Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
1. Der gesetzliche Vater hat jederzeit das Recht zu ermitteln, ob sein Kind (biologisch) von ihm stammt.
2. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes stellt keine Vaterschaftsklage dar.
3. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes erfolgt durch Gentest unter notarieller Aufsicht. Die Bundesländer benennen die Labore, die dazu ermächtigt sind.
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Zumal die Kosten für einen pränatalen Mord durch weibliche Urheberschaft ja auch von der Krankenkasse übernommen werden - was ich schon eher bedenklich finde.
T.L.
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio
Na, ich wiess ja nicht - Krankenkassen sollen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufkommen, und da fällt ein Vaterschaftstest (von Sonderfällen abgesehen) nun mal wirklich nicht drunter.
Mit welchem Recht werden die Beiträge von Herrn Müller für den Vaterschaftstest von Herrn Meier missbraucht?
Warum schon wieder gleich der Schrei nach der Solidargemeinschaft, nach (ist jetzt formell falsch, ich weiss) Subventionen? Dass es andere negative Beispiele gibt, macht diesen konkreten Fall nicht besser.
Gruß Ralf
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Ralf am 17. Januar 2005 17:18:49:
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio
Na, ich wiess ja nicht - Krankenkassen sollen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufkommen, und da fällt ein Vaterschaftstest (von Sonderfällen abgesehen) nun mal wirklich nicht drunter.
Der Staat macht den Mann zum Vater aufgrund einer Vermutung. Deshalb erachte ich die Kostenübernahme für gerechtfertigt, wenn der gesetzliche Vater die Richtigkeit dieser VERMUTUNG überprüfen will. Der gesetzliche Vater muss ja auch aufgrund dieser Vermutung blechen.
Mit welchem Recht werden die Beiträge von Herrn Müller für den Vaterschaftstest von Herrn Meier missbraucht?
Herr Müller muss ja auch die Behandlungen der Krankheiten von Herrn Meier mitfinanzieren, es handelt sich nun mal um eine SolidarVERSICHERUNG. Im Schadensfall profitiert der Geschädigte von den Beiträgen der anderen, das Prinzip jeder Versicherung.
Gruss Scipio
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
1. Der Vater- und Mutterschaftstest soll gesetzlich sofort nach jeder Geburt eines Kindes angeordnet werden, damit Lug, Betrug, Personenstandsfälschung, Verwechslung im Krankenhaus, Inzucht, Gesundheitsgefährdung (Erbkrankeiten) usw. ausgeschlossen wird und das ist sicherlich auch im Sinne zum Wohle des Kindes! Wer das ablehnt, will sich immer die Option von Lug, Betrug, Personenstandsfälschung offen halten oder es manche Personen sind die schon einmal eine Personenstandsfälschung durchgeführt haben und deshalb um jeden Preis einen Vaterschaftstest ablehnen!
2. Eine Mutter weiss auch das sie die biologische Mutter des Kindes ist und das kann man nur durch einen DNA Test bestätigen, wurde das Kind und der Vater um Erlaubnis gefragt das die Mutter einen DNA Test machen darf? Auch ein Vater hat das gleiche Recht zu wissen ob er auch der leibliche Vater des Kindes ist!
meint,
Christian
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Christian am 17. Januar 2005 17:51:33:
1. Der Vater- und Mutterschaftstest soll gesetzlich sofort nach jeder Geburt eines Kindes angeordnet werden, damit Lug, Betrug, Personenstandsfälschung, Verwechslung im Krankenhaus, Inzucht, Gesundheitsgefährdung (Erbkrankeiten) usw. ausgeschlossen wird und das ist sicherlich auch im Sinne zum Wohle des Kindes! Wer das ablehnt, will sich immer die Option von Lug, Betrug, Personenstandsfälschung offen halten oder es manche Personen sind die schon einmal eine Personenstandsfälschung durchgeführt haben und deshalb um jeden Preis einen Vaterschaftstest ablehnen!
2. Eine Mutter weiss auch das sie die biologische Mutter des Kindes ist und das kann man nur durch einen DNA Test bestätigen, wurde das Kind und der Vater um Erlaubnis gefragt das die Mutter einen DNA Test machen darf? Auch ein Vater hat das gleiche Recht zu wissen ob er auch der leibliche Vater des Kindes ist!
meint,
Christian
Das ist sicher die naheliegende Alternative, dass nämlich zwingend ein Test nach der Geburt erfolgt.
Mein Vorschlag erlaubt dem Vater aber auch "zu jeder Zeit" den Test machen zu lassen. Ich selbst halte den obligatorischen Test für die beste Lösung, so wie du, glaube aber, dass er auf sehr grossen politischen Widerstand stossen würde.
Gruss Scipio
Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
1. Der gesetzliche Vater hat jederzeit das Recht zu ermitteln, ob sein Kind (biologisch) von ihm stammt.
2. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes stellt keine Vaterschaftsklage dar.
3. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes erfolgt durch Gentest unter notarieller Aufsicht. Die Bundesländer benennen die Labore, die dazu ermächtigt sind.
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio
Wobei die ersteren Punkte ohnehin egal sind, wenn bei der Geburt alle VErhältnisse automatisch geklärt werden. Kein Gericht wird bemüht, keine "Feigheit"...