Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Noch eine Anmerkung

Scipio Africanus, Thursday, 13.01.2005, 13:38 (vor 7692 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Der (gesetzliche) Vater ist nicht irgendwer von Scipio Africanus am 13. Januar 2005 10:59:30:

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes darf also nicht angetastet werden. Inwiefern aber hat ein unmündiges, fremdbestimmtes Kind ein Selbstbestimmungsrecht in dieser Sache ? Das Selbstbestimmungsrecht ist somit an den Erziehungsberechtigten ausgeliehen, die bevormundete Selbstbestimmung sozusagen. Tja, da muss man mindestens 20 Jahre Juristik studiert haben, um das zu begreifen.

Als Ergänzung ...
Völlig ausgeblendet wird auch, dass zwischen der Mutter und dem Kind im Falle der Vaterschaftsanfechtung ein Interessenkonflikt besteht. Schon deshalb sollten die Interessen des Kindes nicht von der Kindsmutter wahrgenommen werden, auch wenn Sie das alleinige Sorgerecht hat.

Gruss Scipio


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