Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online

Optimist, Wednesday, 08.12.2004, 18:16 (vor 7729 Tagen) @ Thomas Lentze

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Thomas Lentze am 07. Dezember 2004 17:38:49:

Hallo Thomas,

bei Dir scheinen sich ja die unterschiedlichsten Rechtsbereiche zu vermengen - und wenn ich mir die Jahreszahlen so anschaue, dann hast Du bis jetzt vielleicht schon zu lange gezögert.

Gegen den Verstoss gegen das Strafgesetzbuch (Personenstandsfäslchung) vorzugehen ist hoheitliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Du kannst diese lediglich informieren und die Beweise zugänglich machen. Hier gelten fünf Jahre Verjährungsfrist und diese laufen also noch bis 2006.

Das, was Du hättest machen können wäre eine zivilrechtliche Klage. Da ist die Verjährungsfrist zwei Jahre (Verjährungsfrist für Sorgerechtsfälle) angenommen. Diese laufen ab dem Zeitpunkt wo der Misstand bekannt wurde: in Deinem Fall also ab dem Testergebniss. Wenn dies 9 monate nach der Geburt stattfand, dann sind diese aber vermutlich schon abgelaufen.

Aber das ist vermutlich irrelevant, da der Erfolg einer Klage lediglich künftige Zahlungsverpflichtungen verhindern würde - und die 15.000€ ja bereits gezahlt waren und keine künftigen Kosten bevorstehen. Hier könntest Du Dich dann gegen den echten Kindesvater wenden für das Geld, welches ausschlieslich dem Kinde zugute kam. Der Anteil der für die medizinische Betreuung Deiner Frau gezahlt wurde kannst Du von keiner der Beteiligten Peronen fordern, schliesslich war/ist sie Deine Frau und das Geld ist für sie ausgageben worden.

Was mich allerdings ein wenig verwundert ist, wenn es sich um Kosten für medizinische Behandlungen handelt, warum die Krankenversicherung da nicht gezahlt hat. Hier hast Du die Möglichkeit auf Vertragserfüllung zu klagen und da stehen Dir noch ein paar Jahre offen. Vorraussetzung ist natürlich, dass Du erstens die Kosten dort rechtzeitig zur Erstattung angebracht hast und dass diese auch erstattungsfähig sind. Ich vermute mal, Du bist privatversichert und da gibt es äusserst unterschiedliche Vertragsgestaltungen bezüglich der Übernahme von Nebenkosten und den Meldefristen. Hier lohnt es sich jedoch mal nachzuschauen.

Eine Strafanzeige gegen Deine Frau bringt IMO nichts. Erstens ist die Aussicht auf eine Eröffnung eines Hauptverfahrens mehr als gering, denn obwohl es sich um ein Delikt mit zwei Jahren Höchststrafe handelt kommt die Staatsanwaltschaft in den seltensten Fällen ihrer Verpflichtung nach. Die Möglichkeit dann mit einer Nebenklage als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen zu können ist, realisitsch betrachtet, mehr als aussichtslos. Es nützt niemandem was und schlimmsten Fall wird Dir das dann in einem Scheidungsprozess dann obendrein als Desinteresse an der Familie ausgelegt. Die Gefahr sich damit selbst auf die Füße zu treten übersteigt die Aussichten auf Erfolg bei weitem. Schliesslich wird Deine Frau bei einem Scheidungsverfahren (das dann mutmasslich eintritt) die Lüge bezüglich des dritten Kindes als Notlüge deklarieren um die Familie intakt zu halten - natürlich nur dem Wohle der ersten beiden Kinder zuliebe. Dir hingegen wird man vorwerfen, die Familie durch Dein handeln gespalten zu haben - und somit dem Wohle der Kinder zuwiderzuhandeln. Am Ende bist Du der Verlierer.

Zu guter letzt kommt dann noch ein Punkt hinzu durch den sich die ganze Geschichte weiter gegen Dich wendet: wenn Die nicht-Vaterschaft amtlich nachgewiesen wird, dann wird das Finanzamt auch die Steuervorteile und zuwendungen (z.B. Kindergeld) für das dritte Kind zurückfordern - und das wird es auch mit aller Sicherheit. Schliesslich hast Du dass dann ja zu 'unrecht' erhalten...

Es ist zwar tragisch, dass Recht und Gerechtigkeit inzwischen Gegensätze darstellen und dass der Staat die Lügner schützt und die Ehrlichen bestraft , aber sich darüber aufregen bringt nichts und Vorsicht ist besser als Nachsicht.

So viel zum rechtlichen, nun was persönliches:

Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Monaten eine Fehlgeburt. An diesem Umstand hat sie psychologisch schwer gelitten und es als quasi-Bestrafung angesehen (es war ein Wunschkind). Ich denke, Deine Frau wird an dem Tod des Kindes mindestens ebensosehr gelitten haben und wenn Du nach 'Strafe' für die Lüge sinnst, dann betrachte dies als Strafaktion von 'höherer Gewalt'. Darüber hinaus nach Rache zu sinnen halte ich für verfehlt - es bringt nichts und schadet nur. Bedenke, Du hast eine Familie mit zwei Kindern! Deine Kinder! 15.000€ sind Geld, viel Geld vielleicht - aber halt eben nur Geld, sonst nichts! Willst Du wegen dieser Geschichte und den lumpigen 15.000€ Deine Kinder aufs spiel zu setzen? Im Scheidungsprozess wirst Du sie verlieren - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Die Frage die Du Dir stellen solltest ist nicht, wie Du gegen Deine Frau vorgehen kannst - sondern ob Du es nicht eines Tages bereuen wirst wegen dem Wert eines Kleinwagens Deine Kinder verloren zu haben. So lange es noch etwas zu verlieren gibt ziehst Du den Kürzeren bei der Aktion und Du solltest Dir im Voraus darüber klar sein, ob es das wert ist.

Überleg Dir statt dessen mal die Sache mit der Krankenkasse - da hast Du bessere Aussichten.

viele Grüße,

Optimist


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