Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfassungswidrig? BGH vs. BVerfG

Norbert, Thursday, 13.01.2005, 18:39 (vor 7692 Tagen)

Hi
Bei einigen Zeitungsberichten gibt es die Angabe: 'der BGH habe entschieden, dass "... verfassungswidrig sei".

In der offiziellen Pressemitteilung ist hingegen lediglich vom 'Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und somit rechtswidrig sei.' die Rede.

Eine Verfassungswidrigkeit kann m.E. auch nie der BGH, sondern nur das BVerfG feststellen.
Die Richter beim BGH können nur ihre diesbezügliche Auffassung dazu bekunden.

Offenbar kennen einige Leute den Unterschied zwischen diesen beiden Gerichten nicht.
Bloß weil die beiden Gerichte in einer Stadt residieren?

Gruß
Norbert

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