Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafanzeige gegen Paul Spiegel ... Wie bitte?!

Ekki, Thursday, 13.01.2005, 18:38 (vor 7692 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner von Arne Hoffmann am 13. Januar 2005 15:39:35:

Hallo allerseits!

Also, wenn ich jemandem rechtliche Schritte androhe, mache ich mich schon strafbar?

Ich bin leider kein Jurist - die Meinungsäußerung eines solchen an dieser Stelle wäre sehr hilfreich! - aber meines bescheidenen Wissens ist es doch so, daß die Ankündigung rechtlicher Schritte keineswegs die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" darstellt, als welche z.B. der Straftatbestand der Erpressung definiert wird. Es wird lediglich die Inanspruchnahme eines gesetzlich normierten, legalen juristischen Instrumentariums angekündigt. Insofern kann jeder, dem rechtliche Schritte angekündigt werden und der sich keiner Schuld bewußt ist, in einem Rechtsstaat besagten rechtlichen Schritten mit Ruhe entgegensehen. Viele Klagen werden ja bereits im Vorfeld "als unbegründet zurückgewiesen".

Auf juristische Aufklärung wartend

Ekki


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