Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Häusliche Gewalt: Petition an den nordrhein-westfälischen Landtag

Frank, Monday, 10.01.2005, 20:51 (vor 7695 Tagen)

Datum: 8.1.2005

Betr.: Darstellung der Problematik „Häusliche Gewalt“ durch die Landesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir förmlich BESCHWERDE gegen die nordrhein-westfälische Landesregierung ein wegen Irreführung der Öffentlichkeit und wegen Benachteiligung von Männern.

Wir ersuchen den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags ferner, bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu erwirken, dass

1. in sämtlichen ihrer Veröffentlichungen jegliche Formulierungen vermieden werden, die geeignet sind, die Täter- bzw. Opfereigenschaft in Bezug auf häusliche Gewalt jeweils ausschließlich einem einzigen Geschlecht zuzuordnen, speziell Aussagen wie (sinngemäß) „häusliche Gewalt geht überwiegend von Männern aus“ und „die Opfer häuslicher Gewalt sind fast ausschließlich Frauen und Kinder“;

2. alle internen Informationsmittel der in NRW an der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes und der Anwendung des Platzverweises beteiligten Organe (Polizei, Ordnungsämter, Gerichte, Jugendämter, Beratungsstellen) auf diskriminierende Darstellung des Mannes, insbesondere der Gleichsetzung des Mannes mit dem Täter, hin überprüft werden und bei positivem Befund die Entfernung der diskriminierenden Darstellung erwirkt und kontrolliert wird;

3. Schulungsmaterialien, Fallbeispiele, Leitfäden, Richtlinien zur Ausbildung von Beamten und Mitarbeitern dieser Organe auf einseitige, den Mann als mögliches Opfer häuslicher Gewalt vernachlässigende Darstellungen überprüft werden und bei positivem Befund sichergestellt wird, dass diese um eine ausgewogene, den tatsächlichen Gegebenheiten angepasste Darstellung der Formen der von Männern erlebten häuslichen Gewalt ergänzt werden;

4. die Veröffentlichungen, Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie finanzielle Fördermaßnahmen, die das Land im Bereich der Hilfe für von häuslicher Gewalt Betroffene anbietet, durchgängig auf Personen beiderlei Geschlechts zugeschnitten werden.

Fundstellen-Nachweis

Auf verschiedenen Internetseiten, in Informationsbroschüren sowie in Pressemitteilungen des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien (nachfolgend als MGSFF bezeichnet) sowie des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Aussage getroffen, die Opfer von Gewalt im häuslichen Bereich seien “fast ausschließlich“ oder „ganz überwiegend“ Frauen.

So heißt es auf der Internetseite des MGSFF unter http://www.mgsff.nrw.de/familienratgeber/rat_und_hilfe/hilfe/haeusliche_gewalt.htm wörtlich: „Von Gewalt im häuslichen Umfeld sind fast ausschließlich Frauen und Kinder betroffen.“

Unter http://www.mgsff.nrw.de/frauen/gewalt/haeuslich/main.htm findet sich die Aussage: „Die Opfer häuslicher Gewalt sind ganz überwiegend Frauen und Kinder.“

In der Broschüre „Häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln“ des nordrhein-westfälischen Innenministeriums wird auf Seite 5 ausgeführt: „Gewalt im sozialen Nahraum ist ein Phänomen, von dem ganz überwiegend Frauen und Kinder als Opfer betroffen sind. […] In der Erkenntnis, dass es sich bei Gewalt in Beziehungen gerade nicht um ‚Streitigkeiten’ oder ‚Ruhestörungen’, sondern um Gewalttaten fast ausschließlich von Männern an Frauen handelt, werden diese Fälle seit 1996 in NRW von der Polizei immer von Amts wegen strafrechtlich verfolgt“.

Aufgrund dieser Aussagen kommen sämtliche politischen Maßnahmen, finanziellen Mittel sowie Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer häuslicher Gewalt lediglich Frauen und Kindern zugute.

So heißt es auf der MGSFF-Internetseite „Gewalt ist keine Privatsache“ (http://www.mgsff.nrw.de/frauen/gewalt/main.htm) wörtlich: „Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung. […]Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben, brauchen schnelle konkrete Hilfen, Verständnis und oft eine Zufluchtsstätte. […] Zur Thematik Gewalt gegen Frauen hat das Ministerium im Mai 1999 einen Runden Tisch mit Expertinnen und Experten eingerichtet. Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, neue Handlungsansätze im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ zu entwickeln. […]Seit dem 1.Januar 2002 gibt es eine neue Bestimmung im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz. Sie bietet der Polizei die Handhabe, gegen prügelnde Männer ein zehntägiges Hausverbot auszusprechen.“

Unter http://www.mgsff.nrw.de/frauen/gewalt/haeuslich/main.htm findet sich die Aussage:
„Die Polizei kann nach der Neuregelung in Fällen häuslicher Gewalt den Täter sofort für 10 Tage wegweisen, und zwar unabhängig vom Willen der Frau. Außerdem ist die Polizei verpflichtet, die Frau auf die Möglichkeiten der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hinzuweisen, sie über Beratungsangebote zu informieren, ihr eine Inanspruchnahme geeigneter, für diese Aufgabe qualifizierter Beratungseinrichtungen nahe zu legen und anzubieten, durch Weitergabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer einen Kontakt durch eine Beratungseinrichtung zu ermöglichen.“ (Sämtliche Hervorhebungen durch den Petenten.)

Begründung der Petition

Die Tatsache, dass von den Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Landesregierung gegen häusliche Gewalt ausschließlich Frauen profitieren, obwohl Männer zu einem erheblichen Teil Opfer von häuslicher Gewalt sind, stellt eine Diskriminierung von Männern dar. Es liegt unserer Meinung nach ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vor (Artikel 3 Absatz 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“).

Des weiteren verstößt die Praxis der Landesregierung gegen die Grundsätze des Gender Mainstreaming, die die Ministerin für für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien, Birgit Fischer, selber in einer Pressemitteilung vom 24.1.2002 wie folgt artikuliert hat: „ ‚Gender Mainstreaming‘ bezeichnet eine Strategie, die auf europäischer Ebene entwickelt wurde. Danach soll die Aufgabe, Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, in alle Entscheidungsprozesse von Anfang an integriert werden – und nicht erst an deren Ende stehen.“
(Quelle: http://www.presseservice.nrw.de/01_textdienst/11_pm/2002/q1/20020124_01.html)

Die Aussagen, häusliche Gewalt gehe fast ausschließlich von Männern aus und von ihr seien folglich fast ausschließlich Frauen als Opfer betroffen, sind wissenschaftlich vielfach widerlegt und somit als unzutreffend zu bezeichnen. Sie stellen eine bewusste Irreführung der Bevölkerung dar und tragen außerdem dazu bei, in der Öffentlichkeit ein negatives Männerbild entstehen zu lassen.

Ebenso führt jede die häusliche Gewalt an Männern vernachlässigende und damit verharmlosende Darstellung dazu, dass häusliche Gewalt je nach Geschlecht anders beurteilt wird. Diese asymmetrische Darstellung enthält den Mitarbeitern der mit der Umsetzung der Ziele des Gewaltschutzgesetzes befassten Behörden und Einrichtungen den Mann als Opfer häuslicher Gewalt vor; der Schutz des männlichen Opfers wird damit gefährdet.
Des weiteren werden dadurch die typischen, von Frauen gewählten Gewaltformen wie soziale und psychische Gewalt, die Instrumentalisierung der Kinder etc. nicht illustriert. Die Wahrnehmung einer weiblichen Täterschaft wird damit erschwert, was wiederum den Schutz des Opfers gefährdet.

Eine Vielzahl von Quellen belegt, dass häusliche Gewalt in etwa zu gleichen Teilen von Frauen wie von Männern ausgeht. So legt eine im Internet (http://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm) veröffentlichte, ständig aktualisierte Bibliographie von Martin S. Fiebert, Department of Psychology an der California State University, Long Beach, die insgesamt 155 wissenschaftliche Untersuchungen aus der ganzen Welt zusammenfasst (davon 126 empirische Studien und 29 Statistiken bzw. Analysen), legt dar, dass Männer und Frauen in ihren Beziehungen ähnlich oft Opfer von Partnergewalt sind. Den aufgeführten Studien liegen Daten über mehr als 77.000 befragte Personen zugrunde.

Bezogen auf Deutschland, verweisen wir auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) von 1992, die 1995 unter dem Titel „Kriminalität im Leben alter Menschen - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Schriftenreihe Band 105“ veröffentlicht worden ist und die Aussagen über Gewaltopfererfahrungen aller Altersgruppen macht. In ihr heißt es z.B. auf Seite 160: „So ergibt sich, daß 1991 in der BRD insgesamt ca. 1,59 Mio. Frauen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen waren, für Männer beträgt die entsprechende Anzahl 1,49 Mio..“
„Werden für eine Gesamtschätzung erneut nur die unteren Grenzen der Schätzintervalle verwendet, so ergibt sich, daß 1991 in der BRD mindestens 246000 Frauen zwischen 20 und 59 Jahren sowie mindestens ca. 214000 Männer dieser Altersgruppe Opfer schwerer Gewalthandlungen in engen sozialen Beziehungen wurden.“ (a.a.O., S. 165)
Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte 2004 ferner eine Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, in der auch auf Gewalt in Lebensgemeinschaften eingegangen wird. Dort heißt es unter anderem: „Jedem vierten der befragten rund 200 Männer widerfuhr einmal oder mehrmals mindestens ein Akt körperlicher Gewalt durch die aktuelle oder letzte Partnerin, wobei hier auch leichtere Akte enthalten sind, bei denen nicht eindeutig von Gewalt zu sprechen ist. Jeder sechste der antwortenden Männer (36 von 196) gab an, einmal oder mehrfach von seiner aktuellen bzw. letzten Partnerin wütend weggeschubst worden zu sein.
Ungefähr fünf Prozent der Befragten haben im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt mindestens einmal eine Verletzung davongetragen. Der gleiche Anteil von Männern hat bei einer oder mehreren dieser Situationen schon einmal Angst gehabt, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden. Kein einziger der Männer, die angeben, häusliche Gewalt durch die Partnerin erfahren zu haben, hat die Polizei gerufen, obwohl einige der Meinung waren, dass die Partnerin dafür bestraft werden sollte. Rund die Hälfte gibt an, sich in solchen Situationen mit dieser Partnerin nie körperlich gewehrt, zum Beispiel zurückgeschlagen zu haben. Deutlich mehr als die Hälfte gab an, nie mit körperlicher Gewalt angefangen zu haben.“
Über psychische Gewalt und soziale Kontrolle heißt es: „Von psychischer Gewalt innerhalb von Partnerschaften wird wesentlich häufiger berichtet als von körperlicher. Auffällig ist hier der wesentlich höhere Anteil der Nennungen im Bereich der sozialen Kontrolle als im Bereich der direkten psychischen Angriffe, Demütigungen, Herabsetzungen und Beleidigungen. Jeder fünfte Mann (38 von 199) gibt an, dass seine Partnerin eifersüchtig ist und seinen Kontakt zu anderen unterbindet. Jeder sechste Mann (35 von 199) sagt: Meine Partnerin kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme. (...) In etwas geringerer Häufigkeit berichten Männer auch über andere Formen der psychischen Gewalt in Lebensgemeinschaften: Ihre Partnerin schüchtert sie ein, wenn sie anderer Meinung sind; sie beschimpft und beleidigt sie oder sagt absichtlich Dinge, die verletzen; ihre Partnerin macht sie vor anderen runter; sie schüchtert sie ein durch wütendes, unberechenbares oder aggressives Verhalten.“
(Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/M_C3_A4nnerstudie-Ku...
Wie die aufgeführten Studien- und Forschungsergebnisse zeigen, sind Männer in erheblichem Umfang Opfer häuslicher Gewalt. Die einseitige Darstellung von Frauen und Kindern als Opfer und von Männern als Täter ist also irreführend. Aus ihr folgt die Diskriminierung aller Männer als potenzielle Opfer dieser Gewalt.
Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung den von häuslicher Gewalt betroffenen Männern keinerlei Hilfe (auch finanzieller Art), Beratung und Information zuteil werden lässt. Eine Änderung dieser Ungleichbehandlung ist daher dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen

MANNdat e.V.
Geschlechterpolitische Initiative

siehe auch hier: http://www.manndat.de/PetNRW.rtf


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