Vater erhält endlich RECHT
Odin, Wednesday, 29.12.2004, 20:31 (vor 7707 Tagen)
"BVG verhilft Vater zu Umgangsrecht mit seinem Sohn
Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einem Vater in einem nun fünf Jahre dauernden Streit erneut zum Umgangsrecht mit seinem nicht ehelich geborenen Sohn verholfen. Das BVG übte... zugleich scharfe Kritik am Oberlandesgericht Naumburg, das eine entsprechende Entscheidung des BVG vom Oktober sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert hatte. (1 BvR 2790/04)"
Teil - Hurraaaa!
Frank(der andere) Quixote, Wednesday, 29.12.2004, 21:13 (vor 7707 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Vater erhält endlich RECHT von Odin am 29. Dezember 2004 18:31:16:
"BVG verhilft Vater zu Umgangsrecht mit seinem Sohn
Karlsruhe (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einem Vater in einem nun fünf Jahre dauernden Streit erneut zum Umgangsrecht mit seinem nicht ehelich geborenen Sohn verholfen. Das BVG übte... zugleich scharfe Kritik am Oberlandesgericht Naumburg, das eine entsprechende Entscheidung des BVG vom Oktober sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert hatte. (1 BvR 2790/04)"
moin,
es geht um die EA (Einstweilige Anordnung).
was sich das OLG Naumburg weiter einfallen lässt ( auf Kosten des Steuerzahlers), bleibt abzuwarten.
Mal sehen ob ! es am 8. Januar klappt mit dem umgang..
es gibt auch Unabwägbare Ereignisse...
kind ist krank
z.B.....
Gruss frank
P.S.
hier schon einmal
ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2005 ...Für alle die es verdient haben..
die es nicht verdient haben, denen wünsche ich gute Besserung
Weitere Infos
Odin, Thursday, 30.12.2004, 01:37 (vor 7707 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Vater erhält endlich RECHT von Odin am 29. Dezember 2004 18:31:16:
Einmalig in Deutschlands Geschichte:
Bundesverfassungsgericht bescheinigt Naumburger OLG-Richtern Willkür!
Nachdem Kazim Görgülü an Heiligabend Verfassungsbeschwerde gegen einen weiteren unsäglichen Beschluss des OLG Naumburg einlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell am 28.12.2004 und legte nunmehr unmissverständlich und mit aller Deutlichkeit fest, dass
der Umgang des Vater Kazim Görgülü mit seinem Sohn am 8. Januar 2005 zu beginnen habe,
dass die Pflegeeltern dem Vater einen Entwicklungsbericht bis zum 6. Januar 2005 vorzulegen haben und
dass die Kosten des Rechtsstreits dem Land Sachsen-Anhalt auferlegt werden.
In ungewöhnlich scharfer Form wurde der 14. Senat des OLG Naumburg (Anmerkung: RiOLG Deppe-Hilgenberg, RiOLG Kawa, RiOLG Materlik) von den Karlsruher Richtern gerügt:
Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das OLG bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen ...
Außerdem rügten die Verfassungshüter, dass das OLG Naumburg zum wiederholten Male nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht aus Strasbourg beachtet habe.
Deutlicher geht es nicht mehr. Was offenbar die Karlsruher Richter besonders geärgert haben dürfte: am 20.12.04 hoben die Naumburger Richter einen ihrer eigenen Beschlüsse wieder auf (Umgang mit dem Vater wird unterbunden), informierten das Bundesverfassungsgericht davon, welches logischerweise davon ausgegangen sein dürfte, dass der Umgang nun stattfindet. Weit gefehlt!
Am gleichen Tag, also am 20.12.04 entschied derselbe 14. Senat des OLG Naumburg in einem Beschwerdeverfahren des Jugendamtes und Pflegeeltern wegen Untätigkeit gegen die Amtsrichterin in Wittenberg - ein Verfahren mit neuem Aktenzeichen, neue Akten, neues Outfit jedoch der selbe Inhalt. Dieses neue Verfahren wegen angeblicher Untätigkeit nutzten die Naumburger OLG-Richter, um den Umgang Kazim Görgülüs mit seinem Sohn auszuschließen. Was sie Karlsruhe natürlich nicht mitteilten!
Rechtsbeugung am OLG Naumburg?
Die Beschwerde Kazim Görgülüs machte auch auf diesen Missstand aufmerksam. Folgerichtig erkannten die Karlsruher Richter: Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren gegen die Untätigkeitsbeschwerde befugt ist.
Und könnte dies auf Rechtsbeugung hinweisen? Die obersten Verfassungshüter stellten nüchtern fest: Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c, Satz 2 ZPO hat umgehen wollen. (AZ: 1 BvR 2790/4, 26)
Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein deutsches Oberlandesgericht Gesetze hat umgehen wollen? Man meint, den Augen nicht zu trauen, nicht richtig zu lesen.
Einmalig: Urteil des BVerfG innerhalb von 2 Tagen!
Besonders auffällig: erstmals wurde in Deutschland ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes innerhalb von nur 2 Tagen beschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass die deutsche Politik im Fall Görgülü unter immensen internationalem Druck steht und hinter den Kulissen heftig gerangelt wurde. Darüber, ob die Fälle Haase und Görgülü auch Gesprächsthema waren beim Treffen des Bundestagspräsidenten Thierse mit Bundesverfassungsrichtern vor kurzem in Berlin darüber kann nur spekuliert werden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041228_1bvr279004
Re: Weitere Infos
Daddeldu, Thursday, 30.12.2004, 04:20 (vor 7707 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Weitere Infos von Odin am 29. Dezember 2004 23:37:30:
Hallo!
Auch noch besonders hervorzuheben ist der vorletzte Absatz der Entscheidung des BVerfG:
"Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass die vom Amtsgericht getroffene Umgangsregelung Geltung beanspruche, bedeutet, dass die amtsgerichtliche Regelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage Bestand hat und von daher solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht entzogen ist."
Zu deutsch: dem OLG Naumburg (14. Senat) wird nochmal ausdrücklich gesagt, dass es ab jetzt seine schmutzigen Finger von der Umgangsregelung zu lassen hat!
Gruß, Daddeldu
Re: Weitere Infos
Odin, Thursday, 30.12.2004, 16:28 (vor 7706 Tagen) @ Daddeldu
Als Antwort auf: Re: Weitere Infos von Daddeldu am 30. Dezember 2004 02:20:54:
Hallo!
Auch noch besonders hervorzuheben ist der vorletzte Absatz der Entscheidung des BVerfG:
"Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass die vom Amtsgericht getroffene Umgangsregelung Geltung beanspruche, bedeutet, dass die amtsgerichtliche Regelung für die Dauer der durch das Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung vorbehaltlich einer Änderung der Sachlage Bestand hat und von daher solange einer gerichtlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht entzogen ist."
Zu deutsch: dem OLG Naumburg (14. Senat) wird nochmal ausdrücklich gesagt, dass es ab jetzt seine schmutzigen Finger von der Umgangsregelung zu lassen hat!
Gruß, Daddeldu
Würde mich interessieren, aus welchen Personen sich das OLG Naumburg zusammensetzt
Pressemeldungen: Darf ein Gericht Recht brechen?
Odin, Friday, 31.12.2004, 14:02 (vor 7706 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Vater erhält endlich RECHT von Odin am 29. Dezember 2004 18:31:16:
Pressemeldungen
http://www.saar-echo.de/news.php?news_ID=17311
http://www.f-r.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=611759
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/407911.html
Re: Pressemeldungen: Darf ein Gericht Recht brechen?
Max, Friday, 31.12.2004, 15:03 (vor 7705 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Pressemeldungen: Darf ein Gericht Recht brechen? von Odin am 31. Dezember 2004 12:02:27:
Hi Odin,
ein rhetorische Frage, oder? Natürlich darf ein Gericht nicht auf Biegen und Brechen das Recht beugen oder brechen. Möglich ist es leider dennoch, wie wir nicht erst seit dem Fall Görgülü wissen. Ich erinnere an "Turbo-Rolf"...
Was mich viel mehr interessiert: Ist außer mir noch jemand der Meinung, daß Richter, die sich der Rechtsbeugung oder der Rechtsbrechung schuldig gemacht haben, ekelhaft hart bestraft werden müssten - mit anschließender Zwangsversetzung als Versuchsaffen in die Forschungslabors der Kosmetikindustrie? - Ja?
Schön.
Wirtschaftsfreundlich wie immer - Max