Geldstrafe wegen Beleidigung / Binger greift Familienrichter in Briefen an....
nachdem ihm Sorgerecht entzogen wurde
Vom 09.09.2004
MAINZ/BINGEN Zu einer Geldstrafe von 3750 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung eines Familienrichters hat das Mainzer Amtsgericht gestern einen Werbekaufmann verurteilt. Der 59-Jährige hatte den Richter am Binger Amtsgericht in einem Schreiben als "gemeinen Verbrecher" bezeichnet. Von unserer Mitarbeiterin Silvia Dott Zur Vorgeschichte: Der 59-Jährige kämpft seit Jahren um das Sorge- und Umgangsrecht für seine beiden 12 und 14 Jahre alten Kinder. Der Familienrichter hatte ihm - nach Meinung des Kaufmanns unbegründet - das Sorgerecht abgesprochen und jeden Umgang mit den Kindern kategorisch untersagt.
"Ich habe meine Kinder vier Jahre fast nicht gesehen. Ich war damals völlig verzweifelt und fühlte mich machtlos", erklärte der Angeklagte gestern. In dieser Stimmung schickte der Kaufmann am 8. April 2004 um 21.33 Uhr ein Fax an den Landgerichtspräsidenten, worin er sich über den Binger Familienrichter in beleidigender Weise erging und behauptete, von ihm in der Verhandlung "diffamiert" worden zu sein. Er drohte an, den seiner Meinung nach skandalösen Vorgang an den Petitionsausschuss im Bundestag zu schicken.
Gestern vor dem Mainzer Amtsgericht zeigte sich der 59-Jährige ruhig und einsichtig. "Die Beleidigung, das war der falsche Weg. Wenn dieser Richter Unrecht spricht, dann muss ich mich wenigstens ans Recht halten. Das weiß ich heute. Dennoch empfinde ich für diesen Menschen nur Verachtung!" Der Angeklagte hat sich inzwischen für die Beleidigungen bei dem Familienrichter und beim Landgerichtspräsidenten entschuldigt. In der Sache aber blieb er dabei: "Ich habe mir in meiner Ehe und gegenüber meinen Kindern nichts zu Schulden kommen lassen. Dennoch schlug sich der Richter völlig auf die Seite meiner Frau!"
Der Staatsanwalt und der Mainzer Richter hatten Verständnis für die Nöte des Kaufmanns. "Aber trotzdem: Solche Dinge trägt man nicht in beleidigenden Schreiben aus!"
Mit in die Strafe einbezogen wurde ein weiteres beleidigendes Fax vom 19. März 2003. Adressat: ebenfalls der Familienrichter. Hierin bezeichnete ihn der Angeklagte als "skrupellosen Strolch, Lügner und Auslaufmodell". Inzwischen sprach ein Cochemer Familienrichter dem Kaufmann das Umgangsrecht mit den Kindern zu.
Im Publikum saßen weitere Väter, die sich von dem Binger Richter ungerecht behandelt fühlen. Dieser gewähre ihnen immer nur fünf Minuten-Termine und schlage sich auf die Seite der Mütter. Ihnen würden ihre Kinder ohne schuldhaftes Verhalten entzogen.
Gruß
Moni
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