Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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noch schöner...

stiller Mitleser ;-), Saturday, 11.12.2004, 22:46 (vor 7725 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: Also doch Lohndiskriminierung? von Frank am 11. Dezember 2004 18:33:04:

Das realexistierende Mittelalter

Eine tarifpolitische Tagung brachte Düsteres ans Tageslicht: Immer noch sind berufstätige Männer finanziell klar im Vorteil

Frankfurt/Main | Wie im tarifpolitischen Mittelalter kommt man sich vor, wenn man in die realexistierenden Betriebe und Büros schaut. Männer und Frauen sind gleich; Männer ein bisschen gleicher. Und „das Bisschen“ bedeutet – über den Daumen gepeilt – bis zu einem Drittel mehr in der Geldtasche. Monat für Monat, Jahr für Jahr, querbeet durch alle Berufe und Qualifikationen. Von der Arbeiterin über die Angestellte bis zur Akademikerin oder Führungsfrau. Schon vor Jahrzehnten forderten die Gewerkschaftsfrauen: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Außerdem gleiche Aufstiegs-chancen. Hat sich seither etwas getan?

Das kritische Frauenauge

Hessische Gewerkschafterinnen wollten es genauer wissen und trafen sich Mitte Oktober zu einem tarifpolitischen Forum im Frankfurter Gewerkschaftshaus. Und siehe da, die Tarifverträge haben es in sich, wenn man einmal ein kritisches Frauenauge darauf wirft: mittelbare und unmittelbare Diskriminierung. Unmittelbar heißt, dass man es den Frauen direkt ins Gesicht sagt – durch Lohnabschlagsklauseln. Die sind zum Glück Vergangenheit. Mittelbar ist etwas versteckter, weil „dem Anschein nach neutrale Vorschriften einen wesentlich höheren Anteil eines Geschlechts benachteiligen“.

Dabei gibt es reihenweise rechtliche Vorschriften – vom Grundgesetz bis zu europäischen Richtlinien. Schlussfolgerung der Konferenz: Die meisten Entgelttarifverträge sind nicht gesetzeskonform. Sie müssten gemeinsame Kriterien verwenden, egal, wer die Arbeit ausübt. Die angewandten Kriterien müssten zudem transparent sein, das „Wesen“ der Tätigkeit widerspiegeln und diskriminierungsfrei ausgelegt und umgesetzt werden. Wer eine Ungleichbehandlung erkennen will, darf also nicht nur gleichartige Tätigkeiten von Männern und Frauen untersuchen, sondern auch verschiedenartige, jedoch gleichwertige.

Besonders spannend fanden die Konferenzkolleginnen, sich einzelne Branchen im Vergleich vorzuknöpfen. Zum Beispiel den Handel. 1. Kriterium: „Durchschaubarkeit und Transparenz“. Warum ist die Tätigkeit einer Verkäuferin „einfach“. Sie steht den ganzen Tag auf den Beinen, sie denkt sich in Kundenwünsche hinein, berät und sorgt für den Warenbestand. 2.: „Gleiche Kriterien“. Im Lohntarif ist nicht von Fachkenntnis, Verantwortung und Selbständigkeit die Rede. Im Angestelltentarif findet man nichts über Geschicklichkeit, Erfahrung oder körperliche Belastungen – all das braucht aber eine Kassiererin. 3.: „Auslegung und Anwendung“. Körperliche Belastung bezieht sich nicht nur auf Muskeln. Die körperliche Anstrengung einer Kassiererin wird geringer bewertet als bei gewerblicher Arbeit. 4. Kriterium: „Wesen der Arbeit“.

Dieser Tarifvertrag stammt aus den 50ern! Mehr als angestaubt. Frau fragt sich, wie sich alles so halten konnte. Aber Gleichstellung ist eben nicht umsonst zu haben, sie kostet Zeit und Geld. Die Betriebe und auch die Gewerkschaft. Allerdings hält es Beatrix Müller, stellvertretende Landesleiterin von ver.di Hessen, für nicht von der Hand zu weisen, dass das Thema auch in den Gewerkschaften für Konflikte sorgt: „Um es mal vorsichtig auszudrücken.“

Quelle: http://verdi-publik.de/verdi_publik_wcms/fmpro?-db=verdi_publik_wcms.fp5&-lay=einga...

Der Link für Leserbriefe ist gleich darunter.... ;-)

Hey, besagt der letzte Satz, daß auch schon den Kampfemanzen in der Gewerkschaft starker Gegenwind ins Gesicht bläst? :-D

Die Argumentation ist aber schon spitze: wenn nun schon gleicher Lohn für gleiche Arbeit erreicht ist, muß frau eben an der Definition für "gleich" drehen, wenn sie noch mehr rausholen will.


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