Wieder ein kleiner Teilsieg: Datenschützer pro Test
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/10/385244.html
Hamburgs Datenschützer kritisiert Justizministerin
Vaterschaftstest - Hartmut Lubomierski: Argumente von Zypries (SPD) sind nur vorgeschoben.
Von Sven Kummereincke
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat sich in die Debatte um heimliche Vaterschaftstests eingeschaltet und die Argumentation von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als falsch bezeichnet. "Ich wehre mich dagegen, daß der Datenschutz als Begründung für ihre Pläne vorgeschoben wird", sagte Lubomierski dem Abendblatt. Das Datenschutzrecht greife in diesem Fall überhaupt nicht.
Wie berichtet, plant Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. Dies dürfe nur mit Zustimmung der Mutter geschehen. Somit bliebe als einzig legale Alternative eine Vaterschaftsklage. Zypries will die Frage im Gendiagnostik-Gesetz regeln. "Die Ministerin kann ja entsprechende Pläne verfolgen. Dies darf aber nicht im Namen des Datenschutzes geschehen, der mit dieser Sache nichts zu tun hat", sagte Lubomierski und fügte hinzu: "Das sollte eine Justizministerin eigentlich wissen."
Der 61jährige, seit September vergangenen Jahres Datenschutzbeauftragter des Senats, hat Sorge um den Ruf des Datenschutzes. "Wir stehen in der Öffentlichkeit oft als Verhinderer und ständiger Bedenkenträger da. Dabei ist Datenschutz etwas Positives", sagt er. In der Frage von heimlichen Vaterschaftstests gehe es ausschließlich um ehe- und familienrechtliche Fragen. Lubomierski: "Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das Zypries anspielt, bezieht sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zur Wirtschaft, nicht auf das Verhältnis der Privatpersonen untereinander." Wenn also ein Labor, das mit Gentests Vaterschaften nachweist beziehungsweise ausschließt, die Ergebnisse publizieren würde, dann wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das Wissen eines Ehemanns, ob er der Vater eines Kindes ist oder nicht, stellt dagegen keinen Verstoß dar.
Lubomierski hält die Planungen von Zypries auch in der Sache für problematisch. "Meine Privatmeinung ist, daß es für Väter einen anderen Weg geben muß´ als den der Vaterschaftsklage." Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht er dagegen schon. "Die gesetzliche Vermutung, daß der Ehemann immer der Vater ist, ist wohl überholungsbedürftig", so Lubomierski. Die Gentechnik könne Vaterschaften mittlerweile schnell und eindeutig klären.
Die Vaterschaft kann dank eines Gen-Tests binnen wenigen Tagen vergleichsweise preiswert festgestellt werden. Zahlreiche Labore bieten solche Tests an. Es reicht, eine Speichelprobe zum Beispiel von einem Schnuller des Kindes einzureichen.
erschienen am 10. Januar 2005 in Hamburg
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