Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gedanken zum "Test"

Lecithin, Tuesday, 11.01.2005, 19:50 (vor 7694 Tagen)

Ich möchte nur meine persönliche Sammlung der Fakten und direktesten Schlussfolgerungen zum Thema "Gentest" kundtun:

1. "heimliche Gentests" gelten nicht vor Gericht, weil (wie ein Poster hier neulich richtig feststellte), ja auch die Probenquelle als gefälscht unterstellt werden kann (logisch)
2. Die Tests taugen, um beruhigt privat die Vaterschaft anfechten zu können und risikolos ein Verfahren als Vater einleiten zu können, denn einer offiziellen Aufforderung zum Test kann man dann ruhigen Gewissens ins Auge sehen (der eigentliche Grund)
3. ein GENERELLES Verbot des Gentests ist akzeptabel, wenn man sich auf den Datenschutzt beruft, jedoch diskutiert der Staat nur die Frage, ob man PRIVAT testen darf und deshalb ist ein VERBOT PRIVATER TESTS inakzeptabel, weil der Staat immer noch testen dürfen wird
4. Eine Berufung auf den Datenschutz zu rein taktischen Zwecken, wie es Zynisch-Zypries anvisiert, ist unmoralisch, aber eindeutig machtpolitisch orientiert
5. eine Frau, die etwas zu verheimlichen hat, wird einem Test nicht zustimmen, man arbeitet also mit einem Verbot dem Betrug zu (unglaublich)
6. es zeigt sich die Tendenz, den Vaterschaftstest:
a) "öffentlich-rechtlich" zu machen, um die Hoheit des Staates zu untermauern in Fragen genetischer Informationen (bedenklich)
b) gleich bei Geburt eines Menschenwesens diese Information in einem Pool zu speichern (bedenklich)
c) mit der Verstaatlichung privater Informationen künftig alle Barrieren bezüglich informationeller Selbstbestimmung und bezüglich Datenschutz nierderzureissen - immer mit Verweis auf den Vaterschaftstest, den ja die Männer unbedingt wollten (dabei wollten die Männer nur, dass sich der Staat nicht in ihre privaten Angelegenheiten mischt)

Es geht also weder um eine Testverbot, noch um Befürwortung. Es geht vielmehr darum, die gegenwärtige Praxis beizubehalten.: Ein Vater testet privat (weil er misstrauisch geworden ist) und geht dann nach eigener Einschätzung rechtlich gegen diesen Unterhaltsbetrug vor, wenn denn einer vorliegen sollte.
Sollte ein Test verboten werden, heisst das, dass der Staat ihn trotzdem durchführen kann. Er soll nur privat verboten werden. Der Indikator, der stille (heimliche) Indikator soll dem Mann aus der Hand geschlagen werden und gleichzeitig will die Machtpolitik ein Bürgerrecht mehr abbauen und ein Staatsrecht mehr aufbauen.

Es ist ein infames Unterfangen der Machtpolitik: Man opfert weder die feministische Ideologie, noch opfert man Argumente FÜR den Gentest, indem man einfach sagt: Du als Mann darst das nicht, ich als Staat aber darf die Daten erhalten, aber anfragen darfst du, allerdings muss die Schuldige zustimmen (teuflisch).

Richter: Wie kommen Sie eigentlich auf den Verdacht, nicht der Vater des Kindes zu sein?
Mann: KEIN Wattestäbchen hat es mir prophezeit, Herr Richter :)

Beste Grüße!
Lecithin

Re: Gedanken zum "Test"

T.Lentze, Tuesday, 11.01.2005, 20:14 (vor 7694 Tagen) @ Lecithin

Als Antwort auf: Gedanken zum "Test" von Lecithin am 11. Januar 2005 17:50:22:

Sehr schön zusammengefaßt !

Die Wortbildung Zynisch-Zypries ist originell. Vielleicht können wir auch abkürzen: Zynie-Zyprie, dann ist es kein Zungenbrecher mehr.

Nochmal zum Thema der gerichtlichen Verwertbarkeit. In dem spiegel-online-Text steht u.a. in Zusammenhang mit den Verhältnissen in der Schweiz: "Wenn die Ergebnisse gerichtsverwertbar sein sollen, muss die Probenentnahme sogar in Gegenwart eines Arztes erfolgen - genau das aber wollen die misstrauischen Väter nach Möglichkeit vermeiden."

Ich hatte in zwei Beiträgen darauf schon hingewiesen und ich frage mich nun: warum wollen Väter das vermeiden ? Was gerichtsverwertbar ist, kann doch nicht zugleich zurückgewiesen werden (als nicht verwertbar) und Anlaß geben zu einer Strafverfolgung. Und selbst wenn: auch der Arzt, der die Probenentnahme bezeugt hat, steht unter Schweigepflicht. Kein Vater, der eine im Prinzip gerichtsverwertbare Vaterschafts-Auskunft hat, muß diese auch dem Gericht mitteilen, wenn er glaubt, daß ihm von der Seite Gefahr droht. Und teurer wirds durch den Arzt auch kaum. Ich z.B. hatte, wenn ich mich recht entsinne, 20 Euro bezahlt (für die Feststellung nicht ganz 500 Euro).

Vielleicht kann mir jemand sagen, was Väter da mißtrauisch machen könnte.

Gruß, T.L.

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