Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundesgerichtshof: Ledige Mütter sollten mehr Unterhalt bekommen.

Gast316, Thursday, 02.12.2004, 16:33 (vor 7735 Tagen)

Bundesgerichtshof: Ledige Mütter sollten mehr Unterhalt bekommen
Donnerstag 2 Dezember, 2004 13:34 CET


Karlsruhe (Reuters) - Ledige Mütter können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) künftig mit mehr Unterhalt für die Betreuung ihres Kindes rechnen.
Die Frauen müssten sich die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes voll und ganz der Kindererziehung widmen können, hieß es zur Begründung. Mehr Unterhalt durch den Vater diene folglich dem Wohl des Kindes. Der für Familienrecht zuständige zwölfte Zivilsenat bestimmte daher, dass der Betrag herabgesetzt werden kann, der unterhaltsverpflichteten Vätern letztendlich zum Leben belassen wird. Den so genannten Selbstbehalt in Höhe von bisher 1000 Euro könnten die Familiengerichte auf bis zu 840 Euro absenken, hieß es. Selbstbehalt wird zahlungspflichtigen Männern immer dann belassen, wenn der Unterhalt ihr gesamtes Einkommen verschlingen würde. (Az.: XII ZR 3/03)

Die Richter gaben damit einer ledigen Mutter recht, die den Vater ihres Kindes auf mehr Unterhalt verklagt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte ihm einen Selbstbehalt von 1000 Euro zugebilligt. Das sei zu viel, befanden die BGH-Richter und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Ledige Mütter bekämen nach dem Gesetz mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt für die Kindeserziehung. Da ihre Situation in dieser Zeit dieselbe wie die einer Geschiedenen sei, müssten beide Mütter in Fragen des Unterhalts auch gleich behandelt werden. Geschiedenen Männern wird jetzt schon zumeist nur der geringere Satz von 840 Euro belassen. Der Rest des Einkommens wird dann für Unterhaltszahlungen verwendet.

http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=panoramaNews&storyID=631616&section=news


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