Ein sehr erfreulicher Kommentar in der "Welt"
http://www.welt.de/data/2005/01/13/387539.html
(von) Matthias Kamann
Gleich zweierlei verwundert am Urteil des Bundesgerichtshofes, daß heimlich durchgeführte Vaterschaftstests rechtswidrig seien. Seltsam hysterisch wirkt zum einen die Abwehr jedes Versuchs, Aufschluß üeber die genetischen Merkmale eines Menschen zu erlangen. Männer, die eine Vaterschaft anerkannt haben und daher in einer äußerst engen Beziehung zu einem Kind stehen, werden in ihrem Recht auf auf Wissen massiv eingeschränkt, weil sie mit einem Gentest das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzen sollen. Dabei wollen sie die Daten des Kindes lediglich im privatetsten Rahmen mit ihren eigenen vergleichen, um Aufschluß über die existentielle Frage zu erlangen, ob sie das Kind gezeugt haben.
Ist ein gentest eine Körperverletzung ? Natürlich greift er in die Intimsphäre eines Kindes ein. aber das geschieht durch elterliches Handeln ständig, und Männer, die eine Vaterschaft anerkannt haben, sind eben auch Eltern.
Sie scheinen aber in diesem Zusammenhang - das verwundert zum andern an dem Urteil - als Elternteile zweiter Klasse zu gelten. Während ihr Recht auf Wissen hinter dem des Kindes zurückstehen soll, wird die Mutter zur Alleinherrscherin über das Wissen, da der Gentest von ihrer Zustimmung abhängt. Da fragt keiner nach Kinderrechten.
Auch wenn keine Rede davon sein kann, daß neuerdings Männer unterdrückt würden, so gibt es doch im Familienrecht Tendenzen, die Mütter zu bevorzugen. Es wird Zeit, auf die Rechte der Väter zu achten.
Soweit der Kommentar. Weitere Artikel zum Thema Sseiten 2 und 3. Lesenswert !
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