Zypries im Tagesspiegel
Teilzeitleser, Sunday, 09.01.2005, 16:10 (vor 7696 Tagen)
in der heutigen Ausgabe antwortet Fr. Zypries auf einen Leserbrief zum Thema geheime Vaterschaftstests.
(online: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2005/1575361.asp )
Zuerst erklärt sie, dass jeder Mensch die Kontrolle über die eigenen genetischen Daten haben sollte und nutzt dieses Argument auch für die Begründung gegen geheime Vaterschaftstests.
Nach viel bla bla kommt sie zu der Aussage, dass "grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich" ist.
Meine Fragen dazu:
Sind die genetischen Daten der Mutter für einen Tests überhaupt notwendig?
Ist der eingetragene Vater, der einen Test machen lässt, nicht auch ein gesetztlicher Vertreteter des Kindes? Warum würde er den Test sonst machen lassen?
Danke für die Antworten!
Du hast es verstanden!
Magnus, Sunday, 09.01.2005, 16:18 (vor 7696 Tagen) @ Teilzeitleser
Als Antwort auf: Zypries im Tagesspiegel von Teilzeitleser am 09. Januar 2005 14:10:01:
Nach viel bla bla kommt sie zu der Aussage, dass "grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich" ist.
[quote]Meine Fragen dazu:
Sind die genetischen Daten der Mutter für einen Tests überhaupt notwendig?
Ist der eingetragene Vater, der einen Test machen lässt, nicht auch ein gesetztlicher Vertreteter des Kindes? Warum würde er den Test sonst machen lassen?[/quote]
Es handelt sich nur um eine fadenscheilige Ausrede um ein männerdiskriminierendes Gesetz zu erlassen und Frauen weitere Privilegien und Schutz zu gewähren....
Magnus
Re: Zypries im Tagesspiegel
ein weiterer Andreas, Sunday, 09.01.2005, 16:34 (vor 7696 Tagen) @ Teilzeitleser
Als Antwort auf: Zypries im Tagesspiegel von Teilzeitleser am 09. Januar 2005 14:10:01:
Sind die genetischen Daten der Mutter für einen Tests überhaupt notwendig?
Nein, definitiv nicht.
Ist der eingetragene Vater, der einen Test machen lässt, nicht auch ein gesetztlicher Vertreteter des Kindes?
An sich schon. Im Sinne von Frau Zypries wohl nicht. Da kommt die Geisteshaltung wieder zum Ausdruck, die die menschenrechtsverletzende Umgangsrechtsprechung prägt: gesetzlicher Vertreter kann nur die Mutter, niemals der Vater sein. Letzteres hat in der Vorstellungswelt des Feminismus und der von ihm dominierten deutschen Rechtssprechung nur eine Alibifunktion auf dem Papier. Das gemeinsame Sorgerecht existiert nur solange, bis die Frau das alleinige beansprucht und prompt zugesprochen bekommt. Der Ungeist des Verbots von selbständigen Vaterschaftstests steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeit praktizierten Umgangsrechtsprechung.
Frau und Kind sind als Einheit zu sehen und stets und in allen Kontexten gut. Der Mann steht am Rande und ist der - zumindest potentielle - Feind.
Erkennt Ihr das sich in die Wirklichkeit drängende Matriarchat?!
Gruß
Andreas
Danke für die Antworten! (n/t)
Teilzeitleser, Sunday, 09.01.2005, 16:53 (vor 7696 Tagen) @ ein weiterer Andreas
Als Antwort auf: Re: Zypries im Tagesspiegel von ein weiterer Andreas am 09. Januar 2005 14:34:42:
Re: Zypries im Tagesspiegel
Christian, Sunday, 09.01.2005, 17:34 (vor 7696 Tagen) @ ein weiterer Andreas
Als Antwort auf: Re: Zypries im Tagesspiegel von ein weiterer Andreas am 09. Januar 2005 14:34:42:
Der Ungeist des Verbots von selbständigen Vaterschaftstests steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeit praktizierten Umgangsrechtsprechung.
Frau Zypries will ja, das sich Väter die Vaterschaftstests per Gericht erstreiten können, wie lange würde es aber dauern bis ein Vater einen Vaterschaftstest durchführen kann und die Mutter aber immer den Vaterschaftstest ablehnt? Es werden meiner Meinung nach viele Jahre vergehen, denn wir Alle wissen das Deutschland eine männerfeindliche, väterfeindliche und kinderfeindliche Unrechtsprechung hat und letztendlich immer erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland verurteilt und anweisen muss das auch ein Vater ein Recht hat zu wissen ob Er auch der leibliche Vater des Kindes ist!
meint,
Christian
Parallele zum Gewaltschutzgesetz
Nick, Sunday, 09.01.2005, 18:07 (vor 7696 Tagen) @ ein weiterer Andreas
Als Antwort auf: Re: Zypries im Tagesspiegel von ein weiterer Andreas am 09. Januar 2005 14:34:42:
"Da kommt die Geisteshaltung wieder zum Ausdruck, die die menschenrechtsverletzende Umgangsrechtsprechung prägt: gesetzlicher Vertreter kann nur die Mutter, niemals der Vater sein. [...] Frau und Kind sind als Einheit zu sehen und stets und in allen Kontexten gut. Der Mann steht am Rande und ist der - zumindest potentielle - Feind. Erkennt Ihr das sich in die Wirklichkeit drängende Matriarchat?!"
Ja, das erkenne ich sehr präzise. Den gleichen Reflex erlebe ich, wenn ich Polizeibeamte zur Rede stelle, warum sie einen durch seine Partnerin mißhandelten Mann dennoch seiner eigenen Wohnung verweisen: "Man kann doch den Kindern nicht ihre Mutter wegnehmen!"
Das ist schon alles sehr diabolisch eingefädelt und funktioniert wie ein gebahnter Reflex. Wobei ich zur Ehrenrettung der Polizisten sagen muß, daß mittlerweile bei einigen ein massives Umdenken einzusetzen beginnt. Allerdings wird das an der Praxis zunächst wenig ändern, denn es wird von oben sofort mehr oder weniger unverhohlen mit Sanktionen gedroht, falls jemand freimütig seine Bedenken gegen die einschlägigen Ausführungsbestimmungen zum Gewaltschutzgesetz äußern sollte, in denen das so festgelegt ist. Man redet nur unter der Hand darüber und leidet an dem Unrecht, an dem mitzuwirken man, unter Berufung auf das Legalitätsprinzip, täglich genötigt wird.
"Gerechtigkeit" ist unter Rotgrün zur totalen Farce verkommen, die einen gewissermaßen konspirativen, ideologisch bestimmten Anschlag auf das Recht bemänteln soll, gründend auf einer jahrzehntelangen, erfolgreichen Gehirnwäsche der Bürger hinsichtlich männlicher Täter und weiblicher Opfer. Die Wahrheit ist ganz anders. Es wird von vielen aber tatsächlich nur das gesehen, was gesehen werden soll. Die Polizeibeamten sind allerdings - auch hier - wieder einmal vor allem der Prellbock der Politik. Sie sind mit der Durchführung des Gewaltschutzgesetzes schlicht und einfach restlos überfordert.
Nick
Re: Parallele zum Gewaltschutzgesetz
Odin, Sunday, 09.01.2005, 19:24 (vor 7696 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Parallele zum Gewaltschutzgesetz von Nick am 09. Januar 2005 16:07:04:
Wenn Du solche Polizisten kennst, wären die nicht bereit, anonym mal ihr Dilemma zu schildern?
Re: Parallele zum Gewaltschutzgesetz
MeckMax, Sunday, 09.01.2005, 20:52 (vor 7696 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Parallele zum Gewaltschutzgesetz von Odin am 09. Januar 2005 17:24:23:
Wenn Du solche Polizisten kennst, wären die nicht bereit, anonym mal ihr Dilemma zu schildern?<<<
Genau....
Das wäre doch ein Punkt zum Einhaken.
Die praktische Erfahrung vor Ort gegen die politisch- ideologische Theorie.
Dabei könnte es sich heraus stellen, wie unsinnig dieser Geschlechterrassismus letztlich ist.
Wer weis wie lange sich dieses Gesetz dann noch in der Form halten kann.....
Gruß back
MeckMax
Re: Parallele zum Gewaltschutzgesetz
Nick, Monday, 10.01.2005, 16:00 (vor 7695 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Parallele zum Gewaltschutzgesetz von MeckMax am 09. Januar 2005 18:52:29:
Lieber MeckMax,
da wird auch was geschehen, sobald die Sache reif ist. Allerdings mache ich das dann bestimmt allein und nicht über dieses Internetforum hier. Es gibt hier natürlich eine ganze Menge durchaus ehrbarer, redlicher Leute - keine Frage - aber eben auch gnadenlos verkommene Charakterkrüppel, denen ich aus Erfahrung jede Lumperei unterstellen muß und nicht von 12 bis Mittag trauen würde, gerade was den Respekt vor der Privatsphäre anderer Menschen angeht (wer gemeint ist weiß, daß er gemeint ist). Der Schutz der Privatperson muß jedoch, insbesondere in diesem Fall, absolut gewahrt bleiben.
Für mich persönlich ist dieses Forum - schon wegen des Unrats, der medienbedingt mitgeschleppt wird - ein reines Diskussionsforum.
Gruß an dich
vom Nick
Auch eine kurze Frage
Gastfrager, Sunday, 09.01.2005, 17:59 (vor 7696 Tagen) @ Teilzeitleser
Als Antwort auf: Zypries im Tagesspiegel von Teilzeitleser am 09. Januar 2005 14:10:01:
Darf eigentlich die Frau einen heimlichen Test machen, wenn sie zb nicht weiß, ob das Kind vom Ehemann oder der "flüchtigen Bekanntschaft" ist. Also ohne dem Ehemann was davon zu sagen. Bis zu 40 % der geheimen Tests sollen ja von Frauen eingereicht werden.
Re: Auch eine kurze Frage
Christian, Sunday, 09.01.2005, 18:07 (vor 7696 Tagen) @ Gastfrager
Als Antwort auf: Auch eine kurze Frage von Gastfrager am 09. Januar 2005 15:59:09:
Darf eigentlich die Frau einen heimlichen Test machen, wenn sie zb nicht weiß, ob das Kind vom Ehemann oder der "flüchtigen Bekanntschaft" ist. Also ohne dem Ehemann was davon zu sagen. Bis zu 40 % der geheimen Tests sollen ja von Frauen eingereicht werden.
Ich habe schon mehrmals geschrieben, das auch Mütter heimliche Vaterschaftstests veranlassen, praktisch Genmaterial vom Mann nehmen (Datenhoheit)!
Frau Zypries will aber angeblich nur Männer bestrafen lassen (Geschlechterrassistisch bzw. Apartheidspolitik?)
Re: Auch eine kurze Frage
Odin, Sunday, 09.01.2005, 19:25 (vor 7696 Tagen) @ Christian
Als Antwort auf: Re: Auch eine kurze Frage von Christian am 09. Januar 2005 16:07:18:
Frau Zypries will aber angeblich nur Männer bestrafen lassen (Geschlechterrassistisch bzw. Apartheidspolitik?)
Nein, da sind natürlich auch Frauen mitgemeint. Nur, von denen spricht sie nicht, weil sie ja das Bild vom bösen, mißtrauischen Mann und der lieben, an das Kindeswohl denkenden Mutter aufrecht erhalten will
ein/zwei/viele Sätze Genmaterial
Norbert, Monday, 10.01.2005, 10:34 (vor 7695 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Auch eine kurze Frage von Odin am 09. Januar 2005 17:25:56:
Frau Zypries will aber angeblich nur Männer bestrafen lassen (Geschlechterrassistisch bzw. Apartheidspolitik?)
Nein, da sind natürlich auch Frauen mitgemeint. Nur, von denen spricht sie nicht, weil sie ja das Bild vom bösen, mißtrauischen Mann und der lieben, an das Kindeswohl denkenden Mutter aufrecht erhalten will
Na so natürlich finde ich das leider nicht mehr.
Wäre nicht das erste Mal, daß man für die Frauen noch einen Zusatz erfindet, der ihnen dieses erlaubt. Um wie viele Ecken herum auch immer.
Außerdem wird in der Debatte eines völlig übersehen:
Ein Vaterschaftstest durch die Mutter verletzt die Persönlickeitsrechte noch viel mehr.
Denn dafür benötigt die Mutter das Genmaterial des/der potentiellen Vaters/Väter und des Kindes. Also mindestens zwei fremde Gensätze.
Der Vater benötigt dafür aber kein Genmaterial der Mutter, sondern nur des Kindes. Also nur einen fremden Gensatz.
'Fremd' im Sinne, nicht den eigenen Gensatz.
Gruß
Norbert