Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner

Arne Hoffmann, Thursday, 13.01.2005, 17:39 (vor 7692 Tagen)

Nachdem das hier so heiß diskutiert wurde, gehört diese aktuelle Meldung wohl dazu.

---> Das Verhalten des Zentralrates der Juden in Deutschland stelle einen "massiven Eingriff in den durch das Grundgesetz geschützten Bereich der katholischen Kirche" dar. (...) Kardinal Meisner hatte in seiner Dreikönigspredigt verschiedene Verbrechen in Geschichte und Gegenwart beim Namen genannt. Konkret nannte er den Kindermord zu Bethlehem, die millionenfache Vernichtung von Menschen durch Hitler und Stalin und die millionenfache Tötung von ungeborenen Kindern "in unserer Zeit". (...) Spiegel drohte dem Kardinal über Medien rechtliche Schritte an und forderte eine Bestrafung. Mit der Strafanzeige soll das Verhalten Spiegels gegenüber Kardinal Meisner unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. (...) Der Kläger erinnerte an die bereits vier Jahre zurückliegende Holocaust-Babycaust-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die zu Artikel 5 des Grundgesetzes ergangen ist. Darin wurde bestätigt, dass es legitim ist, Abtreibung als Holocaust zu bezeichnen. (...) <----

vollständiger Artikel: http://www.kath.net/detail.php?id=9436

Na endlich!

Magnus, Thursday, 13.01.2005, 17:58 (vor 7692 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner von Arne Hoffmann am 13. Januar 2005 15:39:35:

Darin wurde bestätigt, dass es legitim ist, Abtreibung als Holocaust zu bezeichnen. (...) <----
[quote]vollständiger Artikel: http://www.kath.net/detail.php?id=9436
[/quote]

Hat einer den Mut sein Recht auf Meinungsfreiheit zu wahren. In der Tat hat die "Babycaust"-debatte und das Gerichtsurteil dadzu gezeigt, dass solche Wortspiele zur legitimen Meinungsäußerung gehören. Wie gut das der Kardinal den Mumm hat, gegen jegliche "politcal correctness" dementsprechend schritte einzuleiten. Immerhin hat meiner Meinung nach Siegel den Tatbestand der Verleumdung begangen.

Magnus

Strafanzeige - link.

Magnus, Thursday, 13.01.2005, 18:11 (vor 7692 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner von Arne Hoffmann am 13. Januar 2005 15:39:35:

http://www.babycaust.de/spiegel/ps_km.htm

Re: Strafanzeige gegen Paul Spiegel ... Wie bitte?!

Ekki, Thursday, 13.01.2005, 18:38 (vor 7692 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Strafanzeige gegen Paul Spiegel nach Angriff auf Kardinal Meisner von Arne Hoffmann am 13. Januar 2005 15:39:35:

Hallo allerseits!

Also, wenn ich jemandem rechtliche Schritte androhe, mache ich mich schon strafbar?

Ich bin leider kein Jurist - die Meinungsäußerung eines solchen an dieser Stelle wäre sehr hilfreich! - aber meines bescheidenen Wissens ist es doch so, daß die Ankündigung rechtlicher Schritte keineswegs die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" darstellt, als welche z.B. der Straftatbestand der Erpressung definiert wird. Es wird lediglich die Inanspruchnahme eines gesetzlich normierten, legalen juristischen Instrumentariums angekündigt. Insofern kann jeder, dem rechtliche Schritte angekündigt werden und der sich keiner Schuld bewußt ist, in einem Rechtsstaat besagten rechtlichen Schritten mit Ruhe entgegensehen. Viele Klagen werden ja bereits im Vorfeld "als unbegründet zurückgewiesen".

Auf juristische Aufklärung wartend

Ekki

Hier wird auch ein Vergleich mit Holocaust und Holocaust an ungeborenen gemacht

Magnus, Thursday, 13.01.2005, 18:38 (vor 7692 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Strafanzeige - link. von Magnus am 13. Januar 2005 16:11:26:

http://www.abortionismurder.org/videos/hardtruth.wmv

Eine völlig legitime Meinungsfreiheit.

Magnus

Lies dir doch den Link durch.

Magnus, Thursday, 13.01.2005, 18:39 (vor 7692 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Strafanzeige gegen Paul Spiegel ... Wie bitte?! von Ekki am 13. Januar 2005 16:38:05:

Begründung hier: http://www.babycaust.de/spiegel/ps_km.htm

Es geht nicht um die Androhung allein.

Magnus

Re: Lies dir doch den Link durch. - Hab' ich gemacht ... (lang)

Ekki, Thursday, 13.01.2005, 19:34 (vor 7692 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Lies dir doch den Link durch. von Magnus am 13. Januar 2005 16:39:39:

Begründung hier: http://www.babycaust.de/spiegel/ps_km.htm
Es geht nicht um die Androhung allein.
Magnus

... und bin zu folgenden Schlußfolgerungen gekommen:

1) Kardinal Meißner hat sich nobler verhalten, als ich dies von ihm erwartet hätte. Zitat aus dem von Dir o.g. Link:

In einer Presseerklärung des Erzbistums Köln vom 8.1.2005 wird Kardinal Meisner wie folgt zitiert:

"Wenn ich geahnt hätte, dass mein Verweis auf Hitler mißverstanden hätte werden können, hätte ich seine Erwähnung unterlassen. Es tut mir leid, daß es dazu gekommen ist. In der Dokumentation meiner Predigt werde ich darum auch den Hinweis auf Hitler tilgen lassen."

Hut ab!

2) Ein weiteres Ziat aus dem Link:

In diesem Zusammenhang dürfte weiter von Bedeutung sein, dass Herr Spiegel nach einer Meldung des Kölner Stadtanzeigers vom 10.1.2005 „nun auf juristische Schritte verzichten“ wolle aber zusätzlich erklärt hat: „Meisner wusste genau, was er tat.“

Paul Spiegel hat also seinerseits das Kriegsbeil begraben. Das er mit der Äußerung „Meisner wusste genau, was er tat.“ noch einmal "nachgetreten" hat, ist zwar nicht die feine englische Art, stellt aber keinen Widerruf der Aussage dar, daß Herr Spiegel von Rechtsmitteln Abstand nehme.

3) Zu dem von den Kläger vermuteten Straftatbestand gemäß Art. 164 StGB:

Der zitierte Artikel besagt:

1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Paul Spiegels Äußerungen wurden weder "bei einer Behörde" noch bei einem "militärischen Vorgesetzten" getätigt. Auch sind die Äußerungen Spiegels nicht "geeignet, ein behördliches Verfahren ... herbeizuführen". Vielmehr hatte Spiegel von seiner Absicht gesprochen, dieses Verfahren selbst herbeizuführen, nämlich - so muß man in wohl verstehen - durch Klageeerhebung.

4) Zum Vorwurf der Behinderung der Verkündigung des religiösen Bekenntnisses.

Zitat aus dem Link:

Ich mache darüber hinaus mein eigenes Recht als katholischer Christ, bestätigt durch Art. 4 GG, geltend, eine unzensierte Glaubensverkündigung zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Priester keine Angst zu haben brauchen, dass sie wegen ordnungsgemäßer Ausübung ihres Amtes verfolgt werden.

Hier beziehe ich mich ausdrücklich auf mein voriges Posting: Wenn ein Priester sein kirchliches Verkündigungsamt nicht in strafrechtlich relevanter Weise mißbraucht, dann braucht er "rechtliche Schritte" nicht nur nicht zu fürchten, sondern kann dem Rechtsstaat vertrauen, der ihn gegen ungerechtfertigte Angriffe in Schutz nimmt - möglicherweise nicht bloß durch einen Freispruch, sondern dadurch, daß die Klage von vornherein als unbegründet zurückgewiesen wird, was für den (Möchtegern-)kläger eine ziemliche Blamage ist.

5) Zum Vorwurf der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" (§ 240 StGB):

Es mutet schon seltsam an, daß die Ankündigung, in einem Rechtsstaat die Gerichte zu bemühen, als "Drohung mit einem empfindlichen Übel" qualifiziert wird. Sich an die Gerichte zu wenden, um sein Recht zu suchen, ist kein "empfindliches Übel", sondern eine rechtmäßige Handlung.

6) Was nicht gesagt wurde

Ich finde es hochinteressant, daß der Kläger sich zwar auf Art. 4 GG beruft, nicht jedoch auf Art. 166 StGB, der da lautet:

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Hat der Kläger diesen Artikel übersehen?

Oder war er der Meinung, da die Verfassung der höchstrangige Rechtsakt sei, beinhalte eine Berufung auf die Verfassung automatisch alle anderen evtl. tangierten Tatbestände?

Oder war er sich trotz allen Glaubenseifers darüber im Klaren, daß Spiegels Äußerungen, wie unerfreulich für ihn auch immer, keine "Beschimpfung" darstellen, die "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören?

7) Eine Frage, die sich zum Schluß aufdrängt:

Insbesondere vor dem Hintergrund von Pkt. 1 und 2 meines Postings erhebt sich meines Erachtens die Frage, ob der klagende Rechtsanwalt nicht einfach zeigen will, daß er katholischer ist als sein Oberhirte: Er will eine Frage auf ihre "strafrechtliche Relevanz" prüfen lassen, die aufgrund von Äußerungen beider Parteien, die der Rechtsanwalt selbst zitiert, inzwischen als ausgeräumt betrachtet wird.

Unabhängig von dem allen und ohne etwas von dem Gesagten zu widerrufen, meine ich:

Es wäre höchst interessant, zu erfahren, wie sich die Gerichte zu dieser Klage stellen. Ja, ich gehe noch einen Schritt weiter: Selbst eine Zulassung der Klage wäre zu begrüßen, da dies ein Musterprozeß für die Frage sein könnte, wie weitgehend der vom Kläger zitierte Art. 4 GG - Religionsfreiheit - auszulegen ist.

Gruß

Ekki


Meinungsäußerung eines Juristen? Kannste haben!

Daddeldu, Thursday, 13.01.2005, 20:06 (vor 7692 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Strafanzeige gegen Paul Spiegel ... Wie bitte?! von Ekki am 13. Januar 2005 16:38:05:

Mir doch egal. *g*

"Himbeerähnliche Gebilde" - Komm und sieh! (n/t)

Nick, Friday, 14.01.2005, 15:20 (vor 7691 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Hier wird auch ein Vergleich mit Holocaust und Holocaust an ungeborenen gemacht von Magnus am 13. Januar 2005 16:38:23:

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