Der (gesetzliche) Vater ist nicht irgendwer
Aus der "Zeit":
Worum geht es eigentlich? Darum, dass die heimliche Entnahme und Prüfung des Kindeshaars ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist und zwar gegen das Grundrecht des Kindes, dessen Haar die Gen-Informationen enthält. Und gegen das Grundrecht der unwissenden Mutter.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes darf also nicht angetastet werden. Inwiefern aber hat ein unmündiges, fremdbestimmtes Kind ein Selbstbestimmungsrecht in dieser Sache ? Das Selbstbestimmungsrecht ist somit an den Erziehungsberechtigten ausgeliehen, die bevormundete Selbstbestimmung sozusagen. Tja, da muss man mindestens 20 Jahre Juristik studiert haben, um das zu begreifen.
Das Gendiagnostikgesetz soll gemäss Zypries verhindern, dass Genmaterial nicht ohne das Wissen aller Beteiligten zu Analysezwecken verwendet werden darf. Das ist soweit nachvollziehbar, ja sogar unterstützungswürdig. Aber selbstverständlich ist der gesetzliche Vater nicht gleichzustellen mit beispielsweise Versicherungen, die aus der Gendiagnose Krankheitsrisiken abschätzen wollen.
Gesetzlicher Vater wird Mann ohne weiteres aufgrund einer VERMUTUNG, der Vaterschaftsvermutung. Deshalb muss dem gesetzlichen Vater ohne weiteres erlaubt sein, die Richtigkeit der Vermutung zu überprüfen, da dem Vater erhebliche Verpflichtungen daraus erwachsen. Ohne weiteres heisst in diesem Zusammenhang auch ohne psychischen Druck. Ein Rechtsverfahren, das den Verdacht begründen muss, stellt eine solche psychische ( und auch materielle ) Belastung für den zweifelnden Vater dar.
Gruss ... Scipio