Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Selbstanzeigen bi Vaterschaftstests

blendlampe, Thursday, 06.01.2005, 13:42 (vor 7699 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: @blendlampe von Odin am 06. Januar 2005 10:59:39:

Wieso ist jetzt bitte dieser Thread geschlossen?

Ist er das? Egal. Ich habe die Sache nicht vergessen und arbeite weiter dran.

Eine Selbstanzeige kann aber erst konkret formuliert werden, wenn ein Gesetzestext da ist. Bisher hören wir ja nur lautstarke Stimmungsmache gegen Väter. Wenn es soweit ist, ein Gesetz vorhanden und in Kraft, müssen wir eine Anzeige absetzen mit einem Tatbestand, der pausibel genug für die Einleitung eines Verfahrens ist, aber schwer beweisbar im Gerichtssaal. Wir wollen schliesslich maximalen staatlichen Aufwand erzeugen und viele Leute motivieren mitzumachen. Eindeutige Tatbestände würden schnelle Strafen nach sich ziehen, davon würden zu viele Mitstreiter abgeschreckt.

Für die Konstruktion eines geeigneten Szenarios brauchen wir wie gesagt erst den dazugehörigen Gesetzestext.


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