Vaterschaftstests in Spiegel-online
Andreax, Tuesday, 07.12.2004, 16:21 (vor 7730 Tagen)
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Peter, Tuesday, 07.12.2004, 17:36 (vor 7730 Tagen) @ Andreax
Als Antwort auf: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Andreax am 07. Dezember 2004 14:21:13:
Bei der Abstimmung scheinen die Testbefuerworte auch stark in der Mehrheit zu sein (Stand >94% >7900 Stimmen). Leider fehlt ein Link zu Wolfgangs Petitionsliste unter
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
Koennte jemand den Link ins Spiegel Forum setzen, der Zeit hat, dort zu schreiben? Von den 7900 Befuerwortern wuerden sicher auch einige die Petition unterschreiben.
Gruss,
Peter
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
MeckMax, Tuesday, 07.12.2004, 17:57 (vor 7730 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Peter am 07. Dezember 2004 15:36:48:
Bei der Abstimmung scheinen die Testbefuerworte auch stark in der Mehrheit zu sein (Stand >94% >7900 Stimmen). Leider fehlt ein Link zu Wolfgangs Petitionsliste unter
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
Koennte jemand den Link ins Spiegel Forum setzen, der Zeit hat, dort zu schreiben? Von den 7900 Befuerwortern wuerden sicher auch einige die Petition unterschreiben.
Gruss,
Peter
Testbefürworter? Hast wohl etwas falsches gesehen.
Ich sehe da z.Zt. 9215 Gegner dieses Vorhabens bei der Abstimmung.
Befürworter sind 374.
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Peter, Tuesday, 07.12.2004, 18:04 (vor 7730 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von MeckMax am 07. Dezember 2004 15:57:22:
Testbefürworter? Hast wohl etwas falsches gesehen.
Ich sehe da z.Zt. 9215 Gegner dieses Vorhabens bei der Abstimmung.
Befürworter sind 374.
Es gibt ueber 9000 Gegner eines Test-VERBOTS, von mir kurz Testbefuerworter genannt. Hast du jetzt fuer ein Testverbot gestimmt? 
Gruss,
Peter
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Eugen Prinz, Tuesday, 07.12.2004, 18:06 (vor 7730 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von MeckMax am 07. Dezember 2004 15:57:22:
Testbefürworter? Hast wohl etwas falsches gesehen.
Ich sehe da z.Zt. 9215 Gegner dieses Vorhabens bei der Abstimmung.
Befürworter sind 374.
Testbefürworter = Gegner des Vorhabens (...von Zypries)
Der Spiegelartikel hat zwei Seiten und das Interessant ist:
Magnus, Tuesday, 07.12.2004, 19:04 (vor 7730 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von MeckMax am 07. Dezember 2004 15:57:22:
es gibt bald noch einen zweiten Teil, steht auf Seite 2 des Artikels:
"Lesen Sie demnächst im zweiten Teil:
Wenn der Bruder mit der Halbschwester...
"Pro-Test" gegen den Zypries-Plan. Männerrechtler beschwören Inzest-Gefahr. Führen Testverbote zum Testtourismus? "
Ansonsten: Der Spiegel stellt das irgendwie so dar, als ob er keine Position beziehen will. Dem Autor fehlt etwas Mut, Position zu beziehen.
Über das Abstimmungsergebnis bin ich sehr froh. Wenn der Link zur Petition im Artikel stehen würde, gäbe es bestimmt ein haufen Neueinträge.
Magnus
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
MeckMax, Tuesday, 07.12.2004, 17:51 (vor 7730 Tagen) @ Andreax
Als Antwort auf: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Andreax am 07. Dezember 2004 14:21:13:
Die Verfechter der Neuregelung weisen solche Darstellungen als bizarres Verschwörungsdenken zurück. Der Regierung gehe es vielmehr um die Bewahrung wertvollster Rechtsgüter. In diesem Bemühen weiß die Justizministerin auch den Datenschutz voll auf ihrer Seite. Bei den Speichel- und sonstigen Gewebeproben, etwa dem "aus der Windel 'entwendeten' Kot eines Babys", handele es sich um "datenschutzrechtlich relevante Datenträger", urteilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Und mit der heimlichen Analyse solcher Proben würden "die schutzwürdigen Interessen der Referenzpersonen" verletzt, also der Kinder.
------------------------------------------------------------
Wer schützt die Menschheit eigentlich vor dem Datenmüll dieser Gehirnakrobaten?
Um so eine Denkspur zu hinterlassen, bedarf es wohl der absoluten Einfalt in totaler Abgrenzung von der Wirklichkeit.
Ich hoffe wirklich, das es immer mehr Leute im Lande gibt, die diesen Müll nicht mehr mittragen und entsprechend bei der nächsten Wahl korregieren.
Kopfschüttel
MeckMax
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Lehrer Lempel, Wednesday, 08.12.2004, 11:00 (vor 7729 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von MeckMax am 07. Dezember 2004 15:51:44:
(...) bei der nächsten Wahl korregieren.
Kopfschüttel
MeckMax
"korrigieren"
Zeigefingerheb
Lehrer Lempel
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Norbert, Wednesday, 08.12.2004, 19:34 (vor 7729 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von MeckMax am 07. Dezember 2004 15:51:44:
Die Verfechter der Neuregelung weisen solche Darstellungen als bizarres Verschwörungsdenken zurück. Der Regierung gehe es vielmehr um die Bewahrung wertvollster Rechtsgüter. In diesem Bemühen weiß die Justizministerin auch den Datenschutz voll auf ihrer Seite. Bei den Speichel- und sonstigen Gewebeproben, etwa dem "aus der Windel 'entwendeten' Kot eines Babys", handele es sich um "datenschutzrechtlich relevante Datenträger", urteilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Und mit der heimlichen Analyse solcher Proben würden "die schutzwürdigen Interessen der Referenzpersonen" verletzt, also der Kinder.
------------------------------------------------------------
Wer schützt die Menschheit eigentlich vor dem Datenmüll dieser Gehirnakrobaten?
Um so eine Denkspur zu hinterlassen, bedarf es wohl der absoluten Einfalt in totaler Abgrenzung von der Wirklichkeit.
Ich hoffe wirklich, das es immer mehr Leute im Lande gibt, die diesen Müll nicht mehr mittragen und entsprechend bei der nächsten Wahl korregieren.
Kopfschüttel
MeckMax
Durch wen?
Gerade unter Herrn Kohl und Fr. Merkel ist der Feministenwahn doch erst zur Blüte gekommen!
Erinnert sich noch jemand an Fr. Nolte und ihrer Väterverunglimpfung?
Hat die CDU/CSU/FDP nicht auch dem unseeligen Gewaltschutzgesetz zugestimmt? Und es sogar mit vorbereitet?
Diese Hoffnung muß ich dir leider nehmen.
Sie wird nicht real werden.
Höchstens der Zwang Geld einzusparen wird einiges bewegen, wie Schließung unnötiger Frauenhäuser, Stelleneinsparungen bei den Frauenbeauftragtinnen.
Aber da wird dann vorher noch viel mehr Zwang auf Männer ausgeübt werden.
Parlamentarisch ist z.Z. leider kaum Hoffnung.
Nur Aktivisten, wie z.B. manndat, pappa.com, vafk oder Autoren wie Arne können hier etwas in Bewegung bringen.
Natürlich auch im Gespräch mit Politikern wie MdB oder MdL.
Wie mühseelig dieses aber ist, kann man bei pappa.com nachlesen.
Gruß
Norbert
Gruß
Norbert
L
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Thomas Lentze, Tuesday, 07.12.2004, 19:38 (vor 7730 Tagen) @ Andreax
Als Antwort auf: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Andreax am 07. Dezember 2004 14:21:13:
Hallo,
interessanter Artikel im Spiegel.online!
Gruß
Andreax
Wirklich sehr ermutigend, dieser Artikel. Auch das Ergebnis der Leser-Abstimmung (fast 95 % für das Recht auf den Test).
Doch hierzu eine Frage. Es wird dort der § 169 StGB erwähnt (Personenstandfälschung), wonach das "Unterschieben" eines Kindes mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Ich habe per Test erfahren, daß das dritte (und bisher letzte) Kind meiner Exfrau nicht von mir stammt. Das Kind war 2001 durch Sturzgeburt im 7. Schwangerschaftsmonat zur Welt zur Welt gekommen, in einer Klinik behandelt worden, dann aber, wieder zuhause, aus ungeklärter Ursache gestorben. Ein dreiviertel Jahr später ließ ich mir durch die Staatsanwaltschaft eine Freigabe-Bescheinigung geben, woraufhin das rechtsmedizinische Institut bereit war, Asservate des verstorbenen Kindes an ein privates Institut zu senden. Die Echtheit der Asservate des Kindes ist also amtlich gesichert. Der Arzt, der meine Speichelproben versandte, stellte anhand meines Ausweises formell meine Identität fest.
Nun meine Frage: kann ich gegen die Mutter strafrechtlich vorgehen ? Immerhin sind mir durch ihr Fremdgehen etwa 15.000 Euro Folgekosten entstanden (vor allem Klinikkosten wegen der Behandlung der Frühgeburt).
Diese Frage sollte sich übrigens jeder Betroffene stellen. Wenn das Fremdgehen teuer wird, würde es vermutlich weniger häufig stattfinden, oder zumindest würde die "Mutter" eher bereit sein, mit ihrem Ehemann rechtzeitig darüber zu sprechen.
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Odin, Wednesday, 08.12.2004, 03:38 (vor 7729 Tagen) @ Thomas Lentze
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Thomas Lentze am 07. Dezember 2004 17:38:49:
Frage 1: Wohnst Du in Deutschland?
Frage 2: Wenn Du in Deutschland wohnst, warum stellst Du so eine Frage?
Im Ernst: Du müßtest Deiner Frau Böswilligkeit unterstellen. Sie hat mit Sicherheit ganz fest geglaubt, daß das Kind von Dir ist. Nie im Leben hätte sie....
FeministInnen
Norbert, Wednesday, 08.12.2004, 09:39 (vor 7729 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Odin am 08. Dezember 2004 01:38:22:
Frage 1: Wohnst Du in Deutschland?
Frage 2: Wenn Du in Deutschland wohnst, warum stellst Du so eine Frage?
Im Ernst: Du müßtest Deiner Frau Böswilligkeit unterstellen. Sie hat mit Sicherheit ganz fest geglaubt, daß das Kind von Dir ist. Nie im Leben hätte sie....
Hi Odin
Es beweist sich immer wieder:
Die Grenze verläuft nicht zwischen den Geschlechtern, sondern heißt FeministIn oder nicht.
Die schlimmsten FeministInnen sind männlichen Geschlechts.
Und auch obige Aussage zeigt, daß diese offenbar nicht die größten Leuchten sind.
Gruß
Norbert
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Thomas Lentze, Wednesday, 08.12.2004, 22:44 (vor 7729 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Odin am 08. Dezember 2004 01:38:22:
Frage 1: Wohnst Du in Deutschland?
Frage 2: Wenn Du in Deutschland wohnst, warum stellst Du so eine Frage?
Im Ernst: Du müßtest Deiner Frau Böswilligkeit unterstellen. Sie hat mit Sicherheit ganz fest geglaubt, daß das Kind von Dir ist. Nie im Leben hätte sie....
Zu Frage 1: Wir wohnen in Deutschland.
Zu Frage 2: Die Frau ist schwarz. Das Kind war schwarz. Ich bin weiß. Also wußte und weiß die Frau, daß das Kind nicht von mir ist. Der Einzige, der es eine Zeitlang nicht wußte, besser gesagt: nicht wissen wollte, war ich. Ich sagte mir: Vielleicht sehen Frühgeborene zunächst noch etwas anders aus (hier: nicht hellbraun, sondern sehr dunkel). Erst als ich die Frau später nackt mit einem Schwarzen (einem anderen) in flagranti erwischte, begann ich, mir Gedanken zu machen. Und als sie mir bald darauf jeden Morgen, wenn ich auf Klo war, geringe Geldbeträge aus der Hosentasche klaute, war für mich die Ehe gescheitert. - Übrigens hatten wir in Afrika bereits fünf Jahre zusammengelebt. Der Vater des verstorbenen Kindes war dort unser direkter Nachbar. Der Ehebruch mit der Folge der Schwangerschaft erfolgte wenige Tage vor unserem Abflug nach Deutschland.
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Optimist, Wednesday, 08.12.2004, 18:16 (vor 7729 Tagen) @ Thomas Lentze
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Thomas Lentze am 07. Dezember 2004 17:38:49:
Hallo Thomas,
bei Dir scheinen sich ja die unterschiedlichsten Rechtsbereiche zu vermengen - und wenn ich mir die Jahreszahlen so anschaue, dann hast Du bis jetzt vielleicht schon zu lange gezögert.
Gegen den Verstoss gegen das Strafgesetzbuch (Personenstandsfäslchung) vorzugehen ist hoheitliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Du kannst diese lediglich informieren und die Beweise zugänglich machen. Hier gelten fünf Jahre Verjährungsfrist und diese laufen also noch bis 2006.
Das, was Du hättest machen können wäre eine zivilrechtliche Klage. Da ist die Verjährungsfrist zwei Jahre (Verjährungsfrist für Sorgerechtsfälle) angenommen. Diese laufen ab dem Zeitpunkt wo der Misstand bekannt wurde: in Deinem Fall also ab dem Testergebniss. Wenn dies 9 monate nach der Geburt stattfand, dann sind diese aber vermutlich schon abgelaufen.
Aber das ist vermutlich irrelevant, da der Erfolg einer Klage lediglich künftige Zahlungsverpflichtungen verhindern würde - und die 15.000 ja bereits gezahlt waren und keine künftigen Kosten bevorstehen. Hier könntest Du Dich dann gegen den echten Kindesvater wenden für das Geld, welches ausschlieslich dem Kinde zugute kam. Der Anteil der für die medizinische Betreuung Deiner Frau gezahlt wurde kannst Du von keiner der Beteiligten Peronen fordern, schliesslich war/ist sie Deine Frau und das Geld ist für sie ausgageben worden.
Was mich allerdings ein wenig verwundert ist, wenn es sich um Kosten für medizinische Behandlungen handelt, warum die Krankenversicherung da nicht gezahlt hat. Hier hast Du die Möglichkeit auf Vertragserfüllung zu klagen und da stehen Dir noch ein paar Jahre offen. Vorraussetzung ist natürlich, dass Du erstens die Kosten dort rechtzeitig zur Erstattung angebracht hast und dass diese auch erstattungsfähig sind. Ich vermute mal, Du bist privatversichert und da gibt es äusserst unterschiedliche Vertragsgestaltungen bezüglich der Übernahme von Nebenkosten und den Meldefristen. Hier lohnt es sich jedoch mal nachzuschauen.
Eine Strafanzeige gegen Deine Frau bringt IMO nichts. Erstens ist die Aussicht auf eine Eröffnung eines Hauptverfahrens mehr als gering, denn obwohl es sich um ein Delikt mit zwei Jahren Höchststrafe handelt kommt die Staatsanwaltschaft in den seltensten Fällen ihrer Verpflichtung nach. Die Möglichkeit dann mit einer Nebenklage als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen zu können ist, realisitsch betrachtet, mehr als aussichtslos. Es nützt niemandem was und schlimmsten Fall wird Dir das dann in einem Scheidungsprozess dann obendrein als Desinteresse an der Familie ausgelegt. Die Gefahr sich damit selbst auf die Füße zu treten übersteigt die Aussichten auf Erfolg bei weitem. Schliesslich wird Deine Frau bei einem Scheidungsverfahren (das dann mutmasslich eintritt) die Lüge bezüglich des dritten Kindes als Notlüge deklarieren um die Familie intakt zu halten - natürlich nur dem Wohle der ersten beiden Kinder zuliebe. Dir hingegen wird man vorwerfen, die Familie durch Dein handeln gespalten zu haben - und somit dem Wohle der Kinder zuwiderzuhandeln. Am Ende bist Du der Verlierer.
Zu guter letzt kommt dann noch ein Punkt hinzu durch den sich die ganze Geschichte weiter gegen Dich wendet: wenn Die nicht-Vaterschaft amtlich nachgewiesen wird, dann wird das Finanzamt auch die Steuervorteile und zuwendungen (z.B. Kindergeld) für das dritte Kind zurückfordern - und das wird es auch mit aller Sicherheit. Schliesslich hast Du dass dann ja zu 'unrecht' erhalten...
Es ist zwar tragisch, dass Recht und Gerechtigkeit inzwischen Gegensätze darstellen und dass der Staat die Lügner schützt und die Ehrlichen bestraft , aber sich darüber aufregen bringt nichts und Vorsicht ist besser als Nachsicht.
So viel zum rechtlichen, nun was persönliches:
Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Monaten eine Fehlgeburt. An diesem Umstand hat sie psychologisch schwer gelitten und es als quasi-Bestrafung angesehen (es war ein Wunschkind). Ich denke, Deine Frau wird an dem Tod des Kindes mindestens ebensosehr gelitten haben und wenn Du nach 'Strafe' für die Lüge sinnst, dann betrachte dies als Strafaktion von 'höherer Gewalt'. Darüber hinaus nach Rache zu sinnen halte ich für verfehlt - es bringt nichts und schadet nur. Bedenke, Du hast eine Familie mit zwei Kindern! Deine Kinder! 15.000 sind Geld, viel Geld vielleicht - aber halt eben nur Geld, sonst nichts! Willst Du wegen dieser Geschichte und den lumpigen 15.000 Deine Kinder aufs spiel zu setzen? Im Scheidungsprozess wirst Du sie verlieren - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die Frage die Du Dir stellen solltest ist nicht, wie Du gegen Deine Frau vorgehen kannst - sondern ob Du es nicht eines Tages bereuen wirst wegen dem Wert eines Kleinwagens Deine Kinder verloren zu haben. So lange es noch etwas zu verlieren gibt ziehst Du den Kürzeren bei der Aktion und Du solltest Dir im Voraus darüber klar sein, ob es das wert ist.
Überleg Dir statt dessen mal die Sache mit der Krankenkasse - da hast Du bessere Aussichten.
viele Grüße,
Optimist
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Thomas Lentze, Wednesday, 08.12.2004, 23:27 (vor 7728 Tagen) @ Optimist
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Optimist am 08. Dezember 2004 16:16:37:
Hallo Thomas,
bei Dir scheinen sich ja die unterschiedlichsten Rechtsbereiche zu vermengen - und wenn ich mir die Jahreszahlen so anschaue, dann hast Du bis jetzt vielleicht schon zu lange gezögert.
Gegen den Verstoss gegen das Strafgesetzbuch (Personenstandsfäslchung) vorzugehen ist hoheitliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Du kannst diese lediglich informieren und die Beweise zugänglich machen. Hier gelten fünf Jahre Verjährungsfrist und diese laufen also noch bis 2006.
Das, was Du hättest machen können wäre eine zivilrechtliche Klage. Da ist die Verjährungsfrist zwei Jahre (Verjährungsfrist für Sorgerechtsfälle) angenommen. Diese laufen ab dem Zeitpunkt wo der Misstand bekannt wurde: in Deinem Fall also ab dem Testergebniss. Wenn dies 9 monate nach der Geburt stattfand, dann sind diese aber vermutlich schon abgelaufen.
Aber das ist vermutlich irrelevant, da der Erfolg einer Klage lediglich künftige Zahlungsverpflichtungen verhindern würde - und die 15.000 ja bereits gezahlt waren und keine künftigen Kosten bevorstehen. Hier könntest Du Dich dann gegen den echten Kindesvater wenden für das Geld, welches ausschlieslich dem Kinde zugute kam. Der Anteil der für die medizinische Betreuung Deiner Frau gezahlt wurde kannst Du von keiner der Beteiligten Peronen fordern, schliesslich war/ist sie Deine Frau und das Geld ist für sie ausgageben worden.
Was mich allerdings ein wenig verwundert ist, wenn es sich um Kosten für medizinische Behandlungen handelt, warum die Krankenversicherung da nicht gezahlt hat. Hier hast Du die Möglichkeit auf Vertragserfüllung zu klagen und da stehen Dir noch ein paar Jahre offen. Vorraussetzung ist natürlich, dass Du erstens die Kosten dort rechtzeitig zur Erstattung angebracht hast und dass diese auch erstattungsfähig sind. Ich vermute mal, Du bist privatversichert und da gibt es äusserst unterschiedliche Vertragsgestaltungen bezüglich der Übernahme von Nebenkosten und den Meldefristen. Hier lohnt es sich jedoch mal nachzuschauen.
Eine Strafanzeige gegen Deine Frau bringt IMO nichts. Erstens ist die Aussicht auf eine Eröffnung eines Hauptverfahrens mehr als gering, denn obwohl es sich um ein Delikt mit zwei Jahren Höchststrafe handelt kommt die Staatsanwaltschaft in den seltensten Fällen ihrer Verpflichtung nach. Die Möglichkeit dann mit einer Nebenklage als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen zu können ist, realisitsch betrachtet, mehr als aussichtslos. Es nützt niemandem was und schlimmsten Fall wird Dir das dann in einem Scheidungsprozess dann obendrein als Desinteresse an der Familie ausgelegt. Die Gefahr sich damit selbst auf die Füße zu treten übersteigt die Aussichten auf Erfolg bei weitem. Schliesslich wird Deine Frau bei einem Scheidungsverfahren (das dann mutmasslich eintritt) die Lüge bezüglich des dritten Kindes als Notlüge deklarieren um die Familie intakt zu halten - natürlich nur dem Wohle der ersten beiden Kinder zuliebe. Dir hingegen wird man vorwerfen, die Familie durch Dein handeln gespalten zu haben - und somit dem Wohle der Kinder zuwiderzuhandeln. Am Ende bist Du der Verlierer.
Zu guter letzt kommt dann noch ein Punkt hinzu durch den sich die ganze Geschichte weiter gegen Dich wendet: wenn Die nicht-Vaterschaft amtlich nachgewiesen wird, dann wird das Finanzamt auch die Steuervorteile und zuwendungen (z.B. Kindergeld) für das dritte Kind zurückfordern - und das wird es auch mit aller Sicherheit. Schliesslich hast Du dass dann ja zu 'unrecht' erhalten...
Es ist zwar tragisch, dass Recht und Gerechtigkeit inzwischen Gegensätze darstellen und dass der Staat die Lügner schützt und die Ehrlichen bestraft , aber sich darüber aufregen bringt nichts und Vorsicht ist besser als Nachsicht.
So viel zum rechtlichen, nun was persönliches:
Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Monaten eine Fehlgeburt. An diesem Umstand hat sie psychologisch schwer gelitten und es als quasi-Bestrafung angesehen (es war ein Wunschkind). Ich denke, Deine Frau wird an dem Tod des Kindes mindestens ebensosehr gelitten haben und wenn Du nach 'Strafe' für die Lüge sinnst, dann betrachte dies als Strafaktion von 'höherer Gewalt'. Darüber hinaus nach Rache zu sinnen halte ich für verfehlt - es bringt nichts und schadet nur. Bedenke, Du hast eine Familie mit zwei Kindern! Deine Kinder! 15.000 sind Geld, viel Geld vielleicht - aber halt eben nur Geld, sonst nichts! Willst Du wegen dieser Geschichte und den lumpigen 15.000 Deine Kinder aufs spiel zu setzen? Im Scheidungsprozess wirst Du sie verlieren - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die Frage die Du Dir stellen solltest ist nicht, wie Du gegen Deine Frau vorgehen kannst - sondern ob Du es nicht eines Tages bereuen wirst wegen dem Wert eines Kleinwagens Deine Kinder verloren zu haben. So lange es noch etwas zu verlieren gibt ziehst Du den Kürzeren bei der Aktion und Du solltest Dir im Voraus darüber klar sein, ob es das wert ist.
Überleg Dir statt dessen mal die Sache mit der Krankenkasse - da hast Du bessere Aussichten.
viele Grüße,
Optimist
Optimist,
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Daher nun ebenfalls eine ausführliche Antwort, vgl. jedoch vorweg meine Erstinformation als Antwort auf die Fragen von Odin.
Die Scheidung war im April dieses Jahres. Die Mutter meines (einzigen) Kindes hält die Umgangsregelung im Großen und Ganzen ein, spricht und kooperiert aber nicht mit mir, grüßt mich auch demonstrativ nicht. Regelungen z.B. zu den Ferien erfolgen nur übers Jugendamt. Ich fragte ihren schwarzen lover (die Frau selbst ist Afrikanerin), warum sie ihr schon in der Ehe erprobtes "Strafschweigen" auch nach der Scheidung aufrechterhält. Er sagte, ihrer Auskunft nach täte sie es, "weil ich zuviel über sie rede". D.h., wenn eine Behörde mich anschreibt und wissen will, warum unser Junge jetzt den Mädchennamen seiner Mutter führt, dann antwortete ich: natürlich führt er den nicht. Dann kriegt sie wohl eine behördliche Rückfrage, und das stört sie.
Die Kosten für den Klinikaufenthalt des Kindes trägt die AOK, oder müßte sie tragen. Die AOK schrieb mich jedoch mehrfach an wegen fehlender Mitwirkung der Kindesmutter. Ich antwortete: sie ist für sich selbst verantwortlich. Darauf kündigte die Kasse an, gegen die Frau zu klagen.
Bei mir ist ohnehin nichts mehr zu holen, auch kein Unterhalt. Kosten hatte ich für das Begräbnis des Kindes. Da die Frau bis Androhung einer Räumungsklage noch mehre Monate in der von mir verlassenen und gekündigten Wohnung blieb, habe ich im Zuge der Ehegattenhaftung etwa 10.000 Euro Schulden. Dafür habe ich den OE geleistet.
Die Frau lügt nicht, sie schweigt nur.
Steuervorteile hatte ich, soweit ich weiß, keine.
Zum psychologischen Aspekt: Es ist absolut gegen meine Neigung, jemanden zu "bestrafen", der mir, aus einem schwachen Moment heraus, Schaden zugefügt hat und der das dann bereut.
Hier aber liegt die Sache völlig anders. Meine Exfrau gehört einem Typ an, der weitermacht und nicht aufhört, solange er nicht durch eine Autorität in die Schranken gewiesen wird. Du hast aber recht, wenn du sagst, daß unsere Justiz z.Z. nicht bereit ist, Frauen in die Schranken zu weisen. Ich bedaure sehr, das dies so ist und ein erzieherischer Einfluß insofern nicht erwartet werden kann.
Abschließend: Männer sind vor allem auch dadurch Verlierer, daß sie weniger oft als Frauen aus eiskalter Berechnung handeln, sondern aus illusionärer Unterstellung von Liebe und aus ihrem Beschütztrieb heraus. Gegen diese unsere Gewohnheiten müssen wir ankämpfen. Es war im Patriarchat notwendig gewesen, daß wir Frauen beschützten. Heute ist das absolut anachronistisch. Härte ist angesagt, d.h. vor allem Härte gegen uns selbst.
Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online
Odin, Thursday, 09.12.2004, 18:39 (vor 7728 Tagen) @ Thomas Lentze
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Thomas Lentze am 08. Dezember 2004 21:27:49:
Vielleicht hast Du ja mal "Lust" Deine Geschichte kurz auf zu schreiben. Das wäre vielleicht was für meine Pro-test-Seite:
-----------------------------------------------------------------
Hallo,
für die Seite "Pro-test.net"- Das Netzwerk pro Vaterschaftstests - suche ich Männer/Väter die Erfahrung mit Vaterschaftstests haben und eine "Geschichte" zu erzählen haben. Bitte schickt sie mir per Email an
webmaster@pro-test.net
Die Geschichte soll nicht lang sein - je kürzer, desto besser.
Beispiel: http://www.majuze.de/petition/fallbeispiele.htm
Kennt jemand den Gesetzentwurf?
Daddeldu, Wednesday, 08.12.2004, 15:17 (vor 7729 Tagen) @ Andreax
Als Antwort auf: Vaterschaftstests in Spiegel-online von Andreax am 07. Dezember 2004 14:21:13:
Hallo,
ich habe gerade das ganze Internet durchgelesen auf der Suche nach dem Entwurf des Gendiagnostikgesetzes. In dessen § 21 soll ja laut Spiegel das Verbot von DNS-Abstammungsgutachten normiert sein. Hat irgendjemand einen Link oder kann es hier einkopieren?
Gruß, Daddeldu
Re: Kennt jemand den Gesetzentwurf?
Odin, Thursday, 09.12.2004, 18:30 (vor 7728 Tagen) @ Daddeldu
Als Antwort auf: Kennt jemand den Gesetzentwurf? von Daddeldu am 08. Dezember 2004 13:17:56:
Hallo,
ich habe gerade das ganze Internet durchgelesen auf der Suche nach dem Entwurf des Gendiagnostikgesetzes. In dessen § 21 soll ja laut Spiegel das Verbot von DNS-Abstammungsgutachten normiert sein. Hat irgendjemand einen Link oder kann es hier einkopieren?
Gruß, Daddeldu
Soviel ich weiß, liegt der Entwurf immer noch bei Ulla Schmidt zur Begutachtung. Kann also noch ein paar Wochen dauern, bis er im Bundestag besprochen wird und "öffentlich" wird.