Daschner zu Geldstrafe verurteilt
SPIEGEL ONLINE - 20. Dezember 2004, 10:50
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Landgericht Frankfurt
Daschner zu Geldstrafe verurteilt
Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner ist wegen der von ihm angeordneten Folterdrohung im Entführungsfall Metzler zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Auch der mitangeklagte Polizist erhielt eine Geldstrafe.
AP
Urteil: Geldstrafe für Wolfgang Daschner
Frankfurt am Main - Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem heutigen Urteil als erwiesen an, dass Daschner einen untergebenen Beamten zur schweren Nötigung verleitet hat. Die 27. Strafkammer unter dem Vorsitz der Richterin Bärbel Stock verurteilte Daschner zu 90 Tagessätzen je 120 Euro, also 10.800 Euro insgesamt. Der mitangeklagte Vernehmungsbeamte erhielt eine Geldstrafe von 60 Sätzen zu je 60 Euro. Die deutlich unter dem Regelstrafrahmen von einem halben bis fünf Jahren liegende Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Mit den Drohungen gegen den Entführer hatten die Angeklagten das Leben des entführten Jakob von Metzler retten wollen.
Nach fast genau vier Wochen ging damit eines der spektakulärsten Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte vorläufig zu Ende. Seit dem 18. November saßen der frühere Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner und der Kriminalbeamte Ortwin E. auf der Anklagebank. Der 61-jährige Daschner soll E. dazu gedrängt haben, dem Entführer Magnus Gäfgen im Verhör Schmerzen anzudrohen, falls er das Versteck des Metzler-Kindes nicht preisgebe.
Daschner war daraufhin wegen Verleitung zur Nötigung, Ortwin E. wegen Nötigung angeklagt worden. Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung Daschners zu 27.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung gefordert. Im Fall des Mitangeklagten beantragte er 14.400 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Der Staatsanwalt blieb damit an der untersten Grenze des Strafrahmens und begründete dies mit "massiven Milderungsumständen".
Wolfgang Daschner habe bei der angeordneten Gewaltandrohung gegen den Entführer des Jungen Rechtsgüter abwägen müssen, sagte Rechtsanwalt Eckart Hild vor dem Frankfurter Landgericht. Die Menschenwürde Jakob von Metzlers habe gegen die Menschenwürde des Verbrechers gestanden. Die Menschenwürde des inzwischen verurteilten Mörders sei allenfalls partiell beeinträchtigt gewesen, sagte der Anwalt weiter. Dagegen habe bei Jakob akute Lebensgefahr bestanden.