heimtückischer Mord
Heute früh im Radio gehört (und sinngemäß wiedergegeben)...
Ein Mann (so wie ich es verstanden habe zumindest zum Tatzeitpunkt mit der Mutter seines Kindes verheiratet) bringt sein wenige Monate altes, geistig und körperlich schwer behindertes Kind um, weil er dessen Leiden nicht mit ansehen kann.
Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und begründet die "Heimtücke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.
Also alles klar: der Vater hat selbst in einer Ehe keine Entscheidungen für sein Kind zu treffen. Und auch ein Kindsmord durch die Mutter kann also kein Mord sein - schließlich hat die Mutter doch nur im Namen des Kindes gegen dessen Lebenswillen entschieden, wozu sie (und nur sie) offensichtlich berechtigt ist. 
Re: heimtückischer Mord
Als Antwort auf: heimtückischer Mord von stiller Mitleser
am 07. Dezember 2004 10:17:18:
Das verdeutlicht, daß Leibeigenschaft in Deutschland noch immer aktuell ist.
Re: heimtueckischer Mord
Als Antwort auf: heimt�ckischer Mord von stiller Mitleser
am 07. Dezember 2004 10:17:18:
Der Staatsanwalt plaediert auf Mord und begruendet die "Heimtuecke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung ueber seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstoetung heimtueckisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.
Irgendwas stimmt da nicht: Auch wenn Vater und Mutter gemeinsam den Tod des Kindes wuenschen, koennen sie es nicht einfach umbringen, jedenfalls nicht, wenn es schon geboren ist. Hast du gehoert, wo dieser Mord geschehen sein soll und vor welchem Gericht er verhandelt wird?
Gruss,
Peter
Re: heimtueckischer Mord
Als Antwort auf: Re: heimtueckischer Mord von Peter am 07. Dezember 2004 13:12:44:
Es wurde in dem Radiobeitrag schon gesagt, wo sich das abgespielt hat und wo der Prozeß stattfinden soll - bis ich am Computer war, war das aber wieder vergessen...
Tja, eigentlich sollte es schon so sein, wie Du es sagst. Aber hier wurden ja schon öfter lächerlich milde Urteile gegen tötende Mütter genannt. Oft wurde da ja als Begründng für diese niedrigen Urteile genannt, daß die Frau schon mit dem Tod des Kindes fast genug gestraft wäre und die Ärmste ja sowas von überfordert war und was weiß ich noch. Daß aber die Mutter die (alleinige) Entscheidungsgewalt über den Lebenswillen des Kindes hat, habe ich so deutlich noch nie gehört...
Re: heimtückischer Mord
Als Antwort auf: heimtückischer Mord von stiller Mitleser
am 07. Dezember 2004 10:17:18:
Heute früh im Radio gehört (und sinngemäß wiedergegeben)...
Ein Mann (so wie ich es verstanden habe zumindest zum Tatzeitpunkt mit der Mutter seines Kindes verheiratet) bringt sein wenige Monate altes, geistig und körperlich schwer behindertes Kind um, weil er dessen Leiden nicht mit ansehen kann.
Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und begründet die "Heimtücke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.
Also alles klar: der Vater hat selbst in einer Ehe keine Entscheidungen für sein Kind zu treffen. Und auch ein Kindsmord durch die Mutter kann also kein Mord sein - schließlich hat die Mutter doch nur im Namen des Kindes gegen dessen Lebenswillen entschieden, wozu sie (und nur sie) offensichtlich berechtigt ist.
Auf Mord zu plädieren ist richtig. Unverständlich für mich ist nur, warum eine eifersüchtige Mutter die ihre beiden Kinder gezielt tötet, um dem Mann, mit dem sie in Trennung lebt, eines auszuwischen, vor Gericht freigesprochen wird....
Das hatten wir hier auch schon Forum.
Magnus
Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin?
Als Antwort auf: heimtückischer Mord von stiller Mitleser
am 07. Dezember 2004 10:17:18:
Hallo, stiller Mitleser!
Heute früh im Radio gehört (und sinngemäß wiedergegeben)...
Ein Mann (so wie ich es verstanden habe zumindest zum Tatzeitpunkt mit der Mutter seines Kindes verheiratet) bringt sein wenige Monate altes, geistig und körperlich schwer behindertes Kind um, weil er dessen Leiden nicht mit ansehen kann.
Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und begründet die "Heimtücke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.
Zunächst einmal:
Es wäre absolut keine Schande, wenn Du bei der Wiedergabe von etwas, was Du nur im Radio gehört hast, unwissentlich unpräzise zitierst. Wer hat denn schon für längere Passagen ein so absolut unfehlbares Gedächtnis? Und selbst, wenn Du ganz korrekt zitierst hast, steht immer noch die Frage im Raum, ob dasselbe auch von dem vortragenden Journalisten behauptet werden kann. Bei einem Plädoyer kommt es auf jedes Wort an, und auch das berühmte "Aus-dem-Zusammenhang-Reißen" eines Zitats kann da schon viel Schaden anrichten.
Andererseits:
Wenn Dir kein Fehler unterlaufen sein sollte, ist diese staatsanwaltliche Begründung mehr als ein Skandal.
Erinnern wir uns:
Um nichts wird in diesem unserem Lande von konservativer Seite so viel Geschrei gemacht wie um den Schutz des ungeborenen Lebens.
Ich bin aber nicht der erste, der feststellt, daß denselben Schreiern das Leben unmittelbar nach der Geburt schnurzpiepegal ist.
Ein Beispiel, das mit dem obigen Fall nichts zu tun hat:
Gewissen Leuten gefällt es wesentlich besser, daß in der Dritten Welt viele Kinder unter unwürdigen Umständen geboren werden und früh wieder sterben oder verwahrlosen, als daß die Menschen hier in Europa die Entscheidung für oder gegen ein Kind genau abwägen.
Aber zurück zum Thema:
Der Mann hat mit der Kindestötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, weil das Kind noch keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann?
Wie stand es denn mit dem Recht des armen Kindes auf sein Leben? Beginnt dieses Recht etwa erst dann zu wirken, wenn das Kind selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann? Und wann, bitte schön, tritt dieser Zeitpunkt ein?
Angesichts solcher Ausführungen kann ich mir tiefschwarzen Humor nicht verkneifen.
Von der Argumentation des Staatsanwaltes ausgehend, eröffnen sich wahrhaft erhebende Perspektiven:
Geschäftsunfähigkeit besteht vor Vollendung des 7. Lebensjahres.
Danach ist der Mensch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig.
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres könnte man doch gegenüber renitenten Kindern/Schülern den finalen Rettungsschuß als Disziplinierungselement einführen, oder?
Und wenn man das gar bis auf den Zeitraum vor Erreichen der Volljährigkeit ausdehnen würde ... Disziplinprobleme in der Schule waren gestern!
Und was die Feststellung des Staatsanwalts betrifft, die Entscheidung über den eigenen Lebenswillen sei nur von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter zu treffen, so ist (1) Odins Feststellung zu unterstreichen, daß dies ein Beleg für das Fortbestehen der Leibeigenschaft sei, (2) zu fragen, aufgrund welches Paragraphen das Sorgerecht denn nur der Mutter zustehe, und (3) auch als juristischer Laie die Frage zu stellen, mit welchem Recht man irgendeinem der Erziehungsberechtigten überhaupt das Recht über den Lebenswillen (!) zubilligen will.
Wahrscheinlich kannst Du es nicht mehr zurückverfolgen, in welchem Gericht dieses Plädoyer gehalten wurde, aber ich käme zu gerne in den Besitz des Textes dieses Plädoyers.
Und deshalb zum Schluß noch einen Verdacht[/i][/u], den ich gleich zu Hause überprüfe:
In diesem Forum wurde seinerzeit auf das Buch "Der Puppenkasper" von Wolfgang A. Gogolin[/i] hingewiesen. In diesem Buch kommt es zu genau so einer Tat, wie Du sie erwähnst[/i].
Mein Verdacht geht dahin, daß es sich bei dem von Dir erwähnten Text um einen Vorlesung aus dem o.g. Buch bzw. um ein auf diesem Buch basierendes Hörspiel handelt.[/i][/u]
Sollte sich in dem Buch in der Passage, die den Prozeß gegen diesen (fiktionalen) Mann schildert, ein entsprechendes Plädoyer des (ebenfalls fiktionalen) Staatsanwaltes finden, so würde das meinen Verdacht sehr erhärten.
Denn das zitierte Plädoyer enthält einfach zu viele Ungeheuerlichkeiten.
Morgen melde ich mich selber mit der Information, was meine Recherche ergeben hat.
Gruß
Ekki
Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin?
Als Antwort auf: Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin? von Ekki am 07. Dezember 2004 19:20:29:
Der Mann hat mit der Kindestötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, weil das Kind noch keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann?
Wie stand es denn mit dem Recht des armen Kindes auf sein Leben? Beginnt dieses Recht etwa erst dann zu wirken, wenn das Kind selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann? Und wann, bitte schön, tritt dieser Zeitpunkt ein?
Es ging wohl um die Unterscheidung Mord vs.Totschlag. Das eigene behinderte Kind umzubringen ist wohl anscheinend "nur" Totschlag.
Und deshalb zum Schluß noch einen Verdacht[/i][/u], den ich gleich zu Hause überprüfe:
In diesem Forum wurde seinerzeit auf das Buch "Der Puppenkasper" von Wolfgang A. Gogolin[/i] hingewiesen. In diesem Buch kommt es zu genau so einer Tat, wie Du sie erwähnst[/i].
Mein Verdacht geht dahin, daß es sich bei dem von Dir erwähnten Text um einen Vorlesung aus dem o.g. Buch bzw. um ein auf diesem Buch basierendes Hörspiel handelt.[/i][/u]
Ich weiß natürlich nicht, welches Gras Radiomoderatoren rauchen - aber ich bin soweit doch klar im Kopf, ein Hörspiel von den üblichen "News" zwischen den "Tophits" zu unterscheiden.
Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin?
Als Antwort auf: Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin? von Ekki am 07. Dezember 2004 19:20:29:
Hi Ekki,
Um nichts wird in diesem unserem Lande von konservativer Seite so viel Geschrei gemacht wie um den Schutz des ungeborenen Lebens.
[quote]Ich bin aber nicht der erste, der feststellt, daß denselben Schreiern das Leben unmittelbar nach der Geburt schnurzpiepegal ist.[/quote]
Da bist du wohl völlig uninformiert und streust diese Vorurteile auch noch in die Welt hinein. Gerade Leute, die gegen Abtreibung sind, unterstützen Familien oder Frauen, die in tatsächlicher Not sind - auch wenn das Kind da ist.
Hingegen kümmern sich die Befürworter der Abtreibung in keiner Weise um die Frauen, die ihre Abtreibung bereuen und darunter sogar leiden. Das gibts nämlich auch.
Ein Beispiel, das mit dem obigen Fall nichts zu tun hat:
[quote]Gewissen Leuten gefällt es wesentlich besser, daß in der Dritten Welt viele Kinder unter unwürdigen Umständen geboren werden und früh wieder sterben oder verwahrlosen, als daß die Menschen hier in Europa die Entscheidung für oder gegen ein Kind genau abwägen.[/quote]
Schwachsinn! Dummes Geblubber. Lies den Satz nochmal durch, dann fällt dir vielleicht auf, was das für ein Schwachsinn ist, den du hier schreibst. Als ob es jemanden gefallen könnte, dass Kinder in der Dritten Welt unter Unwürdigen Umständen auf die Welt kommen oder früh sterben. Auch hier kann ich mit überzeugung sagen, dass wohl Personen, die gegen Abtreibung sind und eine gewisse Ethik oder christliches Glaubensbild mitbringen, eher zu einer Patenschaft eines Kindes in der Dritten Welt übernehmen. Die Hardcorfeministin, für die Kinder eine Belastung sind und die für Abtreibung wird, wird wohl diese Handlung weniger vollziehen.
Aber zurück zum Thema:
Na endlich.
Der Mann hat mit der Kindestötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, weil das Kind noch keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann?
[quote]Wie stand es denn mit dem Recht des armen Kindes auf sein Leben? Beginnt dieses Recht etwa erst dann zu wirken, wenn das Kind selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann? Und wann, bitte schön, tritt dieser Zeitpunkt ein?[/quote]
Genau das ist der Knackpunkt. Die angebliche Begründung des Staatsanwaltes: "das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. " wäre ja mehr als lächerlich. Das klingt so, als ob sorgeberechtigte Elten in Einverständnis gemeinschaftlich ihr Kind umbringen könnten - oder in dem Fall die Mutter. Ne, die Grenze nach der du Fragst, ist die Geburt. Abtreibung ist nämlich bis zur Geburt möglich - nach der deutschen Rechtssprechen. Da ist deine Grenze für das straffreie, aber rechtswidrige Töten.
Morgen melde ich mich selber mit der Information, was meine Recherche ergeben hat.
Tu das.
Magnus