Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Ferdi, Monday, 17.01.2005, 03:11 (vor 7689 Tagen)

Hallo!

Aus einer Veröffentlichung der Frankfurter Humatrix-AG (Testinstitut):

Zitat: Die Zulassung eines privaten Vaterschaftstest-Gutachtens bedarf eines Identitätsnachweises der betroffenen Personen, um als Beweismittel vor Gericht akzeptiert zu werden. Es liegt damit auch weiterhin im Ermessen des Richters, einen privat in Auftrag gegebenen DNA-Vaterschaftstest als begründeten Anfangsverdacht zur Anfechtung einer Vaterschaft zuzulassen.

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt? Nach der obigen Pressemitteilung müsste dann bei negativem Testbefund eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleitbar sein, weil der Identitätsnachweis erfolgt ist. In der Pressemitteilung weist das Institut weiter darauf hin, dass diskrete Vaterschaftstests nach wie vor legal sind.

Im Bienenstock summt es deswegen ganz gewaltig. Die Bienenkönigin lässt sich weinerlich und wenig selbstbewusst darüber aus, dass es "ihr als Mutter das Herz zerreissen würde wegen des Kindes", weil der als Vater bezeichnete Mann der Frau misstraut und einen Testwunsch hat. Mit anderen Worten: Frau fordert bedingungsloses Vertrauen ein. Mit welcher Berechtigung eigentlich? Mangels handfester Gegenargumente wird hier mal wieder die zerkratzte Platte der Frau als Opfer unberechtigter Anschuldigungen aufgelegt, die dadurch als Hure und Schlampe hingestellt wird. Denn es gebe keinen Grund für einen Testwunsch des Vaters, weil der Vater der Vater IST. Punkt. So einfach ist das!

Produkte von echten Bienen schmecken aber gut, deswegen gönne ich mir jetzt ein Gläschen Honigwein.

Gruss,
Ferdi

Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Magnus, Monday, 17.01.2005, 12:45 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt?

Dann ist es ja kein heimlicher Test mehr, sondern ein Notariell beglaubigter Vaterschaftstest.

Ich würde dennoch auf den heimlichen Test bestehen. Der heimliche Test garantiert mir, dass ich die Gendaten eben NICHT personenbezogen abgeben kann, was mir eine gewisse Sicherheit verschafft, das in den Labors wirklich nur Verwandschaft getestet wird.

Wer weiß ob sich das ändert, wenn die Labors gewinneinbußen haben und nur noch personenbezogene Daten eintreffen - man muss ja schließlich was verdienen, und wenn es nicht jetzt möglich ist, dann in Zukunft.

Magnus

Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Odin, Monday, 17.01.2005, 13:04 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt? Nach der obigen Pressemitteilung müsste dann bei negativem Testbefund eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleitbar sein, weil der Identitätsnachweis erfolgt ist. In der Pressemitteilung weist das Institut weiter darauf hin, dass diskrete Vaterschaftstests nach wie vor legal sind.

Auch hier wieder das "alte Problem": Dies wird ein Mann auch erst dann tun, wenn er durch einen heimlichen Test erfahren hat, daß der Schuß nicht nach hinten losgeht - d.h. die Beziehung gefährdet wegen eines evtl. unbegründeten Verdachts. Außer in Scheidungsfällen. Da ist es ohnehin schon zu spät. Ein entsprechendes Vorgehen des Mannes kann aber den Umgang gefährden.

Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

ein weiterer Andreas, Monday, 17.01.2005, 13:11 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt? Nach der obigen Pressemitteilung müsste dann bei negativem Testbefund eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleitbar sein, weil der Identitätsnachweis erfolgt ist. In der Pressemitteilung weist das Institut weiter darauf hin, dass diskrete Vaterschaftstests nach wie vor legal sind.

Die Frage ist, ob er das ohne Zustimmung der Mutter darf. Wenn nein, ob das Ergebnis des Tests ggf. als Anfechtungsbedarf für eine Vaterschaftsklage anerkannt wird.

"Heimlich" wäre der Test dann ja nicht mehr. Aber wäre er dadurch schon verwertbar?!

Gruß

Andreas

Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Tonie, Monday, 17.01.2005, 15:40 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Und woher weiß das Institut, dass es nicht der nette Nachbarsjunge von nebenan ist?

Troll?! (oT)

ein weiterer Andreas, Monday, 17.01.2005, 15:58 (vor 7688 Tagen) @ Tonie

Als Antwort auf: Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Tonie am 17. Januar 2005 13:40:36:

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Re: Troll?! (oT)

Odin, Monday, 17.01.2005, 17:11 (vor 7688 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Troll?! (oT) von ein weiterer Andreas am 17. Januar 2005 13:58:59:

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Wieso? Die Frage ist berechtigt. Da sehr oft Beweis mit Indiz verwechselt wird, verwundert mich die Frage nicht.

Ein negativer Test soll als INDIZ vor GEricht verwertet werden. D.h., die Richter sollen ihn zum Anlaß nehmen, die Vaterschaft gerichtlich testen zu lassen - es sei denn, die Frau sagt schon vorher, was Sache ist.

Ein Beweis kann ein privater Vaterschaftstest nie sein.

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