Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stellungnahme der CDU - etwas enttäuschend, besonders am Ende.

Magnus, Friday, 14.01.2005, 21:06 (vor 7691 Tagen)

Ich habe die CDU mal angefragt, und Antwort erhalten. Sie schließen also nicht aus, heimliche Tests zu verbieten. Kann ich alles nicht nachvollziehen...

Magnus

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Mit Ihrem Unverständnis über die Pläne der Bundesjustizministerin, heimliche
Vaterschaftstest unter Strafe zu stellen, sind Sie nicht allein. Die CDU
Deutschlands lehnt diese wirklichkeitsfremden Pläne ab und ruft die
Bundesregierung dazu auf, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen.

Das Bundesjustizministerium plant, die heimliche Gewinnung eines genetischen
Fingerabdrucks ohne Einwilligung der betroffenen Person unter Strafe zu
stellen, und zwar ausnahmslos. Dies soll folglich in erster Linie für die
heimliche Durchführung von Vaterschaftstest durch Familienväter gelten, was
Frau Zypries mit der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Kindes und des
Familienfriedens begründet. Diese Argumentation greift aber nach Auffassung
der CDU viel zu kurz:
Ein Kind ist - noch - nicht in der Lage, sein Selbstbestimmungsrecht
auszuüben, sondern seine Eltern nehmen dieses Recht bis zum Erreichen der
Mündigkeit gemeinsam wahr, dies ist der gesetzliche Inhalt der elterlichen
Sorge. Überdies ist auch zu bedenken, dass das Verschweigen des wahren
Vaters durch die Mutter ebenfalls einen schwerwiegenden Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht des Kindes darstellt.
Das Argument "Wahrung des Familienfriedens" ist höchst problematisch, da
zwar die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, was
aber umgekehrt bedeutet, dass der Staat die Familie vor Beeinträchtigungen
von außen zu schützen und selbst damit keinerlei Recht hat, sich in diesen
intimen Bereich einzumischen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB, hat in seiner Kritik an den Plänen von Frau Zypries darauf
hingewiesen, dass es für eine Familie oder Partnerschaft das sichere Aus
bedeute, wenn sich erst einmal Polizei und Staatsanwaltschaft mit der
Feststellung der Vaterschaft befassen. Daher sei es auch der völlig falsche
Weg, zweifelnde Väter zu kriminalisieren und mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bedrohen.

Röttgen unterstrich aber, dass hier in der Tat Handlungsbedarf bestünde,
denn die gegenwärtige Situation sei in der Tat unbefriedigend: Der
derzeitige legale Weg, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen,
ist schwierig, oft langwierig und mit Kosten verbunden. Außerdem ist dem
zweifelnden Vater hier das Ziel des Rechtsweges fest vorgegeben: die
Anfechtung der Vaterschaft. Nur die Feststellung "ich bin der Vater oder
nicht", ist gegenwärtig nicht möglich. Dies ist ja gerade der Grund, warum
Väter immer öfter auf heimliche Vaterschaftstests zurückgreifen.
Allerdings darf auch die Problematik solcher Tests nicht ignoriert werden:
Väter lassen heimlich Spurenmaterial von Labors untersuchen, ohne sicher
sein zu können, dass die Ergebnisse zuverlässig sind. Während ansonsten
staatlich veranlasste DNA-Untersuchungen streng reglementiert sind, wird
hier DNA-Material ohne Rücksicht auf die Kinder aus der Hand gegeben, und es
ist auch nicht sichergestellt, dass sich die kommerziellen Anbieter der
Tests an die z.B. von der Bundesärztekammer aufgestellten Richtlinien
halten. Die Ergebnisse der heimlichen Tests sind daher gerichtlich, d.h. als
Beweismittel in einem Vaterschaftsprozess, auch nicht verwendbar, was der
Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen noch einmal bestätigt hat.

Röttgen hat daher die Schaffung einer ausgewogenen Regelung angemahnt, die
das Persönlichkeitsrecht des Kindes und die berechtigten Interessen der
Väter gleichermaßen berücksichtigt. Man könne daher die heimlichen
Vaterschaftstests nur verbieten, wenn man gleichzeitig für die Väter die
Möglichkeiten, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, wesentlich
erleichtere und verbessere.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Jörg Dietsche
Referent für Rechtspolitik

Grundgesetz

Femi, Friday, 14.01.2005, 21:42 (vor 7691 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Stellungnahme der CDU - etwas enttäuschend, besonders am Ende. von Magnus am 14. Januar 2005 19:06:13:

Artikel 1 (1)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen. Sonst macht es niemand. Ich denke da nur an die Kinder. Die SPD geht mir am Arm vorbei. Ich mache eine andere Politik.

Neue Partei

Re:

Andreas (d.a.), Friday, 14.01.2005, 22:01 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Bitte - könntest Du wohl hierhin gehen?!: http://f1.parsimony.net/forum769/

Re:

Scipio Africanus, Friday, 14.01.2005, 22:03 (vor 7691 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: von Andreas (d.a.) am 14. Januar 2005 20:01:41:

Bitte - könntest Du wohl hierhin gehen?!: http://f1.parsimony.net/forum769/

Dort sind garantiert keine Frauen ! :))

Scipio

Re: Grundgesetz

pit b., Friday, 14.01.2005, 22:55 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen. Sonst macht es niemand. Ich denke da nur an die Kinder. Die SPD geht mir am Arm vorbei. Ich mache eine andere Politik.

[/i]

Ich glaube eher du denkst nur an de nächsten Seitensprung und an das
gelöste Problem dass du neun Monate später hast.

Re: Grundgesetz

Karl52, Friday, 14.01.2005, 23:16 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen. Sonst macht es niemand. Ich denke da nur an die Kinder. Die SPD geht mir am Arm vorbei. Ich mache eine andere Politik.

Schomal watt von "Voll daneben" gehört?

Karl

Re: Grundgesetz

Magnus, Saturday, 15.01.2005, 00:20 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen.

Blödsinn. Laut UN-Kindschaftsrecht hat jedes Kind das Recht, seinen leiblichen Vater zu kennen. DAS ist ein Menschenrecht! Die Würde des Kindes wird dann verletzt, wenn man es belügt und betrügt und ihm ein Mann als Vater repräsentiert, der nicht der Vater ist.

Obendrein ist das Unterschieben eines Kindes nach §169 StGB eine Straftat, die weder verschleiert noch vertuscht, und auch deren Aufdeckung nicht erschwert werden soll?

Wo soll die Würde des Kindes angegriffen werden, wenn man nur eine Abstummungsuntersuchung macht? Lächerlich! Einfach lächerlich und obendrein pervers wie du das Kind für Deine Zwecke und Deine Meinung mißbrauchst - so wie alle Feministen.

Erzähl nie wieder was von der Würde des Menschen - davon hast du offenbar keine Ahnung!

Magnus

Re: Grundgesetz

Sven74, Saturday, 15.01.2005, 00:29 (vor 7691 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Grundgesetz von Magnus am 14. Januar 2005 22:20:48:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen.

Blödsinn. Laut UN-Kindschaftsrecht hat jedes Kind das Recht, seinen leiblichen Vater zu kennen. DAS ist ein Menschenrecht! Die Würde des Kindes wird dann verletzt, wenn man es belügt und betrügt und ihm ein Mann als Vater repräsentiert, der nicht der Vater ist.
Obendrein ist das Unterschieben eines Kindes nach §169 StGB eine Straftat, die weder verschleiert noch vertuscht, und auch deren Aufdeckung nicht erschwert werden soll?
Wo soll die Würde des Kindes angegriffen werden, wenn man nur eine Abstummungsuntersuchung macht? Lächerlich! Einfach lächerlich und obendrein pervers wie du das Kind für Deine Zwecke und Deine Meinung mißbrauchst - so wie alle Feministen.
Erzähl nie wieder was von der Würde des Menschen - davon hast du offenbar keine Ahnung!
Magnus

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Sven74

Re: Grundgesetz

Martin (d. e.), Saturday, 15.01.2005, 01:00 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Dann dürfen von kleinen Kindern auch keine Blut-, Urin- oder Exkrementproben genommen werden, z. B. beim Arzt, um sie in ein Labor zum Testen zu schicken? Womöglich sogar, um eine Krankheit des Kindes erkennen zu können bis hin zum Ziel, diese zu heilen? Aus all diesen Proben kann das böse Labor nämlich Zellen isolieren und genetisch analysieren. Und das, ohne das Kleinkind vorher gefragt zu haben, nur mit Einwilligung eines Elternteils! Welch eine fortgesetzte, tausendfache Entwürdigung von Kindern, tagtäglich, vor unser aller Augen!

(wer's noch nicht kennt: meine Seite)

Re: Grundgesetz

Jolanda, Saturday, 15.01.2005, 04:06 (vor 7691 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Hallo Femi

Du meinst das wirklich ernst, nicht wahr?!

Du findest es also in Ordnung, so wie die heutige Gesetzgebung arbeitet, es ist zum Schutz des Kindes, wenn es nicht weiss, wer sein richtiger Vater ist? Es ist in Ordnung, ein Kind jahrelange zu belügen?

Es wird dann irgendwann mal erfahren, dass sein Vater nicht sein leiblicher Vater ist und es wird ihn kennen lernen wollen, fast jedes Kind will das, dann kann es dann also mit 16 oder 18 Jahren oder wann auch immer, die Mutter das Gefühl hat, sie sollte ihrem Kind wohl sagen, wer in Wahrheit sein Vater ist, dann kann es anfangen zu suchen. All die verlorenen Jahre, die kann ihm aber niemand mehr ersetzen.

Wenn man Kinder schützen will, dann geht man als verheiratete Frau nicht fremd und wenn man es doch tut, dann kann man sich doch um Himmels Willen gut schützen, von mir aus doppelt oder dreifach. Aber nein, man bumst herum, zeugt ein Kind und jubelt das dann dem Ehemann unter. Und das alles zum Schutz des Kindes.

Warum müssen nur die Väter für den Schutz des Kindes sorgen, wer hat diesen Schutz denn fahrlässig missbraucht, wohl die Mutter, die sich von einem anderen Mann schwängern liess.

Ich denke, das ist vor allem ein Gesetz zum Schutz der dummen, verantwortungslosen und verlogenen Mütter. So sieht das aus liebe Femi!

Frauen bauen Bockmist, benehmen sich dem Kind und dem Mann gegenüber einfach absolut scheisse und der Ehemann, der muss dann schön brav für ein Kind aufkommen, dass nicht mal von ihm ist.

Weisst du, wie mir das vorkommt, es kommt mir so vor, als wenn wir Frauen nicht in der Lage wären uns so zu verhalten, dass solche falschen Spiele gar nicht erst statt finden, also muss der Staat eingreifen und die dummen Frauen dann schützen, denn wer bezahlt meistens für die Dummheit der Frauen...die Kinder...richtig....und sehr oft auch die Männer.

Sollte dir aber zu denken geben, dass es so ist.

Gruss
Jolanda

Re: Grundgesetz

Nikos, Saturday, 15.01.2005, 13:00 (vor 7690 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen. Sonst macht es niemand. Ich denke da nur an die Kinder. Die SPD geht mir am Arm vorbei. Ich mache eine andere Politik<

Das ist der Grund, weshalb die meisten Frauen nicht aus der Küche gelassen werden dürfen.

Sag mal, hast du wirklich so wenig Ahnung vom Leben, oder tust du nur so?

Bring mir ein Bier!

Nikos

Re: Grundgesetz

T.Lentze, Saturday, 15.01.2005, 13:29 (vor 7690 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Grundgesetz von Nikos am 15. Januar 2005 11:00:26:

Sag mal, hast du wirklich so wenig Ahnung vom Leben, oder tust du nur so?

Sie tut nur so. Es handelt sich m.E.um eine agente provocateuse - oder vielleicht nicht mal das, sondern nur um eine Provokatöse.

T.L.

Re: Grundgesetz

Nikos, Saturday, 15.01.2005, 13:50 (vor 7690 Tagen) @ T.Lentze

Als Antwort auf: Re: Grundgesetz von T.Lentze am 15. Januar 2005 11:29:00:

sondern nur um eine Provokatöse.

T.L.

Heisst das nicht einfach "Troll"?

Nikos

Re: Grundgesetz

Gast316, Saturday, 15.01.2005, 16:41 (vor 7690 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Grundgesetz von Jolanda am 15. Januar 2005 02:06:34:

Hallo Femi
Du meinst das wirklich ernst, nicht wahr?!
Du findest es also in Ordnung, so wie die heutige Gesetzgebung arbeitet, es ist zum Schutz des Kindes, wenn es nicht weiss, wer sein richtiger Vater ist? Es ist in Ordnung, ein Kind jahrelange zu belügen?
Es wird dann irgendwann mal erfahren, dass sein Vater nicht sein leiblicher Vater ist und es wird ihn kennen lernen wollen, fast jedes Kind will das, dann kann es dann also mit 16 oder 18 Jahren oder wann auch immer, die Mutter das Gefühl hat, sie sollte ihrem Kind wohl sagen, wer in Wahrheit sein Vater ist, dann kann es anfangen zu suchen. All die verlorenen Jahre, die kann ihm aber niemand mehr ersetzen.
Wenn man Kinder schützen will, dann geht man als verheiratete Frau nicht fremd und wenn man es doch tut, dann kann man sich doch um Himmels Willen gut schützen, von mir aus doppelt oder dreifach. Aber nein, man bumst herum, zeugt ein Kind und jubelt das dann dem Ehemann unter. Und das alles zum Schutz des Kindes.
Warum müssen nur die Väter für den Schutz des Kindes sorgen, wer hat diesen Schutz denn fahrlässig missbraucht, wohl die Mutter, die sich von einem anderen Mann schwängern liess.
Ich denke, das ist vor allem ein Gesetz zum Schutz der dummen, verantwortungslosen und verlogenen Mütter. So sieht das aus liebe Femi!
Frauen bauen Bockmist, benehmen sich dem Kind und dem Mann gegenüber einfach absolut scheisse und der Ehemann, der muss dann schön brav für ein Kind aufkommen, dass nicht mal von ihm ist.
Weisst du, wie mir das vorkommt, es kommt mir so vor, als wenn wir Frauen nicht in der Lage wären uns so zu verhalten, dass solche falschen Spiele gar nicht erst statt finden, also muss der Staat eingreifen und die dummen Frauen dann schützen, denn wer bezahlt meistens für die Dummheit der Frauen...die Kinder...richtig....und sehr oft auch die Männer.
Sollte dir aber zu denken geben, dass es so ist.
Gruss
Jolanda

Danke Jolanda.

Siehe hier:

@Jolanda

Re: Grundgesetz

Leser, Saturday, 15.01.2005, 17:11 (vor 7690 Tagen) @ Femi

Als Antwort auf: Grundgesetz von Femi am 14. Januar 2005 19:42:34:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist >Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

was interessiert es mich, was dieses unter Besatzungsherrrschaft undemokratisch zustandegekommene Übergangsgesetz (Art 146 GG) besagt?

http://friedensvertrag.info

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