Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Väter im Knast

Odin, Tuesday, 07.12.2004, 12:33 (vor 7730 Tagen)

Die Angehörigen von Inhaftierten

Eine weitgehend übersehene Opfergruppe — Im Rahmen einer Pilotstudie wurden
Frauen inhaftierter männlicher Partner zu den Auswirkungen der Trennung vom
Partner durch die Festnahme auf sie und vorhandene Kinder befragt

von Helmut Kury

in: "Betrifft: Justiz", Nr 79, September 2004, S. 332-338

"...
Die Ergebnisse der eigenen Studie zeigen — wie vergleichbare
Untersuchungen — deutlich, dass die Inhaftierung des Partners bzw. Vaters
für die Restfamilie, also Frau und Kinder, aber auch für die Gesellschaft
insgesamt, erhebliche negative Konsequenzen und Nachteile mit sich bringt.
Die psychische aber auch physische Belastung für die Familienmitglieder ist
in aller Regel so groß, dass vor dem Hintergrund des Auftretens
psychosomatischer Beschwerden und enormer Verhaltensauffälligkeiten etwa bei
einem Großteil der Kinder mit bleibenden körperlichen Auffälligkeiten bzw.
vor allem Verhaltensstörungen gerechnet werden muss. Schon während der
Inhaftierung des Mannes müssen von den Frauen für sich und ihre Kinder
medizinische und psychotherapeutische Hilfen in Anspruch genommen werden,
die auf den enormen Eingriff in die Familie durch die Inhaftierung
zurückgeführt werden müssen. Hierdurch entstehen zusätzliche erhebliche
Kosten, die durch diese Form der Strafverfolgung und Sanktionierung bedingt
sind.

In der Literatur und öffentlichen Meinung wird teilweise die Ansicht
vertreten, dass die Familien Straffälliger vielfach so gestört seien, gerade
die Männer einen so schlechten Einfluss auf die anderen Mitglieder ausübten,
dass es insbesondere für die Kinder günstig sei, wenn die Väter aus diesen
Familien zumindest vorübergehend entfernt würden. Dass es Fälle gibt, in
denen die Väter gerade auf die Sozialisation ihrer Kinder in den Familien
einen negativen Einfluss ausüben und deshalb eine Trennung vorteilhaft ist,
steht außer Frage. Allerdings zeigt sich deutlich, dass es sich hierbei auch
in Familien Straffälliger eher um Ausnahmen als die Regel handelt. Aus
unseren Ergebnissen wird deutlich, dass die Väter insgesamt eher einen
positiven Beitrag zur Sozialisation ihrer Kinder leisten. Auch straffällige
Väter können ganz entscheidend zum `social capital` ihrer Kinder beitragen.
Das, was über sie im Rahmen des Strafverfahrens in den Akten gesammelt und
dokumentiert wird, ist eine selektive, seitens der Strafverfolgungsbehörden
interessengesteuerte Auswahl ihres Verhaltens, die sich nahezu ausnahmslos
auf ihr Dasein als Straftäter beschränkt. ..."

S. 337


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