Rechtsposition der Mutter wiegt weniger
Eigentlich ist die Frage der Elternschaftsfeststellung bereits geklärt.
Das von Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis herausgegebene und vom Familienministerium der Bundesregierung geförderte "Familienhandbuch" (http://www.familienhandbuch.de) informiert ausführlich über Elternschaftstests unter:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_156
Dort findet sich:
"In Deutschland hat jeder Mensch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, wer seine Mutter ist und wer sein biologischer Vater ist."
Zur Mutterschaftsfeststellung heißt es:
"(...) Die Feststellung der Mutterschaft ist trotz der Fortschritte der Reproduktionsmedizin unproblematisch, da die Rechtsprechung sich darauf festgelegt hat, daß juristisch gesehen diejenige Frau, die das Kind geboren hat, die Mutter ist. Läßt sich dies infolge einer nachfolgenden Adoption nicht mehr problemlos feststellen, hat das adoptierte Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung; dieses Recht überwiegt die Rechtsposition der Mutter auf Wahrung der Intimsphäre (LG Bremen FamRZ 1998, 1039).
Robert
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