Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Gelegenheit zum Jahresende

Eugen Prinz, Sunday, 26.12.2004, 22:40 (vor 7710 Tagen)

Wer zum Jahresende gerne noch ein paar Euro steuersenkend und feminismusschädlich investieren möchte, kann dies mit einer Spende oder einer Fördermitgliedschaft für den "Manndat e.V." tun.

Details zu den Zielen des Vereins und zur bisherigen Arbeit finden sich hier, zur Mitgliedschaft, Bankverbindung, Spendenbescheinigung usw. hier.

Weitere Auskünfte per e-mail-Anfrage an: info@manndat.de

Nehmt das mit den "paar Euro" nicht zu wörtlich. Gebt Scheine. Kleingeld macht nervös. Schnelle Gewinne aus der Investition sind nicht zu erwarten, aber langfristig erhoffen wir alle eine gute "Rendite" für das eingelegte Kapital ;-)

Einen angenehmen Jahreswechsel und ein gutes Jahr 2005 wünscht allen Lesern,

Eugen

www.manndat.de

---------------------------------------------------------------------------------------------
Hier noch ein Auszug aus der Satzung des Manndat e.V.:

§ 2 Zweck des Vereins
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie Jungen und Mädchen, insbesondere die Durchsetzung gleicher Rechte für männliche Mitbürger und die Beseitigung von Benachteiligungen und geschlechtsspezifischen Sonderverpflichtungen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3) Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
a) Veranstaltungen wie Vorträge, Versammlungen
b) Veröffentlichungen in eigenen und fremden Medien
c) Erstellung eigener oder Förderung fremder Publikationen
d) Verbreitung von Informationen über Benachteiligungsfelder männlicher Mitbürger
e) Aktionen wie Petitionen, Unterschriftensammlungen
f) Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen, soweit sie insgesamt oder in Teilen gleiche oder ähnliche Ziele wie der Verein verfolgen.

§ 3 Gemeinnützigkeit
1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3) Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
4) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum