Frage zum Vaterschaftstest
Hallo!
Was mich mal interessieren würde: ist das Analyseverfahren, das dem Vaterschaftstest zugrundeliegt, dasselbe wie bei den Massengentests im Rahmen von Kriminalverfahren - also nur ein genetischer Fingerabdruck?
Gruß
Andreas
Re: Frage zum Vaterschaftstest
Als Antwort auf: Frage zum Vaterschaftstest von Andreas am 08. Januar 2005 10:06:45:
Hallo!
Was mich mal interessieren würde: ist das Analyseverfahren, das dem Vaterschaftstest zugrundeliegt, dasselbe wie bei den Massengentests im Rahmen von Kriminalverfahren - also nur ein genetischer Fingerabdruck?
Hallo Andreas!
Auch ohne ein Fachmann auf dem Gebiet zu sein, erlaube ich mir eine Antwort. In beiden Fällen geht es darum, die Identität von Personen mit vorgefundenem (Tatort Vergewaltigung) oder entnommenem (Probe vom Kind) genetischen Material durch Analyse desselben herauszufinden. Beim Kriminalverfahren geht es darum, herauszufinden, ob Spuren am Tatort (z. B. Sperma) von einem Verdächtigten stammen. Hierzu wird das Material analysiert und die Ergebnisse verglichen. Beim Vaterschaftstest geht es darum, herauszufinden ob das genetischen Material von Vater und Kind übereinstimmen. Hierzu wird die gleiche Analyse gemacht und die Ergebnisse miteinander verglichen. In beiden Fällen erhält man die Aussage "Ja" oder "Nein".
Wenn Vaterschaftstests mit der Begründung der informellen Selbstbestimmung eines Beteiligten verboten werden, wenn dieser nicht zustimmt, dann kann ein Verdächtigter diesen Test mit derselben Begründung auch verweigern.
Übrigens wird gleich auf SWR 3 (Radio) ein Reportagebericht aus so einem Testlabor gebracht. Ist gerade angekündigt worden.
Gruss,
Ferdi
Danke, Ferdi! (n/t)
Als Antwort auf: Re: Frage zum Vaterschaftstest von Ferdi am 08. Januar 2005 10:45:42: