Verd... Mist!
Andreas (d.a.), Wednesday, 12.01.2005, 17:27 (vor 7693 Tagen)
http://www.welt.de/data/2005/01/12/387226.html
Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Nach dem Urteil des BGH verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Die Männer hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Vaterschaftstests künftig mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Der Vorstoß hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst.
Re: nur die Ruhe
Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 17:33 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Hi
Der Familiensenat des BGH ist doch inzwischen für seine außerordentliche Männerfeindlichkeit berüchtigt.
Somit war nichts anderes zu erwarten.
Das letzte Wort ist damit nicht gesprochen.
Gruß
Norbert
Re: nur die Ruhe
Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 18:51 (vor 7693 Tagen) @ Norbert
Als Antwort auf: Re: nur die Ruhe von Norbert am 12. Januar 2005 15:33:34:
Hi
Der Familiensenat des BGH ist doch inzwischen für seine außerordentliche Männerfeindlichkeit berüchtigt.
Somit war nichts anderes zu erwarten.
Das letzte Wort ist damit nicht gesprochen.
Gruß
Norbert
Was ist den die nächste Instanz? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, deren Urteile unsere Richter einen Dreck interessieren?
Sven74
Re: Verd... Mist!
Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 18:00 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
http://www.welt.de/data/2005/01/12/387226.html
Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Nach dem Urteil des BGH verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Die Männer hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Vaterschaftstests künftig mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Der Vorstoß hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst.
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Gruß, Rüdiger
Re: Verd... Mist!
Dieter, Wednesday, 12.01.2005, 18:11 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Auf welcher Grundlage denn? Er muss einen begründeten verdacht nennen, den Vaterschaftstest kann er aber nicht dazu nutzen. Welches Gericht wird ihm nun glauben, wenn er andere Verdachtsgründe aufführt, und vor allem: stichhaltig müssen sie sein?
Wir sind halt wie immer die Dummen bei dem Spiel.
Gruß
Dieter
Re: Verd... Mist!
Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 18:36 (vor 7693 Tagen) @ Dieter
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Dieter am 12. Januar 2005 16:11:59:
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Auf welcher Grundlage denn? Er muss einen begründeten verdacht nennen, den Vaterschaftstest kann er aber nicht dazu nutzen.
Das könnte schwierig sein, aber so aus dem hohlen Bauch heraus dürften wohl die wenigsten einen Vaterschaftstest machen lassen. Da muß doch wohl ein Anfangsverdacht gewesen sein (irgend jemand hat ihm hinterbracht, daß die Frau in der fraglichen Zeit mit einem anderen rumgemacht hat, oder das Kind sieht dem "Vater" überhaupt nicht ähnlich oder dgl.), und den kann man dann vielleicht zur Begründung heranziehen.
(Tja, ich dachte tatsächlich, den gerichtlichen Vaterschaftstest könne man IMMER beantragen, und es gehe beim selbstbestimmten Test nur darum, wegen eines möglicherweise unbegründeten Verdachts die Ehe nicht zu gefährden).
Gruß, Rüdiger
Re: Verd... Mist!
Andreas (d.a.), Wednesday, 12.01.2005, 20:10 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:36:30:
Da muß doch wohl ein Anfangsverdacht gewesen sein (irgend jemand hat ihm hinterbracht, daß die Frau in der fraglichen Zeit mit einem anderen rumgemacht hat, oder das Kind sieht dem "Vater" überhaupt nicht ähnlich oder dgl.), und den kann man dann vielleicht zur Begründung heranziehen.
Ich habe heute durch Zufall noch ein bißchen vom ARD-Mittagsmagazin mitbekommen; es gab einen Bericht über das Thema Vaterschaftstests, leider habe ich ihn nicht ganz gesehen. Es wurde ein Mann vorgestellt, der es geschafft hatte, den Liebhaber seiner Frau dazu zu bringen, vor Gericht auszusagen. Das war das Argument, das galt. Daß jemand am Telefon behauptete, mit der Frau des anderen geschlafen zu haben, sei hingegen kein ausreichendes Argument. - Ich will die Sache jetzt wegen meiner Unkenntnis nicht mehr skandalisieren, als das ohnehin schon der Fall ist. Aber wenn "berechtigte Verdachtsmomente" so auszusehen haben, dann Gute Nacht!
Re: Verd... Mist!
Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 20:30 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 18:10:37:
Da muß doch wohl ein Anfangsverdacht gewesen sein (irgend jemand hat ihm hinterbracht, daß die Frau in der fraglichen Zeit mit einem anderen rumgemacht hat, oder das Kind sieht dem "Vater" überhaupt nicht ähnlich oder dgl.), und den kann man dann vielleicht zur Begründung heranziehen.
Ich habe heute durch Zufall noch ein bißchen vom ARD-Mittagsmagazin mitbekommen; es gab einen Bericht über das Thema Vaterschaftstests, leider habe ich ihn nicht ganz gesehen. Es wurde ein Mann vorgestellt, der es geschafft hatte, den Liebhaber seiner Frau dazu zu bringen, vor Gericht auszusagen. Das war das Argument, das galt. Daß jemand am Telefon behauptete, mit der Frau des anderen geschlafen zu haben, sei hingegen kein ausreichendes Argument. - Ich will die Sache jetzt wegen meiner Unkenntnis nicht mehr skandalisieren, als das ohnehin schon der Fall ist. Aber wenn "berechtigte Verdachtsmomente" so auszusehen haben, dann Gute Nacht!
Schätze mal der Liebhaber lebt von Sozialhilfe, kann dadurch keinen Unterhalt zahlen und ist damit aus dem schneider. Wieviel der gehörte "Scheinvater" wohl als Schmiergeld zahlen musste?
Sven74
Re: Verd... Mist!
Andreax, Wednesday, 12.01.2005, 18:19 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:
Hallo Rüdiger,
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Eben nicht!
Bzw. Mann kann den offiziellen Test beabtragen, aber die Antort des Gerichts wird sein:"Tut uns leid, zwar wissen Sie definitiv, daß Sie nicht der Vater sind, aber Sie haben uns keine Verdachtsmomente dafür liefern können. Deshalb müssen wir einen offiziellen Test ablehnen."
Verkehrte Welt? Nein, deutscher Rechtsstaat.
Gruß
Andreax
Re: Verd... Mist!
Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 18:31 (vor 7693 Tagen) @ Andreax
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Andreax am 12. Januar 2005 16:19:05:
Bzw. Mann kann den offiziellen Test beabtragen, aber die Antort des Gerichts wird sein:"Tut uns leid, zwar wissen Sie definitiv, daß Sie nicht der Vater sind, aber Sie haben uns keine Verdachtsmomente dafür liefern können. Deshalb müssen wir einen offiziellen Test ablehnen."
Verkehrte Welt? Nein, deutscher Rechtsstaat.
Naja, nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe, klingt das so, als sei die Kreativität des Mannes, der jetzt weiß, dass er nicht der Vater ist, gefragt, sich für einen offiziellen Vaterschaftstest irgendwelche anderen Verdachtsmomente aus den Fingern zu saugen. Was natürlich grotesk genug ist.
Andererseits hat Frau Zypries bereits angekündigt, sie wolle die gerichtlichen Hürden für einen "offiziellen" Vaterschaftstest lockern. Jetzt wäre es wichtig - wie damals die Frauen bei der Abtreibungsdebatte - mit dem politischen Druck aus der Bevölkerung nicht nachzulassen, bis die entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist.
Arne
Idee..
stiller Mitleser ;-), Wednesday, 12.01.2005, 21:11 (vor 7693 Tagen) @ Arne Hoffmann
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 16:31:46:
Bzw. Mann kann den offiziellen Test beabtragen, aber die Antort des Gerichts wird sein:"Tut uns leid, zwar wissen Sie definitiv, daß Sie nicht der Vater sind, aber Sie haben uns keine Verdachtsmomente dafür liefern können. Deshalb müssen wir einen offiziellen Test ablehnen."
Verkehrte Welt? Nein, deutscher Rechtsstaat.
Naja, nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe, klingt das so, als sei die Kreativität des Mannes, der jetzt weiß, dass er nicht der Vater ist, gefragt, sich für einen offiziellen Vaterschaftstest irgendwelche anderen Verdachtsmomente aus den Fingern zu saugen. Was natürlich grotesk genug ist.
Andererseits hat Frau Zypries bereits angekündigt, sie wolle die gerichtlichen Hürden für einen "offiziellen" Vaterschaftstest lockern. Jetzt wäre es wichtig - wie damals die Frauen bei der Abtreibungsdebatte - mit dem politischen Druck aus der Bevölkerung nicht nachzulassen, bis die entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist.
Arne
Idee..
stiller Mitleser ;-), Wednesday, 12.01.2005, 21:14 (vor 7693 Tagen) @ Arne Hoffmann
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 16:31:46:
Naja, nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe, klingt das so, als sei die Kreativität des Mannes, der jetzt weiß, dass er nicht der Vater ist, gefragt, sich für einen offiziellen Vaterschaftstest irgendwelche anderen Verdachtsmomente aus den Fingern zu saugen. Was natürlich grotesk genug ist.
Wäre es denn ein Verdachtsmoment, wenn Mann bei der Anzeige (wegen Kindesunterschiebung) angibt, die Frau hätte im Streit oder/und unter Alkoholeinfluß ihn beschimpft und dabei eine Bemerkung gemacht, er wäre nicht der Vater des kindes?
Re: Perversion des Rechts
Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 18:30 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Gruß, Rüdiger
Hi Rüdiger
Ich habe oben etwas hervorgehoben.
Genau das ist doch das Perverse:
Die Vaterschaftsklagen wurden doch erst gar nicht zugelassen.
Somit auch keine gerichtliche Klärung.
Also auch kein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest.
Tolle Logik, nicht wahr?
Die Richter des Familiensenates vom BGH gehören längst ihres Amtes enthoben.
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Gruß
Norbert
Re: Perversion des Rechts
Ferdi, Wednesday, 12.01.2005, 19:00 (vor 7693 Tagen) @ Norbert
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Norbert am 12. Januar 2005 16:30:54:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi
Re: Perversion des Rechts
Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 19:05 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi
Antwort eines ebenfalls juristischen Leien: Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben würden schon...
Da der BGH aber gerade den Beweis geliefert hat, dass wir nicht mehr ein einem Rechtsstaat leben, kenne ich die Antwort bereits.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine undemokratische Femidiktatur geworden.
Sven74
Re: Perversion des Rechts
Andreax, Wednesday, 12.01.2005, 19:08 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Hallo,
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Nur wenn ein ausreichender Anfangsverdacht besteht!
Es gibt nur einen Weg: Legale selbstbestimmte Vaterschaftstests.
Männerrechte sind Menschenrechte.
Schreibt an eure Abgeordneten, ruft sie an, schreibt Leserbriefe. Seid kreativ, jeder kann etwas tun.
Andreax
Re: Perversion des Rechts
Jeremin, Wednesday, 12.01.2005, 19:15 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Das sollte so sein. Es wird zwischen zwei Arten von Straftaten unterschieden. Ich kenne den Fachbegriff nicht, aber in einem Fall ist die Staatsanwaltschaft von Gesetz wegen verpflichtet, eine Strafverfolgung einzuleiten, bei Kapitalverbrechen zum Beispiel.
Im anderen Fall liegt es im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorliegt und ob ein Ermittlungsaufwand gerechtfertigt ist. Verschwindet zum Beispiel ein Erwachsener, heißt das nicht, dass er auch gesucht werden muss. Freiwilliges Verschwinden ist kein Straftatbestand. Verschwindet ein Kind, sieht die Sache anders aus.
Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Gerichte vor einer Flut von unangemessenen Klagen zu bewahren. Was selten gelingt, wie die Menge von Kinkerlitzchenklagen von Nachbarn wegen überragender Obstbäume oder um Zentimeter zu hoher Zäune zeigt.
Kommt nun hinzu, dass der Staat kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, kann er sich diese Regelung auch zunutze machen. Da ich noch nie davon gehört habe, dass eine Frau wegen Personenstandsfälschung (nichts anderes ist das Unterschieben eines Kindes) verurteilt wurde, gehe ich erstens davon aus, dass Personenstandsfälschung kein Kapitalverbrechen ist und das zweitens kein Interesse an der Strafverfolgung in diesem Falle besteht.
Re: Perversion des Rechts
T.Lentze, Wednesday, 12.01.2005, 19:36 (vor 7693 Tagen) @ Jeremin
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Jeremin am 12. Januar 2005 17:15:37:
Es wird zwischen zwei Arten von Straftaten unterschieden. Ich kenne den Fachbegriff nicht, aber in einem Fall ist die Staatsanwaltschaft von Gesetz wegen verpflichtet, eine Strafverfolgung einzuleiten, bei Kapitalverbrechen zum Beispiel.
Es gibt die sogenannten "Antragsdelikte". Sie werden nur auf Antrag verfolgt, z.B.:
§ 247 Haus- und Familiendiebstahl. Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Unter Berufung auf diesen Paragrafen habe ich einmal die Staatsanwaltschaft veranlaßt, gegen meine Exe wegen Diebstahl an mir tätig zu werden. Bei der Polizei, an die ich mich zuerst wandte, wurde mein Anliegen stark mißbilligt. Auch die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zuletzt eingestellt wegen Geringfügigkeit, doch mit dem Hinweis, daß die Frau hiermit gewarnt sein dürfte.
Da ich noch nie davon gehört habe, dass eine Frau wegen Personenstandsfälschung (nichts anderes ist das Unterschieben eines Kindes) verurteilt wurde, gehe ich erstens davon aus, dass Personenstandsfälschung kein Kapitalverbrechen ist und das zweitens kein Interesse an der Strafverfolgung in diesem Falle besteht.
Ich vermute, daß viel zu wenige Männer den Versuch machen, zumal ihnen durch ihre eigenen Anwälte davon abgeraten wird. Aber man muß eben auch mal eigeninitiativ werden. Man kann auch ohne Anwalt sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Und wie schon mal gesagt: die müssen tätig werden.
Grüße,
T.L.
Re: Perversion des Rechts
Jeremin, Wednesday, 12.01.2005, 20:23 (vor 7693 Tagen) @ T.Lentze
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von T.Lentze am 12. Januar 2005 17:36:24:
Wieder was gelernt, siehste. Dankeschön.
Re: Perversion des Rechts
T.Lentze, Wednesday, 12.01.2005, 19:18 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi
Hallo Ferdi,
ich bin auch nur juristischer Laie, aber meines Wissens können Staatsanwälte - im Gegensatz zu Richtern - gezwungen werden, tätig zu werden.
Der § 169 lautet übrigens so:
3 169 Personenstandsfälschung. (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Grüße,
Thomas.
Re: Perversion des Rechts
Nils, Wednesday, 12.01.2005, 19:32 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi
Soweit ich weiß werden Verfahren wegen §169 StGB Personenstandsfälschung (§163 ist fahrlässiger Falscheid) von der Staatsanwaltschaft meist nicht eingeleitet, da kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Re: Perversion des Rechts
Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 19:50 (vor 7693 Tagen) @ Nils
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Nils am 12. Januar 2005 17:32:05:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi
Soweit ich weiß werden Verfahren wegen §169 StGB Personenstandsfälschung (§163 ist fahrlässiger Falscheid) von der Staatsanwaltschaft meist nicht eingeleitet, da kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
Tja, kleiner Schreibfehler meinerseits.
Ich habe gerade etwas bzgl. §263 Betrug am laufen.
Seht euch mal das Urteil des OLG Bamberg (Prozessbetrug Ws 472/81) an.
Hier wurde eine Klageerzwingung per Gericht erreicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte hier auch gemauert.
Gruß
Norbert
Re: Perversion des Rechts
Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 20:47 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt?
Ja, wenn es Indizien gibt
Wenn Du etwa auf mich zeigtest und plötzlich behauptetest, ich hätte einen Diebstahl oder Betrug oder sonstwas begangen, dann rühren sich Polizei und Staatsanwaltschaft wohl auch nicht, wenn nicht zu der blanken, durch nichts bewiesenen Behauptung noch Indizien und Verdachtsmomente hinzutreten. Das wär ja noch schöner, wenn eine simple Aussage genügte (wenn die Behörden auf den simplen, durch nichts erhärteten Mißbrauchsvorwurf seitens einer Frau hin tätig werden, finden wir das ja auch zu Recht empörend).
Nein, es hilft wohl alles nix: Solange der selbstbestimmte Vaterschaftstest nicht anerkannt wird, drehen wir uns - wenn die ursprünglichen Verdachtsmomente gegen die Frau nicht deutlich über Gerüchte hinausgehen - argumentativ im Kreis und haben schlechte Karten.
Gruß, Rüdiger
Re: Perversion des Rechts
Hetzi, Wednesday, 12.01.2005, 21:56 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:
Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt?
Im Prinzip ja, aber du hast mal erheblich Eingangshuerden, die im StGB definiert sind.
§ 77 Antragsberechtigte: Es ist fraglich ob ein Vater ohne Sorgerecht dafuer Antragsberechtigt ist. Denn eigentlich ist nach §163 das Kind geschaedigt und damit koennte wieder nur die Erziehungsberechtigte Mutter Antragsberechtigt sein. Und die wird als aller letzte im Namen des Kindes gegen sich selber rechtlich vorgehen ...
Einzuhalten waere auch noch die 3 monatige Antragsfrist nach § 77b
Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Ja, wenn du es zu einer Gerichtsverhandlung bringst, denn wenn du es auch noch ueber die Eingangshuerden schaffst kann die Staatsanawaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Dagegen musste man wieder Rechtsmittel einlegen ...
Letztendlich ein schwiriger, aber fuer einen Mann in entsprechender Lage, wohl die einzige Moeglichkeit zu einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest zu kommen. Meiner Meinung nach sollte schnellstens jemand versuchen das durchzuexerzieren, die Erfahrung waeren fuer alle anderen wertvoll.
PS: Ist aber alles auch nur die Ansicht eines juristischen Laien.
Re: Total irre
Andreas (d.a.), Wednesday, 12.01.2005, 20:24 (vor 7693 Tagen) @ Norbert
Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Norbert am 12. Januar 2005 16:30:54:
"Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken."[/b]
So rein logisch: Das ist so verrückt, daß es weh tut! Wieviel "konkreter" kann man denn noch werden? Es gibt einen Beweis, der aber nicht gelten darf - damit erst verhandelt, abgewogen und der Sache dann ggf. stattgegeben werden kann. Oder auch nicht. Auuuuuu... - Ich glaub, ich bin im falschen Film (muß ein Monty Python Film sein).
Re: Total irre
Nick, Wednesday, 12.01.2005, 21:08 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Re: Total irre von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 18:24:12:
Hallo Andreas!
"So rein logisch: Das ist so verrückt, daß es weh tut!"
So ist es! Ich halte es auch kaum aus! Nicht nur das Unrecht an sich, sondern eben auch diese offenbarwerdende, freimütige Geistesgestörtheit, diese Freude am blanken Irrsinn, diese Zumutung der schieren Negation des Verstandes...
"Auuuuuu... - Ich glaub, ich bin im falschen Film (muß ein Monty Python Film sein)."
Monty Python ist wenigstens urkomisch. Das hier ist geisteskrank. Da hat jemand die Tür zur Forensichen offengelassen. Und jetzt sind sie alle draußen... mitten unter uns... und spielen "Regierung" und "Justizministerin" und "Bundesgerichtshof"...
Nick
Genau das ist die Situation! (n/t)
michail, Wednesday, 12.01.2005, 22:18 (vor 7693 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Re: Total irre von Nick am 12. Januar 2005 19:08:53:
Re: Verd... Mist!
Jeremin, Wednesday, 12.01.2005, 18:32 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:
<cite>da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.</cite>
Das ist ja gerade der Witz, das kann man eben nicht! Der Vater muss Klage gegen die Mutter führen, schließlich hat er das Kind ja meistens bei der Geburt anerkannt, bzw war Ehemann, was das Kind, egal wer es gezeugt hat, nach deutschem Recht automatisch zu seinem Kind macht.
Ein Umstand übrigens, den sich viele Asylsuchende mittlerweile zunutze machen, in dem sie einfach ein deutsches Kind als ihres anerkennen und somit automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Und nun darf dreimal geraten werden, welche streitbare Minister-Darstellerin in solchen Fällen zwangsweise DNA-Vergleiche zur Vaterschaftsfeststellung durchsetzen will. Da ist auf einmal nicht mehr die Rede von Persönlichkeitsrechten des Kindes, des Vaters, der Mutter oder sonstjemandem. Im Gegenteil, diese Rechte werden nun als Begründung für die zwangsweisen Tests herangezerrt.
Verkehrte Welt also. Dieser Umstand wird übrigens in der Presse noch fein säuberlich verschwiegen.
Im "Normalfall" eines "Kuckucksvaters" wird das Gericht die Klage eines Nicht-Vaters gar nicht erst zulassen bzw annehmen. Die Richter möchten nämliche konkret nachweisbare Verdachtsmomente haben, Briefe oder Aussagen. Und diese Verdachtsgründe dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Im Klartext heißt das, wenn der Kuckucksvater keinen Liebesbrief an einen anderen Mann aus der Zeit der Kindeszeugung vorweisen kann, gibt es keine Verhandlung. Irgendwelche Aussagen Dritter, denen gegenüber die Frau vielleicht ein Techtelmechtel zugegeben hat, werden fast immer als Hörensagen abgebügelt. Der Staat hat keinerlei Interesse, in diesem Fall für Recht zu sorgen, der Status des Kindes ist ja gesichert, wenn auch falsch. Es geht ganz konkret ums Geld, um nichts anderes.
Und deshalb ist jedes Politikerinnen- und Richtergewinsel über Persönlichkeitsrechte nichts als schamlose Lüge. Ich verstehe sowieso nicht, warum man Politikern überhaupt noch irgend etwas glaubt. Die lernen doch auf ihrer Ochsentour durch die Parteienstrukturen schon als kleine Wasserträger zwischen "offiziellen Verlautbarungen" und Tatsachen zu unterscheiden, also zu lügen. Und nach ein paar Jahren können die gar nicht mehr anders, so wie ein von Vorschriften und Formulardeutsch eingemauerter Beamter nicht mehr menschlich sprechen kann. Im Grunde sind sie zu bedauern, aber sie richten mittlerweile zuviel Schaden an. Wahrscheinlich muss doch ab und zu einer abgeknallt werden, damit die den Respekt nicht verlieren.
Re: Verd... Mist!
Christian, Wednesday, 12.01.2005, 18:41 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:
Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Gruß, Rüdiger
Wie ich schon schrieb, wird letztendlich immer erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das männerfeindliche, väterfeindliche und kinderfeindliche Deutschland verurteilen, nämlich auch Väter ein Recht haben zu wissen ob sie der leibliche Vater des Kindes sind. Wie erfahren eigentlich die Mütter ob das Kind von ihnen ist und bei der Entbindung im Krankenhaus nicht vertauscht wurde, hat die Mutter das Kind und den Vater um Erlaubnis gefragt einen DNA-Test machen zu dürfen? Auch wenn Zypries ein Gesetz zum legalen Vaterschaftstest vorlegt, so wird am Ende ein Rechtsstreit immer von der Mutter abhängig gemacht werden und wenn Mutter NEIN zum Vaterschaftstest sagt dann werden auch die Gerichte der Mutter folgen und NEIN sagen, damit der Lug, Betrug und die Personenstandsfälschung niemals auffliegt!
meint,
Christian
Re: Verd... Mist!
Ferdi, Wednesday, 12.01.2005, 18:33 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Hallo zusammen!
Das war zu erwarten, ist aber kein Beinbruch.
Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
"Verdachtsmomente" steht da in dem Urteil. Der Mann geht also zur Frau und bittet sie um die Erlaubnis, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Stimmt die Frau zu wird der Test gemacht. Stimmt die Frau aber nicht zu, dann hat sie was zu verbergen und schafft somit ein Verdachtsmoment, den der Mann vor Gericht geltend machen kann. "Meine (Ex)Frau verweigert die Zustimmung, daher habe ich den dringenden Verdacht, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat, woher das Kind stammt. Denn wenn das Kind tatsächlich von mir stammt, dann hätte sie ja bedenkenlos zustimmen können". Das müsste eigentlich reichen, denn der BGH verlangt ja keine Nachweise, was ein Testergebnis ja wäre, sondern nur ein "Verdachtsmoment", was die Verweigerung der Zustimmung ja wäre.
Was ist eigentlich, wenn es sich um ein kleines, minderjähriges Kind handelt und der Vater zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt? Genügt dann die Zustimmung des Vaters als einer der Erziehungsberechtigten, oder muss auch die mütterliche Zustimmung vorliegen, obwohl sie ja von der genetischen Datenerhebung nicht betroffen ist?
Gruss,
Ferdi
Re: Verd... Mist!
Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 18:47 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Ferdi am 12. Januar 2005 16:33:13:
...Der Mann geht also zur Frau und bittet sie um die Erlaubnis, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Stimmt die Frau zu wird der Test gemacht. Stimmt die Frau aber nicht zu, dann hat sie was zu verbergen und schafft somit ein Verdachtsmoment, den der Mann vor Gericht geltend machen kann. "Meine (Ex)Frau verweigert die Zustimmung, daher habe ich den dringenden Verdacht, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat, woher das Kind stammt. Denn wenn das Kind tatsächlich von mir stammt, dann hätte sie ja bedenkenlos zustimmen können". Das müsste eigentlich reichen, denn der BGH verlangt ja keine Nachweise, was ein Testergebnis ja wäre, sondern nur ein "Verdachtsmoment", was die Verweigerung der Zustimmung ja wäre.
....>Gruss,
Ferdi
Leider nein! Zitiat aus der Welt:
"Auch die Weigerung des Kindes oder seiner Mutter als gesetzliche Vertreterin, einem Gentest zuzustimmen, dürfe nicht als begründeter Anfangsverdacht gewertet werden."
Damit haben wir also den endgültigen Beweis, dass wir nicht mehr im einem Rechtsstaat leben.
Sven74
Rechtsstaat
Realist, Wednesday, 12.01.2005, 21:13 (vor 7693 Tagen) @ Sven74
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Sven74 am 12. Januar 2005 16:47:19:
Hallo Sven!
Damit haben wir also den endgültigen Beweis, dass wir nicht mehr im einem Rechtsstaat leben.
Die BRD ist genauso ein Rechtsstaat wie die DDR eine Demokratische Republik war!
MfG
Realist
Re: Verd... Mist!
Hetzi, Wednesday, 12.01.2005, 21:29 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Ferdi am 12. Januar 2005 16:33:13:
Was ist eigentlich, wenn es sich um ein kleines, minderjähriges Kind handelt und der Vater zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt? Genügt dann die Zustimmung des Vaters als einer der Erziehungsberechtigten, oder muss auch die mütterliche Zustimmung vorliegen, obwohl sie ja von der genetischen Datenerhebung nicht betroffen ist?
Nein, nach dem BGH-Urteil ist in diesen Faellen ein "geheimer" Veterschaftstest moeglich. Denn er ist rechtlich nicht geheim, da ein Erziehungsberechtigter, in diesem Fall der Vater, zustimmt.
Meiner Ansicht hat sich fuer Vaeter mit Sorgerecht durch dieses Urteil nichts geaendert. Die Arschkarte haben aber mit diesem Urteil Vaeter gezogen, die kein Sorgerecht haben, aber die Vaterschaft anerkannt haben. Diese koennen zwar fuer sich feststellen, dass sie nicht Vater sind, haben aber letzendlich rechtlich mit dieser Information nichts angefangen.
Letztendlich kann Maennern nur geraten werden eine Vaterschaft nur mit vorherigen Vaterschaftstest anzuerkennen. Bzw. im Fall von Scheidungen einen Vaterschaftstest durchzufuehren, solange sie noch sorgeberechtigt sind.
Letztendlich sehe ich eigentlich den groesseren Skandal, dass einen Anfechtung einer Vaterschaft den sehr schwer zu erbringenden begruendeten Verdacht benoetigt. Erst damit wird die Notwendigkeit geschaffen, dass ein Gericht einen geheimen Vaterschaftstest anerkennen muesste, was aber mit dem jetztigen Urteil gescheitert ist.
Die Pressemitteilung des BGH im Original
Daddeldu, Wednesday, 12.01.2005, 18:51 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
[center]Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt werden[/center]
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage verwertet werden kann.
In beiden Fällen hatten die mit der jeweiligen Mutter des Kindes nicht verheirateten Kläger ihre Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Jahre später ließen sie im einen Fall eine Haarprobe und im anderen Fall ein ausgespucktes Kaugummi sowie jeweils eigene Speichelproben ohne Wissen und Zustimmung des Kindes und der Mutter von einem privaten Labor genetisch analysieren. Die Analyse ergab jeweils, daß der Spender der Speichelprobe nicht der biologische Vater des Kindes sein konnte, von dem die Gegenprobe angeblich stammte.
Die darauf gestützten Vaterschaftsanfechtungsklagen waren von den Vorinstanzen (OLG Celle und OLG Jena) abgewiesen worden. Diese Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute bestätigt.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats reicht die bloße Behauptung, nicht der Vater des Kindes zu sein, nicht aus, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einzuleiten, in dem die Abstammung dann regelmäßig durch ein gerichtliches Gutachten geklärt wird. Vielmehr muß der Kläger konkrete Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken und die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen.
Auf eine heimliche DNA-Vaterschaftsanalyse kann ein solcher Anfangsverdacht aus Rechtsgründen nicht gestützt werden.
Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist. Dieses Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewißheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Deshalb darf das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozeß nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts.
Auch die Weigerung des Kindes oder der Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin, der Einholung einer solchen Analyse oder der Verwertung ihres Ergebnisses zuzustimmen, ist als solche regelmäßig nicht geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen.
Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03
Karlsruhe, den 12. Januar 2005
Frage dazu
Peter, Wednesday, 12.01.2005, 19:24 (vor 7693 Tagen) @ Daddeldu
Als Antwort auf: Die Pressemitteilung des BGH im Original von Daddeldu am 12. Januar 2005 16:51:24:
In den beiden entschiedenen Rechtsfaellen hatte der Vater kein Sorgerecht fuer das Kind. Das Sorgerecht wird in der Urteilsbegruendung nicht als erwaehnt. Ist mit dem BGH-Urteil auch einem sorgeberechtigten Vater ein heimlicher Test verwehrt zum Beweis eines Anfangsverdachtes?
Wenn Justizministerin Zypries ihr geplantes Vaterschaftstestverbots verteidigt, verweist sie die Vater immer auf den Rechtsweg, wenn sie ihre Vaterschaft pruefen wollen. Der Rechtsweg ist mit dem BGH-Urteil offenbar versperrt, das Argument von Zypries ist keines mehr.
Gruss,
Peter
Re: Frage dazu
XRay, Wednesday, 12.01.2005, 20:16 (vor 7693 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Frage dazu von Peter am 12. Januar 2005 17:24:53:
In den beiden entschiedenen Rechtsfaellen hatte der Vater kein Sorgerecht fuer das Kind. Das Sorgerecht wird in der Urteilsbegruendung nicht als erwaehnt. Ist mit dem BGH-Urteil auch einem sorgeberechtigten Vater ein heimlicher Test verwehrt zum Beweis eines Anfangsverdachtes?
Wenn Justizministerin Zypries ihr geplantes Vaterschaftstestverbots verteidigt, verweist sie die Vater immer auf den Rechtsweg, wenn sie ihre Vaterschaft pruefen wollen. Der Rechtsweg ist mit dem BGH-Urteil offenbar versperrt, das Argument von Zypries ist keines mehr.
Gruss,
Peter
-----------
Der Rechtsweg ist nicht versperrt, jedoch wird es natürlich schwierig
"Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken", wenn ein privater Vaterschaftstest nicht zugelassen ist.
Was könnte das sein?
- Das Kind ist farbig, Vater und Mutter jedoch nicht.
- aehm...phhhhh
Vielleicht, daß man(n) einen Zeugen auftreibt, der die Mutter zum
fraglichen Zeitpunkt mit einem anderen Mann im Bett erwischt hat, oder wie?
Vielleicht hat man(n) zufällig die Blutgruppe des Kindes erfahren
und zufällig auch die der Mutter und zufällig hat das Kind ein Blutgruppe, die es bei der angenommenen Mutter-Vater-Kombination nicht
haben kann? Bei allem Zufall, aber da gäbe es dann wohl auch irgendwie
das Problem mit der informellen Selbstbestimmung....
Vielleicht sollte man mal recherchieren, was in konkreten Fällen
an Umständen vorgetragen werden konnte, die bei objektiver Betrachtung geeignet waren, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken.
Mir fällt da nicht wirklich viel ein.
Wäre es nicht auch ein Verstoss gegen die informelle Selbstbestimmung,
wenn irgend ein Zeuge sein Wissen über die Kindesmutter preisgibt?
Ich verstehs nicht.
Re: Verd... Mist!
Sven75, Wednesday, 12.01.2005, 19:18 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Das war nicht anders zu erwarten.
In jedem Falle hat der BGH damit einen weiteren Grund geliefert, warum es für einen Mann in Deutschland reiner Selbstmord ist, Kinder zu zeugen. An Kind und seiner Geldbörse hat er dadurch sowieso keine Rechte mehr und nun auch nicht mehr das Recht, irgendwie herauszufinden, ob das Kind nun wirklich seines ist. Selbst dann nicht, wenn es ihm wirklich nur um den emotionalen Aspekt ginge.
Sollte der Staat zukünftig feststellen, dass die Geburtenrate noch mehr zurückgeht und der demographische Faktor zur "Chefsache" erklärt wird, mit Millionen unterstützte Frauenförderung aber auch weiterhin keinen Erfolg bringt, mag man ihm ja den Tipp geben, woran dies liegen könnte.
Im Spiegel-Forum schrieb jemand, dass Männer sich durch Zypries' Entwurf möglicherweise bald nicht mehr trauen würden, mit einer Frau zu schlafen. In der Tat könnte diese geballte Männerfeindlichkeit dazu führen, dass Männer sich immer mehr von Frauen abwenden, ihnen sexuell am Ende ganz entsagen, weil die Risiken einfach zu dramatisch sind. Entsprechende Tendenzen kann ich schon jetzt bei den jüngeren Männern erkennen.
Da rollt eine Bombe auf die werten Politiker zu, die, sollte sie platzen, niemanden mehr auf den Plätzen lassen wird. Aber mir ist das ehrlich gesagt völlig egal. Ich habe die Gefahr der Zeit längst erkannt und weiss, was zu meiden ist, so dass ich in die Zwickmühle Scheidung/Vaterschaft ohnehin nicht geraten werde. Aber ich werde nichts unversucht lassen, um den jungen Männern Meldungen wie die obige solange unter die Nase zu reiben, bis sie deren Brisanz verstehen.
Gruss,
Sven
Nochmal: Die Bezeichnung "Gentest" ist irreführend und inhaltlich falsch. (n/t)
Sam, Wednesday, 12.01.2005, 19:44 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Re: Nochmal: Die Bezeichnung "Gentest" ist irreführend und inhaltlich falsch.
Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 19:57 (vor 7693 Tagen) @ Sam
Als Antwort auf: Nochmal: Die Bezeichnung "Gentest" ist irreführend und inhaltlich falsch. (n/t) von Sam am 12. Januar 2005 17:44:05:
Hi
Genau.
Die Richter brauchten aber halt eine Begründung, und sei diese noch so durchsichtig.
Gruß
Norbert
FDP-Pressemitteilung: "BGH schützt Kinder vor heimlichen Vaterschaftstests"
Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 19:57 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, heimlich durchgeführte Vaterschaftstests in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht als Beweismittel zuzulassen, wird von der Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle LAURISCHK, und der frauenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina LENKE, begrüßt. (...)"
http://www.fdp-fraktion.de/index.php?seite=http://www.fdp-fraktion.de/pressemitteilung.php?id=39673
Schade! Vergiß die FDP - rückgratlose Umfallerpartei, einmal mehr (n/t)
Nick, Wednesday, 12.01.2005, 20:26 (vor 7693 Tagen) @ Arne Hoffmann
Als Antwort auf: FDP-Pressemitteilung: "BGH schützt Kinder vor heimlichen Vaterschaftstests" von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 17:57:32:
ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit"
Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 20:02 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Der Theologieprofessor Walter Dietz lehrt Sozialethik an der Universität Mainz. Mit Fragen um heimliche Vaterschaftstests muss er sich schon von Berufs wegen auseinandersetzen. Seit kurzem hat er auch privat allen Grund dazu: "Ich habe selber einen Test machen lassen, mit Blick auf meinen Sohn, der ein bisschen anders in seinem Aussehen, in seinem Verhalten war und ich habe diesen Test auch heimlich machen lassen. Das heißt also, ich habe zwar meiner Frau erzählt, dass ich das vorhabe, aber habe nicht ihre Einwilligung abgewartet", erzählt Dietz. "Was ist herausgekommen?", fragen wir nach. Dietz: "Das Resultat war: Mit 99,8 oder 99,9 Prozent bin ich nicht der leibliche Vater." Zwei Kinder sind von ihm, eines nicht. Der Familienfrieden ist dahin. "Meine Frau hat doppelt reagiert", erzählt Dietz weiter. "Einmal im Blick auf das grob ehewidrige Verhalten, früher hat man Ehebruch gesagt: Sie hat ausdrücklich gesagt, dass ihr das sehr Leid tut und dass sie das in keiner Weise gut fand. Im Blick auf den Test hat sie gemeint, das sei eine Unverschämtheit, dass es den Vätern erlaubt sei, heimlich solche Tests zu machen." (...) Dank heimlichem Test kennt er nun die Wahrheit und die kann schon aus moralischen Gründen kein Gesetz der Welt verbieten. "Ich beurteile das praktisch als eine Einladung zum Ehebruch, wenngleich die nur indirekt oder sublim hier geäußert wird. Und ich würde es auch bezeichnen als eine Art Rundum-sorglos-Paket für Ehebrecherinnen: Wenn eine Frau mit einem anderen Mann ein Kind zeugt, dann ist sie in keiner Weise mehr verpflichtet, ihrem Gatten, ihrem Ehemann darüber Auskunft zu geben. Darüber hinaus hat der Vater auch keine außergerichtlichen Möglichkeiten mehr, sich Klarheit zu verschaffen, woher denn dieses Kind biologisch stammt", so Dietz.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/30/0,3672,2248926,00.html
Re: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit"
Jeremin, Wednesday, 12.01.2005, 20:36 (vor 7693 Tagen) @ Arne Hoffmann
Als Antwort auf: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit" von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 18:02:00:
<cite>Dem entgegnen die Befürworter des neuen Gesetzes: Heimliche Tests führten zu massenhaft ruinierten Familien - Trennungen, Scheidungen seien die Folge.</cite>
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Nicht die Frau, die fremdgeht und ihre Familie belügt, ist die Zerstörerin des Familienfriedens und des Vertrauens. Der Test, der die Wahrheit ans Licht bringt, ist der Übeltäter, bzw der Mann, der ihn durchführen lässt. Ja sag mal, haben die noch alle Tassen im Schrank? Was für eine kranke Denke.
Re: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit"
Max, Wednesday, 12.01.2005, 23:12 (vor 7693 Tagen) @ Arne Hoffmann
Als Antwort auf: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit" von Arne Hoffmann am 12. Januar 2005 18:02:00:
Hi Arne,
Moni war heute im ZDF-Forum recht fleissig, wie sie mir erzählt hat. Sämtliche Links, die sie dort gesetzt hatte, sind wieder entfernt worden. Und nicht nur das: Obwohl offenbar eine Wahlmöglichkeit bestand, die eigene Mailadresse anzugeben oder nicht, und obwohl Moni ihre Mailadresse angegeben hatte, erschien die Adresse nicht.
Im Auto habe ich vorhin eine Sendung auf hr2 zum Thema Vaterschaftstest gehört - u.a. wurde auch Katharina Rutschky interviewt. Klang ziemlich gezähmt, die Gute. Und dann der Hammer: Es gab im Rahmen dieser Sendung einen "wissenschaftlichen Beitrag", in dem wir wieder einmal erfahren durften, wie minderwertig wir Männer doch wegen unseres XY-Chromosomensatzes seien - und daß es in ca. 125000 Jahren ohnehin mit uns aus und vorbei sei. Was hatte dieser Schwachsinn in dieser Sendung zu suchen?
Das hat doch Methode?
Gruß - Max
Re: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit"
Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 23:50 (vor 7693 Tagen) @ Max
Als Antwort auf: Re: ZDF-heute: "Verbotene Wahrheit" von Max am 12. Januar 2005 21:12:27:
Hi Max,
Moni war heute im ZDF-Forum recht fleissig, wie sie mir erzählt hat. Sämtliche Links, die sie dort gesetzt hatte, sind wieder entfernt worden. Und nicht nur das: Obwohl offenbar eine Wahlmöglichkeit bestand, die eigene Mailadresse anzugeben oder nicht, und obwohl Moni ihre Mailadresse angegeben hatte, erschien die Adresse nicht.
Na schau einer an!
Im Auto habe ich vorhin eine Sendung auf hr2 zum Thema Vaterschaftstest gehört - u.a. wurde auch Katharina Rutschky interviewt. Klang ziemlich gezähmt, die Gute.
Naja, die Rutschky hat sich immer als Feministin betrachtet und auch oft genug so geschrieben (etwa in der taz), auch wenn sie andere Feministinnen - die "Emma-"Front, die Sexualhysterikerinnen - immer wieder scharf kritisiert hat. Insofern würde ich von ihr keinen flammenden Einsatz für die Männerrechte erwarten.
Und dann der Hammer: Es gab im Rahmen dieser Sendung einen "wissenschaftlichen Beitrag", in dem wir wieder einmal erfahren durften, wie minderwertig wir Männer doch wegen unseres XY-Chromosomensatzes seien - und daß es in ca. 125000 Jahren ohnehin mit uns aus und vorbei sei.
Ach je. Irgendein Unfug muss nur grade im Trend sein, schon plappern es alle nach.
Das hat doch Methode?
Bestimmte Leute versuchen halt immer noch, die Ansichten, an die sie sich gewöhnt haben, als für alle gültig durchzusetzen. Und wundern sich vermutlich, dass das nicht mehr so leicht funktioniert. Aber sie sind halt in gesellschaftlichen Machtpositionen, da muss man erst mal dran rütteln.
Arne
Anwältin will vor Bundesverfassungsgericht ziehen
Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 20:06 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
"Die Anwältin des Thüringer Klägers zur Anerkennung heimlicher Vaterschaftstests will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. «Ich werde das meinem Mandaten empfehlen, denn es geht um eine Abwägung von Grundrechten», sagte sie am Mittwoch der dpa. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezeichnete sie als «verfehlt». Es bleibe die Unsicherheit und es werde zu einer Klageflut kommen. Solche Klagen würden aber das persönlichen Verhältnis der Beteiligten stärker in Mitleidenschaft ziehen als heimliche Vaterschaftstests. Außerdem werde die Entscheidung dazu führen, dass sich Männer eine Vaterschaftsanerkennung mehr als nur drei Mal überlegten."
Quelle: dpa bzw. http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=12241
Wenn Wahrheit nicht "rechtens" ist, dann stimmt was mit dem Recht nicht. (nT)
Sven, Wednesday, 12.01.2005, 20:36 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
http://www.welt.de/data/2005/01/12/387226.html
Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Nach dem Urteil des BGH verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Die Männer hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Vaterschaftstests künftig mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Der Vorstoß hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst.
Re: Verd... Mist!
pit b., Wednesday, 12.01.2005, 20:49 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Das Urteil ist doch ohne Zweifel durch die aktuelle Diskussion in der
Politik zustande gekommen.
Unabhängige Justiz
Nick, Wednesday, 12.01.2005, 21:28 (vor 7693 Tagen) @ pit b.
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von pit b. am 12. Januar 2005 18:49:09:
"Das Urteil ist doch ohne Zweifel durch die aktuelle Diskussion in der Politik zustande gekommen."
Na klar doch! Das nennt man bei uns "Unabhängigkeit der Justiz". Ist im Grundgesetz verankert. Gemeint ist damit die Unabhängigkeit der Justiz von der Logik, von den Tasachen und von der Wahrheit.
Diese Unabhängigkeit dient dazu, daß die Justiz der Exekutive und der Legislative in schwierigen Situationen angemessen behilflich sein kann, ohne durch Rechtserwägungen dabei gestört zu werden.
Nick
Re: Unabhängige Justiz/ Ende der Diskussion...
Max, Wednesday, 12.01.2005, 22:04 (vor 7693 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Unabhängige Justiz von Nick am 12. Januar 2005 19:28:07:
Hallo Nick,
alles, was du heute in diesem Zusammenhang geschrieben hast, ist wahr.
Mit dem heutigen Tage bestätigt sich endgültig eine Vermutung, für die ich oft belächelt und von den "Realos" (den "Putzern" hier) gescholten worden bin: Die HerrschendInnen in diesem Lande sind noch nicht mal mehr an einer "Fassadendemokratie" interessiert.
Und weil das so ist, werden alle Petitionen, alle Eingaben, alle Schreiben - kurz - jeder Protest, der sich an rechtsstaatliche Spielregeln hält, wird wirkungslos verpuffen.
Im Falle Vaterschaftstests muß dem Naivsten aufgehen, daß die Argumentationen des BGH und der Zypries in ihrer eiskalten, formalen "Richtigkeit" mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun haben und einfach nur noch als heuchlerisch, verlogen und zynisch zu bezeichnen sind.
Und hier endet auch schon mein posting, denn den ellenlangen Teil, den ich eigentlich noch anfügen müßte, den denke ich mir nur noch, bzw. würde ihn allenfalls noch in abhörsicherem Gelände jemandem mitteilen.
Nur soviel: Es herrscht der Krieg der Geschlechter! Zieht endlich die richtigen Schlüsse!
"Freedom is just another word for nothing left to loose..."
- Max
Re: Unabhängige Justiz/ Ende der Diskussion...
Odin, Thursday, 13.01.2005, 02:26 (vor 7693 Tagen) @ Max
Als Antwort auf: Re: Unabhängige Justiz/ Ende der Diskussion... von Max am 12. Januar 2005 20:04:18:
alles, was du heute in diesem Zusammenhang geschrieben hast, ist wahr.
Mit dem heutigen Tage bestätigt sich endgültig eine Vermutung, für die ich oft belächelt und von den "Realos" (den "Putzern" hier) gescholten worden bin: Die HerrschendInnen in diesem Lande sind noch nicht mal mehr an einer "Fassadendemokratie" interessiert.
Und weil das so ist, werden alle Petitionen, alle Eingaben, alle Schreiben - kurz - jeder Protest, der sich an rechtsstaatliche Spielregeln hält, wird wirkungslos verpuffen.
Nun, aber du siehst schon, daß Frau Zypries mit ihrem Entwurf absolut gescheitert ist. So wie geplant kommt das Gesetz auf gar keinen Fall auf den Tisch. Das Thema hat sich erledigt!
Sie schlug heute ganz kurz in einem Nebensatz eine "außergerichtliche Lösung" vor - und da wirds interessant. Da gäbs ja tatsächlich Vorstellungen auch unsererseite, wo man sich treffen könnte.
Re: Verd... Mist!
MeckMax, Wednesday, 12.01.2005, 21:32 (vor 7693 Tagen) @ pit b.
Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von pit b. am 12. Januar 2005 18:49:09:
Das Urteil ist doch ohne Zweifel durch die aktuelle Diskussion in der
Politik zustande gekommen.<<
Sowas kommt nur zustande, wenn der Mainstream sich eh schon im Brackenwasser menschlicher Verachtung befindet,
welches unseren RepublikanerInnen genehm ist.
Mit klarem Verstand kann man es wirklich nicht mehr begreifen.
Der einzig richtige Weg über die vergleichende Analyse wird gerichtlich verbarrikadiert.
Das sollte auch dem letzten die Unmöglichkeit aufzeigen, mit welcher das Chaos zuschlägt im Land.
Einfach nur noch wiederwärtig!
MeckMax
Staatliches Bordell - der BGH auf der Reeperbahn
Nick, Wednesday, 12.01.2005, 20:58 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Deutsches "Ehe"-Ideal im 21. Jahrhundert, staalich verordnet und höchstrichterlich bestätigt:
Der Staat ist ein Zuhälter. Die Frauen sind seine Prostituierten, die unter seinem Schutz anschaffen gehen. Die Männer sind zu "Freiern" erniedrigt, die von beiden ausgenommen und ggf. vom Luden zusammengeschlagen werden, wenn sie beim Zahlen mucken. Nach der Nummer haben sie nämlich nichts mehr zu melden...
Pfurztrocken und nüchtern: so pervers sieht die Sache inzwischen aus, in allen Bereichen von Gesetzgebung und Justiz, die Familie, das Geschlechterverhältnis und die Frauen betreffend. Wer werden von verkommenen Kriminellen regiert und abgeurteilt und zynisch verhöhnt.
Vielleicht sollte sich das Frauenministerium alsbald in Prostitutionsministerium umbenennen?
Muß man die Gerechtigkeitsministerin ab heute nicht einfach Puff-Mutter nennen?
Sollte man das BGH nicht kurz und knackig so bezeichnen: "Strich"?
Nick
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Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 21:43 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
(...) Gleichzeitig macht das Karlsruher Verfahren aber deutlich, dass der angebliche Vater die Möglichkeit haben muss, berechtigten Zweifeln an der Abstammung der Kinder nachzugehen - von der ja beträchtliche Unterhaltspflichten abhängen. Aus der CDU-Fraktion kommt deshalb die Forderung, die Hürden für die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu senken - ein Weg, den am Mittwoch auch die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk als erwägenswert bezeichnete. Bisher lehnen die Gerichte solche Verfahren auf einen nicht näher belegten Verdacht hin ab. (...)
http://www3.hna.de/index.php?page=a-dpa-thema&command=setvar:module-content-search:id_page=43515364
(...) Umfragen zufolge halten vier von fünf Männern heimliche Vaterschaftstests für legitim. Bei den Frauen ist es umgekehrt. (...)
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html
(...) Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, beantwortet in der BZ die wichtigsten Fragen.
- Wenn ich den Verdacht habe, was kann ich tun? "Wenden Sie sich an Ihr Vormundschaftsgericht, beantragen Sie einen Vaterschaftstest. Gerade in solch sensiblen Fällen muß ein Verfahren offen und transparent ablaufen."
- Brauche ich das Einverständnis der Mutter? "Ja. Aber parallel mit einer Verschärfung bei illegalen Tests wird es Erleichterungen für offizielle Verfahren geben."
- Wenn der Gen-Test meine Vaterschaft widerlegt, ich aber schon Unterhalt gezahlt habe, bekomme ich das Geld zurück? "Im Moment noch nicht. Aber auch dies wird gesetzlich neu zu regeln sein."
http://bz.berlin1.de/aktuell/news/050113/kuckucks_kinder.html
Wieso werden Persönlichkeitsrechte des Kindes nur durch die Mutter geschützt ?
Sven, Wednesday, 12.01.2005, 22:11 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
In der Begründung wird gesagt, das die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt werden und daher das Kind oder die Mutter zustimmen muss.
Wenn das Kind aber minderjährig ist, WIESO muss dann die Mutter zustimmen?
I.d.R. reicht die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten aus.
Und das kann doch wohl auch der Vater sein ...
Re: Wieso werden Persönlichkeitsrechte des Kindes nur durch die Mutter geschützt
Hetzi, Thursday, 13.01.2005, 03:12 (vor 7693 Tagen) @ Sven
Als Antwort auf: Wieso werden Persönlichkeitsrechte des Kindes nur durch die Mutter geschützt ? von Sven am 12. Januar 2005 20:11:09:
Ja, aber in den beiden konkreten Faellen waren nur die Muetter Erziehungsberechtigte und nicht jeweils die Vaeter.
Und überhaupt: was heißt hier 'informationelle Selbstbestimmung'?
Nick, Wednesday, 12.01.2005, 23:16 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Dieselbe entwichene Insassin, die jetzt heuchlerisch darüber jammert, was für ein ungeheures Unrecht dem Kind geschieht, wenn der nichtkodierende DNA-Müll mit dem seines mutmaßlichen Vaters verglichen wird (was etwas dem "Informationsgehalt" über das Kind entspricht, wie er etwa bei einer Fotographie des linken Kleinfingernagelrandes zustandekommt)... dieselbe Insassin hat gar kein Problem damit, den "Großen Lauschangriff" auf Journalisten und Rechtsanwälte auszudehnen. Schließlich muß der Staat ja wissen, was so abgeht. Könnte ja jeder alles mögliche sagen, wie er gerade lustig ist. Wo kämen wir da hin?
Meine Vorschläge:
Mikrophon in jeden Wohnraum!
Geschlechtsverkehr nur noch in Anwesenheit eines Uno-Blauhelmsoldaten und einer Frauenbeauftragten!
Freie Wahl des Vaters eines Kindes durch die Mutter, unabhängig von objektiven, biologischen Tatbeständen!
Nick
Re: Verd... Mist!
Magnus, Wednesday, 12.01.2005, 23:56 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)
Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Dieses Land verkommt immer mehr zu einer Kloake der Schwachsinnigkeiten.
Magnus