Leserbriefe zum Thema Vaterschaftstest
Moin allerseits,
hier die Leserbriefe aus dem heutigen Hamburger Abendblatt, vollständig und ungekürzt:
Symptomatisch
Die Argumentation der Ministerin Zypries kann nur als konsequent bezeichnet werden symptomatisch für das deutsche Familienrecht.
Hier soll unter dem Schutzmantel der Selbstbestimmung das Unrecht, das Mütter ihren Kindern antun, den wahren Vater zu verheimlichen, gedeckt werden. Was für eine Sensibilität für Datenschutz sich plötzlich zeigt, wenn es darum geht, mütterliche Machenschaften zu decken. Aber Mütter genießen offenbar eine geradezu diplomatengleiche Immunität, insbesondere natürlich gegenüber dem behaupteten Vater.
(Andreas P., Seevetal)
Ein Vorschlag
Warum nicht bei jeder Geburt gleich einen solchen Test machen lassen? Wenn man das Ergebnis dann nicht wissen will, sollte es vernichtet werden und heimlich kein zweiter gemacht werden dürfen.
(Matthias E., Buchholz)
Wahrheitsfindung
Der Betrug der Mutter wird vom Staat geschützt. Das arme Kind wird zeitlebens belogen. Die Wahrheitsfindung wird mit Gefängnis bestraft. Und dieses nennt man dann Datenschutz.
(Günther P., Geesthacht)
Vorschlag
Frau Zypries hat nur in einem Punkt recht. Natürlich ist die Verwendung und Analyse von genetischem Material als äußerst sensibel zu betrachten, der Rest ist aber vordergründig heuchlerisch. Wäre sie konseuent, dann müsste sie alle einen Unterhaltsanspruch begrundende Paragraphen im BGB und StGB mitnivollieren. Da sie das aber nicht macht, muß man ihr den Vorwurf machen, dass sie durch Betrug erschlichene Unterhaltsansprüche legalisieren will.
(Dr. Eberhard D., Halstenbeck)
Wichtigeres
Eine Justizministerin, die ein Gesetz gegen eine Wahrheitsfindung herausgibt, hat ihre Aufgabe verfehlt. Sie verstößt damit gegen die Ziele des Rechtsstaates und vergeudet damit auch noch wertvolle Ressourcen ihres Ministeriums. Es gibt sicherlich wichtigere Aufgaben in unserer Gesellschaft.
(Jürgen S., Buchholz)
Scheinheilig
Die Argumentation von Frau Zypries ist scheinheilig. Und wenn schon bestraft werden muß: Was ist eigentlich mit den Frauen, die ein Kinder unterschieben? Hier kommen Fälschungs- (Geburtsregister) und Betrugsdelikte (Unterhalt) in Betracht. Soll der Mann sich das etwa gefallen lassen? Und die betroffenen Ämter ebenso?
(Hans Arno P., per E-Mail)
Tendenzen
Mit dem Vorschlag, die objektive Wahrheitsfindung (wer ist tatsächlich der Vater eines Kindes) unter Strafandrohung zu stellen, überschreitet Frau Zypries jede Grenze gesunden Gerechtigkeitsempfindens, das auf einen Ausgleich und abwägung unterschiedlicher Interessen ausgerichtet sein sollte. Hier finden wieder einmal deutlich feministische Tendenzen Eigang in die Gesetzgebung. Der Vorschlag, dass nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Frau ein Vaterschaftstest erlaubt sein soll, zeigt dies deutlich. Welche Frau, die dann befürchten müsste, bloßgestellt zu werden, würde hier zustimmen?
(Alexander L., per E-Mail)
Allesamt von männlichen Schreibern. Allesamt katastrophal für das Gesetzesvorhaben. Das Feminat schweigt.
Es uns gelungen, die öffentliche Debatte zu besetzen!
Gruß
Andreas