Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zu DNA-Reihentests

Andreas, Monday, 29.11.2004, 16:49 (vor 7738 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Zu DNA-Reihentests von Garfield am 29. November 2004 14:43:55:

Absolut richtig, Garfield:

aol-Newsbote, 14.02.2003
Gericht erklärt Zwangsuntersuchung bei Massen-Gentest für unzulässig

Regensburg (dpa) - Für die Ermittlungen zu einem Babymord hat das
Landgericht Regensburg die zwangsweise Untersuchung von Frauen im
Rahmen eines Massen-Gentests für unzulässig erklärt. Damit brauchen
zwölf Frauen, die eine Teilnahme an der Reihenuntersuchung verweigert
hatten, keine Speichelproben für eine DNA-Analyse abgeben. Das
Landgericht habe bemängelt, dass es keinen Anfangsverdacht gebe,
sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Mit dem Reihen-Gentest wollten
die Ermittler das an einem Neugeborenen begangene Verbrechen vom
Sommer 2000 aufklären. Die Leiche des Säuglings war im Main-Donau-
Kanal beim niederbayerischen Essing entdeckt worden.

Rund 1300 junge Frauen, die als Mutter in Betracht kamen, wurden
deshalb im Frühjahr 2002 zum Massen-Gentest geladen. Dies war die
erste kriminalistische DNA-Reihenuntersuchung an Frauen in
Deutschland. Die Mehrzahl beteiligte sich freiwillig an der
Untersuchung.

©dpa


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