weitere News und Kommentare zu Vaterschaftstests
Hamburgs Justizsenator Roger Kusch weist den jüngsten Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests zu bestrafen, zurück. Dies sei ein "unausgegorener Vorschlag", sagte Kusch der WELT. "Als deutschen Alleingang lehne ich das ab." ( ) "Daß ausgerechnet aus dem rot-grünen Lager neue Straftatbestände kommen, ist schon drollig", meint Kusch. ( ) Kusch ist überzeugt, es könne nur das "Reizwort Gen" sein, das die SPD-Ministerin auf den Vorstoß gebracht habe. "Sobald in irgendeinem Wort diese drei Buchstaben auftauchen, spielt Rot-Grün verrückt." Und es sei ein Beleg für rot-grüne Wirtschaftspolitik, wenn nach einem solchen Verbot die Labore, die derartige Tests anbieten, schließen und direkt hinter der Grenze wieder aufmachen würden.
http://www.welt.de/data/2005/01/13/387459.html
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterstützt ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests. (...)
http://de.news.yahoo.com/050112/336/4degr.html
Die Befürworter eines Verbots für heimliche Vaterschaftstests sind feige. Immer wieder verweisen sie auf die gerichtliche Möglichkeit, bei Zweifeln einen Vaterschaftstest anzuordnen. Warum heimlich, wenn es auch offen geht, ist ihr Argument. Das Argument ist falsch. Mit bloßen Zweifeln kann niemand vor Gericht einen Vaterschaftstest erzwingen. ( ) Wer aber so tut, als sei eine Vaterschaftsanfechtung heute schon möglich, wenn man seine Zweifel nur mutig und offen äußert, weckt damit Erwartungen beim Publikum, die die aktuelle Rechtslage nicht erfüllen kann und will. Am Wochenende kündigte Ministerin Zypries bereits an, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit denen Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können. Doch was wie Bürokratieabbau klingt, stellt das bisherige gesetzliche Konzept auf den Kopf. Wenn künftig jeder Zweifel genügt, um die eigene Vaterschaft überprüfen zu können, rückt das Biologische in den Vordergrund und die soziale Vaterschaft verliert an Wert. Unter diesen Rahmenbedingungen lässt sich das Verbot heimlicher Vaterschaftstests politisch nicht mehr durchsetzen. Die neue Gentest-Option ist da, und sie wird weithin als legitim angesehen. Hohe Strafen sind deshalb unpopulär. Und symbolische Bußgelder schrecken angesichts der zu sparenden Unterhaltskosten niemand ab. Das gestrige BGH-Urteil wird von der politischen Entwicklung überholt werden.
Danke für die Zusammenstellungen (n/t)
Als Antwort auf: weitere News und Kommentare zu Vaterschaftstests von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 23:49:08: