Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)

Scipio Africanus, Sunday, 16.01.2005, 09:49 (vor 7689 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) von Nick am 16. Januar 2005 00:29:07:

In den Fällen, die das BGH zu beurteilen hatte, hatten die Männer eben kein Sorgerecht. Aber selbst wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, hätte das BGH die Rechtmässigkeit des Tests nur bei Zustimmung aller Parteien bejaht.
Daraus leitete das BGH die Unrechtmässigkeit des Tests ab. Ein solcher Test müsste nach Auffassung des BGH von allen drei beteiligten Personen gutgeheissen werden, um rechtmässig zu sein. Das heisst vom gesetzlichen Vater, der Mutter und dem Kind. Da das Kind unmündig ist, entscheidet der / die Sorgeberechtigte darüber, ob der vom Vater gewünschte Test gemacht werden darf. Soweit die Rechtsauffassung des BGH.
Diese Rechtsauffassung ist aus folgenden Gründen sehr fragwürdig :

Das de facto Vetorecht der Kindsmutter.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist ein Konstrukt, das in der Wirklichkeit so nicht existiert. Das unmündige Kind wird durch den Sorgeberechtigten bevormundet, also das Gegenteil von selbstbestimmt. Im Falle der Kindsmutter besteht eine Interessenskollision, was den Vaterschaftstest anbelangt. Es gibt deshalb keine Gewähr, dass die Kindsmutter im Interesse des Kindes handelt, wenn sie den Test ablehnt. Sie nimmt im möglichen Fall der Personenstandsfälschung Eigeninteressen wahr, die mit den Interessen des Kindes nichts zu tun haben. Sie will ihren Betrug verschleiern. Es ist völlig unverständlich, dass das BGH diese Interessenskollision nicht wahrnimmt. Das Sorgerecht der Mutter müsste in diesem Fall eingeschränkt werden.

Die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Kindes

Wie bereits gesagt; das informationelle Selbstbestimmungsrecht (i.S) des unmündigen Kindes ist ein juristisches Konstrukt, das keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat.
Aber nehmen wir es mal als gegeben hin. Es stellt sich doch dann die Frage, warum das i.S des Kindes verletzt sein soll, wenn der Vater einen Test machen lässt ohne Zustimmung der Mutter, bei Zustimmung der Mutter jedoch nicht. Es ist offensichtlich, dass hier wieder einmal Kindesrechte vorgeschoben werden, um Frauenprivilegien zu erhalten. Wäre es nicht im Interesse des Kindes, den Personenstand zweifelsfrei festzustellen ?

Die Vaterschaftsvermutung

Gesetzlicher Vater wird Mann, weil der Staat vermutet, Mann sei es. Der gesetzliche Vater muss die Möglichkeit haben, jederzeit und ohne weiteres diese Vermutung überprüfen zu lassen, weil diese Vermutung auch ohne weiteres angenommen wird. Diese Feststellung der biologischen Vaterschaft sollte nicht automatisch die Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft bedeuten. Die Vaterschaftsvermutung ohne geeignete Rechtsmittel, diese ohne weiteres zu überprüfen, bedeutet einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes.

Abschliessend

Hier hilft nur der Gang vor das Verfassungsgericht.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass der Feminismus zerstört werden sollte.

Gruss Scipio


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