Re: Genehmigte Tests zuslässig?
Als Antwort auf: Genehmigte Tests zuslässig? von Jeremin am 16. Januar 2005 22:06:14:
Wie sieht das eigentlich mit von der Frau genehmigten Vaterschaftstests aus? Wären die vor Gericht als Verdachtsmoment zulässig?
Das wäre ja dann klar mit zweierlei Maß gemessen.
Wenn ich jetzt ein Mörder wäre, würde ich beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Beispiel:
Man stelle sich einen Mordfall vor, indem der Tatverdächtige die Abnahme von Fingerabdrücken und DNA-Proben ablehnt. Werden ihm gegen seinen Willen dennoch die Proben bzw Fingerabdrücke abgenommen, darf dies vor Gericht nicht verwertet werden.
Also wenn der Tatverdächtige kein Geständnis ablegt oder auf frischer Tat ertappt wird, kommt der Mörder trotz bestehender Beweise davon.
Warum werden hier Mörder und andere Straftäter bevorzugt?
Frau begeht die Straftat der Personenstandsfälschung und des Unterhaltsbetruges und kann die Beweisführung verhindern bzw. dürfen die ermittelten Beweise dann nicht berücksichtigt werden.
*Ironie on* Ich fordere daher ein veto auch für Mörder *Ironie off*
Sven74
gesamter Thread:
- Genehmigte Tests zuslässig? -
Jeremin,
17.01.2005, 00:06
- Re: Genehmigte Tests zuslässig? - Hansi, 17.01.2005, 00:08
- Re: Genehmigte Tests zuslässig? - Sven74, 17.01.2005, 00:29