Antwort von SPD zu Vaterschaftstest
Hallo, alle zusammen!
Das habe ich heute von der SPD auf meine Anfrage hin erhalten. Ich stelle das einfach mal so der Form halber rein. Viele von euch kennen das bestimmt schon. Bemerkenswert ist der letzte Abschnitt.
Sehr geehrter Herr SoundSo,
vielen Dank für Ihre eMail vom 08.01.2005.
Zu der Diskussion um das Verbot heimlicher gentechnischer
Abstammungsuntersuchungen erklärt am 10. Januar 2005 der
Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer
Juristen (AsJ), Harald Baumann-Hasske:
Der AsJ-Bundsverstand unterstützt grundsätzlich den Vorstoß der
Bundesjustizministerin, heimliche Vaterschaftstests wirksam zu
unterbinden. Die AsJ fordert seit längerem ein Gendatenschutzgesetz,
das Vornahme und Nutzung genetischer Untersuchungen im privaten
Bereich restriktiv regelt. Die Akzeptanz für die Gentechnik wird
langfristig leiden, wenn der genetisch gläserne Mensch droht. Das von
der Bundesjustizministerin angestrebte Gendiagnostikgesetz ist ein
wichtiger Beitrag zu einem verantwortlichen Umgang mit genetischem
Material.
Kern des Vorstoßes ist es, die Nutzung heimlich beschafften
gentechnischen Materials ohne Wissen und Wollen des "Spenders"
wirksam zu unterbinden. "Die Untersuchung genetischen Materials
bedarf als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen
stets der Rechtfertigung. Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung fordert, dass die Verwertung des eigenen
Genmaterials auf der freiwilligen und informierten Einwilligung des
betroffenen Menschen oder seines gesetzlichen Vertreters gründet", so
Baumann-Hasske. "Die heimliche Beschaffung genetischen Materials ist
stets eine schwerwiegende Beeinträchtigung. Wer sie zu Zwecken der
Klärung von Abstammungszweifeln zulassen will, öffnet einer
beliebigen, unreglementierten und vor allem unkontrollierten
Gewinnung und Verwertung genetischer Daten Tür und Tor".
An diesem Ziel eines verantwortlichen Umgangs mit genetischem
Material und klaren Regeln für ihre offene Erhebung und Verwertung
geht die Kritik an dem Vorhaben vorbei. Es werden nicht private
Vaterschaftsgentests verboten, sondern nur solche mit heimlich
beschafftem Material und ohne Einwilligung der Betroffenen. Durch den
technischen Fortschritt hat sich hier in den letzten Jahren ein
fragwürdiger Markt entwickelt. Die Kommerzialisierung von Gentests
darf nicht dazu führen, dass ohne Wissen der Betroffenen heimlich
Untersuchungen durchgeführt werden, die für sie weit reichende
Konsequenzen haben können. Eine Begrenzung anonymer Untersuchungen
auf Fragen zur Vaterschaft wäre zudem kaum zu gewährleisten.
Falsch ist, dass das Verbot heimlicher Vaterschaftsgentest ethisch zu
missbilligende "unterschobene" Vaterschaften billige, die
Unehrlichkeit von Müttern privilegiere und Ungewissheit über die
biologische Abstammung zementiere. Das einzige, was den Betroffenen
im Zweifelsfall abverlangt wird, ist, mit offenen Karten zu spielen,
die Einwilligung zur Nutzung des gentechnischen Materials einzuholen
oder - wenn diese verweigert wird - eine richterliche Entscheidung
herbeizuführen. An ihrer Vaterschaft zweifelnde Männer haben nach
geltendem Recht hinreichend Möglichkeiten, Zweifeln an ihrer
Vaterschaft nachzugehen, durch die biologische Abstammung nicht
gerechtfertigte Unterhaltslast und Verantwortung abzuwehren und
Klarheit über die biologischen Abstammungsverhältnisse zu schaffen.
Zur Wahrung ihrer schutzwürdigen Belange und Persönlichkeitsrechte
müssen sie nicht zu einer verdeckten, heimlichen Genuntersuchung
greifen. Es ist auch nicht ausgemacht, dass die verdeckte Klärung von
Zweifeln für Familien und Partnerschaften der weniger belastende Weg
ist. Die unbegrenzte Zulassung heimlicher privater Abstammungstests
birgt Sprengstoff für gelebte soziale Zusammenhänge und ist geeignet,
das Wohl von Kindern zu beeinträchtigen.
Bei der in der Öffentlichkeit genannten Zahl von ca. 50.000
Untersuchungen, bei denen in ca. drei Viertel der Fälle die
Abstammung bestätigt werde, handelt es sich weit überwiegend gerade
nicht um heimliche Tests, die von verantwortungsbewussten Instituten
zu Recht nicht durchgeführt werden. Nicht unrealistisch, aber dennoch
als Argument nicht überzeugend ist, dass bei einem Verbot die Tests
einfach ins Ausland verlagert würden. Trotz der zu Recht immer enger
werdenden politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen in Europa
sollten wir unseren hohen Anspruch auf Wahrung grundgesetzlich
geschützter Rechtspositionen, wie dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nicht aufgeben. Sicherzustellen ist, dass Ergebnisse
von Tests im Ausland im Inland einem umfassenden Verwertungsverbot
unterliegen.
Die AsJ setzt darauf, dass die geplante Koalitionsarbeitsgruppe
wieder zu einer Versachlichung der Diskussion führt. Der Grundsatz,
dass gentechnische Untersuchungen nur offen und mit Einwilligung der
Betroffenen durchgeführt werden, darf nicht in Frage gestellt werden.
Wünschenswert wäre allerdings, wenn in der Koalitionsarbeitsgruppe
ein Weg gefunden wird, einen wirksamen Schutz vor heimlichen
Vaterschaftstest und deren Verwertung ohne eine Strafbewehrung
sicherzustellen. Die ultima ratio Funktion des Strafrechts sollte uns
veranlassen, zunächst auf weniger einschneidende Reaktionsformen
zurückzugreifen, wie die Verhängung eines Bußgeldes oder
Schadensersatzpflichten gegenüber denjenigen, die unbefugterweise
Genmaterial haben testen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gesamter Thread: