Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wiedergutmachung durch Knastarbeit

IBGM, Saturday, 18.12.2004, 20:20 (vor 7719 Tagen)

Und noch´n Gedicht von cobra-xx.de:

Wiedergutmachung durch Knastarbeit
Jedem Schwerstkriminellen (94% aller Gefängnisinsassen sind Männer), der lebenslänglich weggesperrt werden musste und keine Chance auf Entlassung erhalten darf, sollte eine spezielle Art von Resozialisierung angeboten werden:
Wenn er für eine Wiedergutmachung arbeitet (derzeit € 1,88/Std.) und regelmäßige Zahlungen an sein oder seine Opfer bzw. deren Angehörige leistet, erhält er die Vergünstigung einer besseren Unterbringung und weitere Daseinsanreize, wobei die Schärfe seiner Bewachung sowie die Lebenslänge seiner Haft nicht herabgesetzt werden.
Hiermit erreicht man endlich einen konkreten Umschwung in der Bewertung von Straftaten und deren Folgen, mit anderen Worten: Opferhilfe vor Täterschutz!
Gerade die Verbrechen gegen Frauen und Kinder, die nahezu ausschließlich von Männern verübt werden, könnten in ihren oft existenzbedrohenden oder –vernichtenden Folgen für die Opfer bzw. deren Angehörigen gemildert werden. Gleichzeitig gäbe man denjenigen, die ohnehin jedes freie Leben für immer verwirkt haben, selbst hinter undurchlässigen Gefängnismauern, fernab von jeder psychologischen Gutachterei, eine wirkliche Möglichkeit der Resozialisierung: materielle Wiedergutmachung, wo unwiederbringliche andere Werte von ihnen zerstört wurden.
Wieweit man eine solche Regelung auch für TäterInnen, die eine Zeitstrafe verbüßen, anbieten sollte, bliebe einer individuellen Beurteilung vorbehalten, sollte aber nicht ausgeschlossen werden.

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