Re: Weitere Infos
Als Antwort auf: Weitere Infos von Odin am 29. Dezember 2004 23:37:30:
Hallo!
Auch noch besonders hervorzuheben ist der vorletzte Absatz der Entscheidung des BVerfG:
"Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass die vom Amtsgericht getroffene Umgangsregelung Geltung beanspruche, bedeutet, dass die amtsgerichtliche Regelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage Bestand hat und von daher solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht entzogen ist."
Zu deutsch: dem OLG Naumburg (14. Senat) wird nochmal ausdrücklich gesagt, dass es ab jetzt seine schmutzigen Finger von der Umgangsregelung zu lassen hat!
Gruß, Daddeldu
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- Vater erhält endlich RECHT -
Odin,
29.12.2004, 20:31
- Teil - Hurraaaa! - Frank(der andere) Quixote, 29.12.2004, 21:13
- Weitere Infos -
Odin,
30.12.2004, 01:37
- Re: Weitere Infos -
Daddeldu,
30.12.2004, 04:20
- Re: Weitere Infos - Odin, 30.12.2004, 16:28
- Re: Weitere Infos -
Daddeldu,
30.12.2004, 04:20
- Pressemeldungen: Darf ein Gericht Recht brechen? -
Odin,
31.12.2004, 14:02
- Re: Pressemeldungen: Darf ein Gericht Recht brechen? - Max, 31.12.2004, 15:03