Re: Gedanken zum "Test"
Als Antwort auf: Gedanken zum "Test" von Lecithin am 11. Januar 2005 17:50:22:
Sehr schön zusammengefaßt !
Die Wortbildung Zynisch-Zypries ist originell. Vielleicht können wir auch abkürzen: Zynie-Zyprie, dann ist es kein Zungenbrecher mehr.
Nochmal zum Thema der gerichtlichen Verwertbarkeit. In dem spiegel-online-Text steht u.a. in Zusammenhang mit den Verhältnissen in der Schweiz: "Wenn die Ergebnisse gerichtsverwertbar sein sollen, muss die Probenentnahme sogar in Gegenwart eines Arztes erfolgen - genau das aber wollen die misstrauischen Väter nach Möglichkeit vermeiden."
Ich hatte in zwei Beiträgen darauf schon hingewiesen und ich frage mich nun: warum wollen Väter das vermeiden ? Was gerichtsverwertbar ist, kann doch nicht zugleich zurückgewiesen werden (als nicht verwertbar) und Anlaß geben zu einer Strafverfolgung. Und selbst wenn: auch der Arzt, der die Probenentnahme bezeugt hat, steht unter Schweigepflicht. Kein Vater, der eine im Prinzip gerichtsverwertbare Vaterschafts-Auskunft hat, muß diese auch dem Gericht mitteilen, wenn er glaubt, daß ihm von der Seite Gefahr droht. Und teurer wirds durch den Arzt auch kaum. Ich z.B. hatte, wenn ich mich recht entsinne, 20 Euro bezahlt (für die Feststellung nicht ganz 500 Euro).
Vielleicht kann mir jemand sagen, was Väter da mißtrauisch machen könnte.
Gruß, T.L.
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- Gedanken zum "Test" -
Lecithin,
11.01.2005, 19:50
- Re: Gedanken zum "Test" - T.Lentze, 11.01.2005, 20:14