Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bitte?

Norbert, Monday, 10.01.2005, 14:39 (vor 7695 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Bitte? von Arne Hoffmann am 10. Januar 2005 10:07:16:

BRIGITTE: Eine Frau, die mit dem Vater ihrer Kinder verheiratet war, kann acht Jahre lang zu Hause bleiben, bevor man ihr zumutet, halbtags arbeiten zu gehen. Wie soll das geändert werden?

Acht Jahre? Halbtags? "Zumutet"? Du meine Fresse! Dass das derart ausgeartet ist, war selbst mir nicht bekannt. Meine Mutter ist halbtags wieder arbeiten gegangen, als ich VIER war. Was macht so eine Frau eigentlich, wenn ihr Sprössling in der Schule oder im Kindergarten steckt und sie mit ihren zweieinhalb Stunden Hausarbeit fertig ist?
... ich fass es echt nicht, diese Versorgungsmentalität auf Kosten der Männer ...

Leider Arne,
es geht noch schlimmer, sinngemäß aus den Leitlinien für süddeutsche Gerichte zum Unterhalt:

- Bis zum 3-4 Schuljahr des jüngsten Kindes gar keine Verpflichtung zu einer Arbeitstätigkeit. Falls doch überobligatorisch => Anrechnung auf den Unterhalt nur zu 1/3
- Volltätigkeit erst ab 15-16 Lebensjahr des jüngsten Kindes, mit anschließendem Anspruch auf Aufstockungsunterhalt
- Kinderbetreuungszeit zählt zur Ehe hinzu, damit immer eine 'Langzeitehe'

usw. usw.

Gruß
Norbert


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