Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss unstastbar bleiben
Ich weiß, dass ich damit hier gegen den Strom schwimme - aber für mich war dieses BGH-urteil alles andere als überraschend und schon gar nicht ungerecht.
Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, Geständnisse unter Gewaltandrohung und eben illegale Vaterschaftstests.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben). Wenn es nicht mehr erforderlich wäre, dass alle Beteiligten zustimmen müssen, dann würde ICH am Rechtsstaat zweifeln.
Auch hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wenn an diesem Grundsatz gerüttelt wird, dann könnten alle möglichen Tests in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel auch so etwas:
"Mal schaun ob das Kind der Kollegin vielleicht vom Abteilungsleiter ist - die Abteilung sammelt für einen heimlichen Gentest "
Die Tatsache, dass hier nun einseitig nur männliche Personen benachteiligt werden, weil ja offentsichlich bei klarer SACHLAGE zu ihren Ungunsten entschieden wurde, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die RECHTSLAGE genauso eindeutig ist. Ein seltener Fall zwar, dass Sach- und Rechtslage im Widerspruch stehen, aber zum Schutz der Grundrechte eine weise Entscheidung - zumindest für mein Rechtsempfinden.
Die Ungerechtigkeit zuungunsten der betroffen Männer ist nicht durch das BGH-Urteil enstanden, sondern unter anderem durch die Tatsache, dass unterhaltszahlende Männer kein Sorgerecht haben, um somit auch für das Kind sprechen zu können.
Hieran muss etwas geändert werden, das ist ein wichtiges Ziel, das allerdings nur politisch verfolgt werden kann und nicht juristisch.
Wenn das Verfassungsgericht den Fall bekommt, kann man nur hoffen, dass es sich gleichsam weise zeigt wie der BGH und die Politiker auf diese Schieflage hinweist, mit der Forderung die Gesetzeslage im o.g. Sinne zu zu ändern.
Bestehende Grundrechte ausser Kraft setzen , das kann nicht die Forderung an das BGH sein - vor allem nicht mit einer teilweise sehr erschreckenden Polemik.
Grüße
Thomas Kaeder
P.S. : Androhung von Prügel bitte ausschliesslich an meine mail-addy, das Forum sollte bitte gewaltfrei bleiben *g*
Vieles noch nicht verstanden.
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
[quote]Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, [/quote]
Diese Beweismittel werden u.a. zugelassen. Z.B. Tagebuch etc. - auch geklaute und ohne Erlaubnis des Besitzers.
Geständnisse unter Gewaltandrohung
Das ist selbstverständlish.
und eben illegale Vaterschaftstests.
Illegale? Es gibt keine illegalen, sondern derzeit nur heimlich Vaterschaftstests.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben).
Mehr wird in diesem Forum nicht verlangt. Das BGH-Urteil sagt aber, dass heimlich Vaterschaftstests (dazu gehört auch, dass die Mutter nicht zustimmt und nur der vermeintliche Vater den Test durchführt) nicht ein berechtigter Zweifel darstellen, die Vaterschaft anzufechten und somit einen neuen Test einzufordern. Dafür braucht man einen anderen berechtigten Zweifel. Und das ist einfach grotesk!
Magnus
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
Natuerlich koennen illegal beschaffte beweise z.b. zur
entlastung eines angeklagten verwendet werden - alles
andere waere auch absurd. Also in einem strafverfahren
geht's schon. Vielleicht sollten betroffene maenner eine
strafanzeige gegen die muetter fabrizieren.
Die Ungerechtigkeit zuungunsten der betroffen Männer ist nicht durch das BGH-Urteil enstanden, sondern unter anderem durch die Tatsache, dass unterhaltszahlende Männer kein Sorgerecht haben, um somit auch für das Kind sprechen zu können.
Und man muss die schwelle fuer eine anfechtung der vaterschaft
erheblich senken. Der glaube, eine hohe schwelle diene
dem kindeswohl ist einfach irrwitzig.
Verboten ist, was die Gesellschaft verbietet.
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
- für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben,
Verbote werden nicht von Gott gemacht. Was in einer Gesellschaft legal ist und was illegal, das ist Ergebnis eines Aushandlungsprozesses politischer Kräfte. Beispiel: Lehrergewalt gegen Schüler ist heute verboten und würde ernsthafte juristische Konsequenzen für einen Lehrer haben. Ganz anders vor 40 Jahren. Damals war in den Schulgesetzen der Bundesländer ausdrücklich ein "Züchtigungsrecht" definiert. Lehrergewalt gegen Schüler galt als Methode zur Erziehung junger Menschen. Was ist seit damals geschehen? Es fand ein Umdenkungs- und Umbewertungsprozess und schließlich eine Gesetzesänderung (die Streichung des Züchtigungsrechts aus den Schulgesetzen) statt.
Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, Geständnisse unter Gewaltandrohung und eben illegale Vaterschaftstests.
Verboten ist, was das Gesetz verbietet. Abhören ist verboten, Vaterschaftstests sollen erst verboten werden - sonst könnten die derzeitig tätigen Labors ihr Geschäft gar nicht betreiben. Was in einem Jahr verboten sein wird, hängt von dem Ausgang des politischen Aushandlungsprozesses ab, der gerade begonnen hat. Was legal und was illegal sein wird, wird man erst bei Verabschiedung des Gesetzes wissen. Abhängen wird dies nicht unwesentlich davon, wie stark das Recht von Vater und Kind auf das Wissen um ihre Verwandtschaft bewertet werden wird. Und diese Bewertung können wir in der Diskussion verbessern.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben).
Die Frage der Vaterschaft stellt sich oft in einem Alter des Kindes, wo dieses keine Zustimmung geben kann. Es müssen also die Erziehungsberechtigen über die Vaterschaftsfeststellung entscheiden - wie im übrigen auch über Impfungen, Operationen, Wohnort usw..
Wenn es nicht mehr erforderlich wäre, dass alle Beteiligten zustimmen müssen, dann würde ICH am Rechtsstaat zweifeln.
Es geht hier um die Aufklärung eines Betrugs - Kindesunterschiebung ist schließlich strafbar. Welches Vergehen kann man aufklären, wenn man zur Aufklärung die Zustimmung des Betrügers braucht?
Auch hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wenn an diesem Grundsatz gerüttelt wird, dann könnten alle möglichen Tests in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel auch so etwas:
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied darin, ob Daten von Dritten ermittelt werden um sich illegal zu bereichern, oder ob es zur Feststellung des eigenen Rechtsverhältnisses zu einem Kind geht. Schließlich hängen an diesem Sachverhalt Fragestellungen existentiellen Ausmaßes wie Errecht, Haftung und Unterhaltsverpflichtungen.
"Mal schaun ob das Kind der Kollegin vielleicht vom Abteilungsleiter ist - die Abteilung sammelt für einen heimlichen Gentest "
Das wäre sicherlich strafbar, hat mit der hier stattfindenden Diskussion aber nichts zu tun.
Bestehende Grundrechte außer Kraft setzen, das kann nicht die Forderung an das BGH sein - vor allem nicht mit einer teilweise sehr erschreckenden.
Nochmals: Gegen welches Grundrecht verstoßen die derzeitigen Vaterschaftstests? Bitte Gesetz und Paragraphen nennen.
Gruß
Robert
PS.:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat auch ein Mann, der die Information haben möchte, ob er Vater eines Kindes ist oder nicht. Auch ein Kranker hat das Recht, über seine Kranheit informiert zu werden und ein Bürger aus Ostdeutschland hat ein Recht darauf, die Informationen der Stasi über ihn zu kennen.
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss unstastbar bleiben
Ich weiß, dass ich damit hier gegen den Strom schwimme - aber für mich war dieses BGH-urteil alles andere als überraschend und schon gar nicht ungerecht.
ACH
Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, Geständnisse unter Gewaltandrohung und eben illegale Vaterschaftstests.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben).
HALLO erst mal..
Ich weiss nicht, ob sie schon wussten,
daß ein Mann, der gesetzlich der Vater ist, schon dann benachteiligt wäre,
wenn er das Sorgerecht nicht hätte. Benachteiligt nicht, wenn es nach
unseren Gesetzen geht, aber objektiv betrachtet ist es eine klare
Benachteiligung und das hat ganz reale Konsequenzen.
Du kannst aber hier gerne einmal dazu Stellung beziehen,
warum diesen Vätern, nur weil sie mit der Mutter nicht verheiratet waren oder sind, kein Sorgerecht zusteht, bzw. inwieweit dies für dich
in Ordnung ist, oder nicht.
Wesentlich ist aber, daß die Entscheidung des BGH auch für eheliche Fälle gilt. Ein Sorgeberechtiger kann also auch nicht einfach mit einem privaten Vaterschaftstest als Anfangsverdacht antreten. Also isses nix mit deiner Argumentation.
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von reinecke54 am 13. Januar 2005 16:19:11:
Und man muss die schwelle fuer eine anfechtung der vaterschaft
erheblich senken. Der glaube, eine hohe schwelle diene
dem kindeswohl ist einfach irrwitzig.
Genau das !
Ich denke, das ganze Verfahren zur Ermittliung der Vaterschaft ist ohnehin fraglich.
Die Vaterschaft im Vertrauen auf die eigene Leistung und Einzigartigkeit anerkennen - und das war's dann, danach kommt Mann da nicht mehr raus, das ist im Extremfall irreversibel. Das muss überarbeitet werden.
Vielleicht könnte man so etwas einführen, wie eine formlos akzeptierte "vorläufige Vaterschaft", die erst mit einem genetischen Nachweis endgültig wird.
Aber wenn das ganze Spektakel um diesen Prozess einen Sinn gehabt hat, dann den, dass breite Schichten dafür sensibilisiert wurden. Ich denke nur so lässt sich eine praktikable Lösung finden.
Grüße
Thomas Kaeder
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
Guten Tag Thomas!
Ich verstehe, worauf du hinauswillst. Wäre dies hier ein juristisches Seminar, dann müßte auch diese Frage hier gewiß sorgfältig erörtert werden. Hier ist aber kein Jura-Seminar, sondern hier treffen sich Männer, die die Schnauze gestrichen voll haben von einem notorischen Staatssexismus, der die Männer seit vielen Jahren systematisch ihrer Familien, ihrer Kinder, ihres Geldes, ihrer Rechte und ihrer Würde beraubt - kurz: ein denkbar ungeeigneter Ort, daran zu appellieren, man möge doch hinnehmen, daß der Rechtsstaat wieder ausgerechnet da auf einmal den Vorrang haben muß, wo es in der Sache erneut um eine Erniedrigung von Männern geht, während man zugleich Geduld aufbringen möge, daß er an anderer Stelle ausgesprochen elastisch interpretiert wird. Das ist zynische Heuchelei!
Damit wende ich mich nicht gegen dich persönlch und auch nicht gegen deinen Einwurf als solchen, der formaljuristisch wahrscheinlich zutreffend ist, sondern gegen die bräsige Ignoranz, mit der die Geduld der Männer ausgereizt wird, sobald es darum geht, an den SACHFRAGEN tatsächlich und ernsthaft etwas grundlegend zu ändern.
Das Resumee, das aus zwei Jahrzehnten Erfahrung mit "politischen Frauen" gezogen werden muß, lautet klipp und klar: "politische" Frauen machen reine "Frauenpolitik" und haben deshalb in der Politik an verantwortungsrelevanten Stellen nichts verloren, also da, wo es um die Balance der Gesamtgesellschaft geht. "Frauenquoten" sind genauso widersinnig und pervers, wie es z.B. "Unternehmerquoten" oder "DGB-Quoten" im Bundestag oder in den Parteileitungsgremien wären: Lobbyisten haben da einfach nichts verloren. "Politische Frauen" aber sind nichts anderes, als Lobbyisten der feministischen Ideologie. Sie sind nicht so sehr "Frauen" (falls überhaupt), sondern eben "politisch"! Gegen Frauen, die einfach nur fähige Politiker sind, hat keiner etwas. Gegen Politikerinnen, die sich in ihrer Tätigkeit vor allem oder gar ausschließlich als Frauen verstehen schon. Das ist einfach und logisch - und das Gegenteil von Sexismus.
Den Parteien ist vorzuwerfen, daß sie aus Opportunismus auf diesen (ursprünglich grünen) Schmuh eingestiegen sind, so daß jetzt die Situation eingetreten ist, daß in allen Parteien mehr oder weniger ein Veto-Recht "politischer Frauen" installiert ist, durch welches eine Änderung der für die Lebensfähigkeit der Gesellschaft hochbedrohlichen Dekadenz kaum noch gelingen wird - es sei denn, diese Fehlentwicklung wird endlich ohne großes Federlesen schnell un rigide korrigiert. Wenn es so weitergeht, bedeutet es nichts anderes, als das Ende der Demokratie.
Warum sieht die Politikerzunft seit Jahrzehnten zu, wie die Familie systematisch in den Ruin gejagt wird, wie die Geburtenraten ins Katastrophale absacken, wie Männer, die leistungsbereit und den Menschen zugewandt ihre ganz natürlichen Aufgaben in der Gesellschaft, nämlich etwas zu leisten, was über ihren rein persönlichen Horizont hinausgeht, nicht mehr ausüben können, sondern zu Abermillionen zu Parias degradiert wurden, die in Abhängigkeit von Exehefrauen, Jugendämtern, krähenhaften, geldgierigen Anwaltsschwadronen, voreingenomemnen Gerichten, sexistischen Gesetzen, ubiquitärem Hohn und Spott in den Medien u. dgl. ein kümmerliches Dasein als Zwangseremiten am Existenzminimum fristen.
Zu deiner richtigen Einsicht hinsichtlich Sorgerecht der nichtehelichen Väter: in der Tat, gäbe es das, dann wäre die ganze Frage der DNA-Tests beim eigenen Kind von vornherein hinfällig, denn dann würde eben der Vater als Sorgeberechtigter einfach diese Untersuchung bei seinem Kind durchführen lassen, wenn er es für erforderlich hält, so wie er sich ja auch eine Röngenaufnahme des Skeletts besorgen kann, wenn sein Kind Wachstumsprobleme hat.
Warum gibt es diese Sorgerecht also nicht ganz selbstverständlich? Daraus erwächst doch erst die ganze künstliche "Problematik", die in Wahrheit überhaupt keine ist, denn dem Vater des Kindes steht nun mal dieses Recht auf ganz natürliche Weise zu und ergibt sich nach dem Naturrecht allein aus der Tatsache, daß er eben Vater dieses Kindes ist, resp. daß er als solcher benannt wurde und sich selbst dafür hält und auch halten muß und darf, solange das Gegenteil nicht erwiesen ist. Er hat dieses Recht also auch dann, wenn ihm dies vom Gesetzgeber verweigert und abgesprochen wird.
Die Verweigerung des selbstbestimmten Vaterschaftstests für den Vater des Kindes beruht also bereits selbst auf einem Bruch des Naturrechts und ist allein von daher schon nicht rechtens! Analog könnte man z.B. auch zunächst ein sexistisches Gesetz erlassen, das Männern das Betreten ihrer eigenen Wohnung untersagt. Aus diesem Gesetz würde dann hernach natürlich folgen, daß ein Mann sich des Hausfriedensbruchs schuldig macht, wenn er nach Hause geht. Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wäre aber dennoch der Sache nach hinfällig, und zwar deswegen, weil das Gesetz, das ihm das Betreten der eigenen Wohnung untersagt, bereits in sich nichtig und Unrecht ist. Nach dem sexistischen Gewaltschutzgesetz kann ein solcher Wohnungsverweis jedoch, wie du weißt, ausgesprochen werden - und zwar nicht einmal durch ein Gericht, sondern durch einfache Polizeibeamte. Wo bleibt hier das "empfindliche Gewissen" für Prinzipien des Rechtsstaats? Man kann eben auch Unrecht in Gesetze gießen. Dann sind die Folgerungen aus diesen Gesetzen ebenfalls unrecht, egal welche formaljuistischen Verrenkungen man veranstaltet. Punkt.
Dem polemischen Bild vom "Staat als Zuhälter" und den "Frauen als seinen Prostituierten" wird man in der Sache nicht recht widersprechen können, so peinlich das auch ist. Man mag, wie immer, relativieren, beschönigen, vertrösten usw., aber man wird nicht umhinkommen, dem Elend früher oder später ins Angesicht zu sehen, das man angerichtet hat. Das Unrecht ist inzwischen derart maßlos, ordinär, "selbstverständlich" und allgegenwärtig geworden, daß die Politik jeden Anspruch völlig verwirkt hat, nun ausgerechnet uns um "Mäßigung" zu bitten.
Ja, Thomas, hier braut sich in der Tat etwas ganz Grauenhaftes zusammen, das als donnerndes Unwetter durch die langen Flure der Schnarchsäle deutscher Politik fahren wird. Wenn du die Polemik hier "teilweise erschreckend" findest, dann hat sie ihren Zweck durchaus erreicht, denn genau so war sie auch gemeint. Exakt so geht das jetzt weiter und immer weiter und wird nicht mehr aufhören, bis dieser tödliche Zeitgeist-Irrsinn korrigiert ist, der sich in der süßen, bequemen Dekadenz deutscher PolitikerInnen-Runden breitgemacht hat. Ja, fürchtet euch! Es wird nicht darüber verhandelt, ob wir uns nicht etwas mäßigen könnten. Nein, wir mäßigen uns nicht. Wir haben ja gerade erst angefangen.
Prügel bekommst du trotzdem keine - weil du es bist... 
Gruß vom
Nick
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von XRay am 13. Januar 2005 16:29:11:
Auch ein nettes Hallo..
Wesentlich ist aber, daß die Entscheidung des BGH auch für eheliche Fälle gilt. Ein Sorgeberechtiger kann also auch nicht einfach mit einem privaten Vaterschaftstest als Anfangsverdacht antreten. Also isses nix mit deiner Argumentation.
Und woran machts du das fest, dass es auch die Ehelichen treffen würde ?
Das habe ich nämlich nicht so verstanden. Zumindest in der Pressererklärung las sich das so:
Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist
Es geht um die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen, also hier des Kindes.
Also ich kann darüber entscheiden ob meiner Tochter ein Zahn gezogen wird, ob ihr Blut abgezapft wird oder ob sie einen Gentest machen lässt. Aber der Unterschied ist halt, ich bin Erziehungsberechtigter. Ich vertrete ihre Interessen - auch wenn sie nicht immer die ihrer Mutter sind. Hier würde auch die Begründung des BGH komplett versagen zumal die behandelten Fälle ohne Sorgerecht der Väter waren.
Grüße
Thomas Kaeder
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 17:32:26:
Also ich kann darüber entscheiden ob meiner Tochter ein Zahn gezogen wird, ob ihr Blut abgezapft wird oder ob sie einen Gentest machen lässt. Aber der Unterschied ist halt, ich bin Erziehungsberechtigter. Ich vertrete ihre Interessen - auch wenn sie nicht immer die ihrer Mutter sind. Hier würde auch die Begründung des BGH komplett versagen zumal die behandelten Fälle ohne Sorgerecht der Väter waren.
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Hallo erstmal,
Ich weiss nicht, ob sie schon wussten,
daß das Sorgerecht an der
Ehelichkeit des Kindes, andernfalls an der Zustimmung der Mutter
zum Sorgerecht hängt.
Wenn das Unrecht ist - und das ist es für mich, auch wenn das
§Recht§ das anders sieht - dann ist es auch
Unrecht, wenn diesen Vätern versagt wird darüber zu entscheiden,
ob sie z.B. einen Vaterschaftstest durchführen lassen.
Im Fall der Ehelichkeit - so habe ich verstanden - ist ein
vom Vater ohne Wissen der Mutter durchgeführter Vaterschaftstest
ebenfalls nicht zulässig, da damit gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht der Mutter verstoßen würde.
Der Mutter wird ja dann evtl. indirekt eine Information entlockt,
die sie nicht preisgegeben hat oder hätte.....nämlich dass da
noch jemand anders im Spiel war...
Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
Nönö, das ist nicht so dumm, was du da sagst. Natürlich mußten die Richter aufgrund der Rechtslage so entscheidend. Diese Rechtslage wollen wir ja ändern! Nämlich dahingehend, daß der Vater mehr Rechte hat. Nicht Hinz und Kunz dürfen testen, sondern Vater und Mutter! Leiblich oder sozial! Obwohl bei Mutter wirds schon schwierig, weil die ja eine erwachsene Person mittesten muß. Aber da würde ich sagen, daß sie berechtigte Interessen hat.
Heute hat die erste Großmutter angemailt. Was sag ich der?