Re: Das ist in D los
Als Antwort auf: Re: Das ist in D los von pit b. am 14. Januar 2005 20:41:42:
Während Behindertenverbänden das Ganze nicht weit genug geht, laufen Arbeitgeber und Hausbesitzer Sturm gegen das Gesetzesvorhaben.
Weil die Beweislast nicht beim Kläger sondern beim Angeklagten liegt!
Fühlt sich jemand von einem Vermieter benachteiligt, so muss der Vermieter
beweisen dass es Bewerber nicht benachteiligt. Stell ich mir nicht einfach
vor. Im Zweifel gegen den Angeklagten, also!
Es drohen Massen von Anzeigen, Schadensersatz- und
Schmerzensgeldforderungen gegen die sich Angeklagte zur schwer verteidigen
können. Leicht verdientes Geld! Extrem leicht!
Habe einen Beruf mit einem Frauenanteil von ca. 75%. Also werde ich mich eifrig bewerben und dann bei einer Absage den Arbeitgeber verklagen.
....
Oh schei..., ich bin ja ein Mann und kann damit ja nicht diskriminiert werden. So ein Pech!
Sven74
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Femi,
14.01.2005, 22:03
- Re: Das ist in D los -
pit b.,
14.01.2005, 22:41
- Re: Das ist in D los - Sven74, 14.01.2005, 22:49
- Re: Das ist in D los - Lecithin, 14.01.2005, 23:18
- Re: Das ist in D los - Nikos, 15.01.2005, 12:53
- Re: Das ist in D los -
pit b.,
14.01.2005, 22:41