Volk dienen und nicht umgekehrt.
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Gastschreiber,
18.01.2005, 10:03
- Re: Unser Grundgesetz meint: -
Magnus,
18.01.2005, 14:06
- Re: Unser Grundgesetz meint: - Gastschreiber, 18.01.2005, 18:26
- Re: Unser Grundgesetz meint: -
Magnus,
18.01.2005, 14:06