Aus für Vaterschaftstests
brennpunkt 2
Spionage für Papa verboten
Dem Vaterschaftsnachweis aus dem Regal droht das Aus. Heimliche Tests sind
künftig nicht mehr erlaubt - so will es der Entwurf für das Gentest-Gesetz
VON WOLFGANG LÖHR
Erwartet wurde es schon lange. Das Gentest-Gesetz. Seit über zwei Jahren war
aus den Reihen von Rot-Grün in regelmäßigen Abständen zu hören: "Demnächst
wird ein Entwurf vorliegen." Jetzt ist das Papier aus dem
Gesundheitsministerium, mit dem außer in der Strafverfolgung der ganze
Bereich der humangenetischen Tests und Analysen gesetzlich geregelt werden
soll, endlich da. Inoffiziell zumindest. So manch ein Industrieverband hat
auch schon reinschauen dürfen. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
etwa hat vor kurzem eine erste Stellungnahme abgegeben. "Richtungsweisend"
sei der Gesetzentwurf, lobt der VDGH.
Aus den Reihen der Unternehmen, die mit Vaterschaftstests ihr Geld
verdienen, hagelt es dagegen Proteste. Denn wie bereits mehrfach sowohl von
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als auch von Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) vorab ankündigt worden war, soll endlich Schluss sein
mit den heimlichen Vaterschaftstests.
Genetische Untersuchungen zur Aufklärung der Abstammung dürfen nur
vorgenommen werden, wenn alle von der Untersuchung betroffenen Personen
vorab zustimmen, heißt es zusammengefasst in Paragraf 21 des Gesetzentwurfs.
Sowohl das Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll, als auch die Mutter,
der gesetzlich eingetragene Vater und auch der "Mann, dessen genetische
Probe auf die Vaterschaft hin untersucht werden soll", müssen ihre
Einwilligung für den Test abgeben. Bisher ist es - bei einigen Unternehmen
zumindest - Usus, auf die Zustimmung aller Beteiligten zu verzichten.
Das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Humatrix musste deshalb auch
schon vor Gericht erscheinen. Ein Konkurrent hatte die Biotech-Firma, die
von sich selbst behauptet, "einer der führenden Anbieter von
Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten" zu sein, wegen
Wettbewerbsverstoßes verklagt. Der Vorwurf: Humatrix würde
Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung der Mutter durchführen. Dies sei ein
Verstoß gegen den Datenschutz und verletze die Grundrechte des Kindes. Das
Landgericht München gab der Frankfurter Firma jedoch Recht. Ein Mann habe
das Recht zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstamme, urteilte das Gericht.
Zudem sei ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend als der über ein Gericht erzwungene. Humatrix, das seine
Probenabnahmekits auch schon über die Apotheken vertreibt, sieht daher auch
keinen Grund, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Das Geschäft
jedenfalls scheint zu florieren. Mittlerweile werben
Vaterschaftsnachweisfirmen auch schon auf Papierhandtüchern in Kneipenklos.
Doch nicht alle Gerichte sehen das Geschäftsgebaren der Unternehmen so
kritiklos wie das Münchner Landgericht. So kam in Köln das Oberlandesgericht
in einem ähnlichen Fall zu einem ganz andere Ergebnis. Es wies die Klage
eines an seiner Vaterschaft zweifelnden Mannes mit dem Hinweis auf das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab. Wer Rechte verletzt,
kann keine Rechte für sich geltend machen, so die Richter. In einem Fall in
Celle akzeptierte das Oberlandesgericht deswegen nicht einmal einen heimlich
durchgeführten Abstammungstest für eine Vaterschaftsanfechtungsklage eines
Mannes. Die Kammer fand also die Zustimmung zur Probe wichtiger als die
Tatsache, dass er laut der Probe nicht der Vater war.
Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.
taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG
LÖHR
Re: Aus für Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:
Ich hoffe, ihr habt bei dieser Petition unter [www.pro-test.net] gegen dieses Verbot der "Vaterschaftsfeststellung" unterschrieben.
Weiter kann man nur beten, dass diese Vorlage kein Gesetz wird.
Was hier geplant wird, ist ungeheuerlich: Die Aufklärung eines Betruges wird verboten,dem Betrüger (die Mutter, die einem Mann willkürlich ein Kind unterschiebt, um selbst von ihm versorgt zu werden und ihr Kind versorgen zu lassen)wird die Fortsetzung seines Beruges ermöglicht! Das Opfer ist gezwungen, sich weiter betrügen lassen!
Zwei Ursachen für dieses völlig amoralische Vorgehen der Politiker gibt es: Einmal unser totalitärer Staatsfeminismus, außerdem der Umstand, dass bei Aufklärung des Betruges ein kleiner Teil der Betrüger staatliche Hilfen beanspruchen könnte und so dem Staat Kosten verursachen würde. Dass die gesellschaftlichen Kosten, die durch das Wirken eines hiermit offensichtlich zu tage tretenden totalitären Unrechtsregimes entstehen, viel höher sein werden, wollen unsere Politiker nicht erkennen. Außerdem erschreckt mich, dass Männern offensichtlich von unseren Politikern keinerlei menschliche Würde zugebilligt wird. Wir haben uns von einem demokratischen Rechtssytem bereits weit entfernt, sonst wäre es unvorstellbar, dass die Politiker auf die Empfindungen der Opfer, der Männer, keinerlei Rücksicht nehmen.
Hoffentlich gelingt es uns noch, das Ruder herumzureißen, bevor eine weitere Aushölung des Rechtssystems die totalitär-faschistoide Gesellschaftsform zementiert, die hier hervortritt.
Viele Grüße,
Andi
gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:
Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
[quote]Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.
taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG[/quote]
Desweiteren werden bei Kindern grundliegenste Rechte missaachtet:
Das Wahlrecht,
Das Recht auf freie entfaltung der Persönlchkeit (Die Kleidung wird von
den Eltern ausgewählt und dem Kind angezogen),
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (für den Pieks bei einer Impfung
hat sich das Kind sicher nicht frei entscheiden können),
Ein Kind hat kein Recht auf Freizügigkeit (Es darf das Elternhaus nicht
einfach verlassen),
ein Kind darf keinen Mobilfunkvertrag abschliessen,
es darf nicht in einen über 18 Bereich in Videotheken,
es darf keinen Führerschein machen oder gar Autofahren, usw.
Sicher ist das Blödsinn, aber warum sollten Kleinkinder die ansonsten kaum
Rechte haben weil sie selber noch überhaupt nichts entscheiden können ein
Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben?
Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.
Aber das erkennt der Schreiberling nicht.
Re: Aus für Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Re: Aus für Vaterschaftstests von Andi am 29. November 2004 12:58:47:
Ich bin absolut davon ueberzeugt, sollte dieses Unding ein Gesetz werden, werden wir noch den Untergang Deutschlands erleben.
Soweit kommt es aber nicht, da bin ich mir auch sicher. Allerdings sollten wir massiv dagegen ankaempfen, und uns nicht etwa gemuetlich zuruecklegen.
Nikos
Re: gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: gegen schlechten Journalismus von pit b. am 29. November 2004 15:27:09:
Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
[quote]dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.[/quote]
Wieso wird der Mutter beim Vaterschaftstest Erbinformationen gestohlen? Verstehe ich nicht.
Magnus
Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen
Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:
brennpunkt 2
Spionage für Papa verboten
Dem Vaterschaftsnachweis aus dem Regal droht das Aus. Heimliche Tests sind
künftig nicht mehr erlaubt - so will es der Entwurf für das Gentest-Gesetz
VON WOLFGANG LÖHR
Erwartet wurde es schon lange. Das Gentest-Gesetz. Seit über zwei Jahren war
aus den Reihen von Rot-Grün in regelmäßigen Abständen zu hören: "Demnächst
wird ein Entwurf vorliegen." Jetzt ist das Papier aus dem
Gesundheitsministerium, mit dem außer in der Strafverfolgung der ganze
Bereich der humangenetischen Tests und Analysen gesetzlich geregelt werden
soll, endlich da. Inoffiziell zumindest. So manch ein Industrieverband hat
auch schon reinschauen dürfen. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
etwa hat vor kurzem eine erste Stellungnahme abgegeben. "Richtungsweisend"
sei der Gesetzentwurf, lobt der VDGH.
Aus den Reihen der Unternehmen, die mit Vaterschaftstests ihr Geld
verdienen, hagelt es dagegen Proteste. Denn wie bereits mehrfach sowohl von
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als auch von Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) vorab ankündigt worden war, soll endlich Schluss sein
mit den heimlichen Vaterschaftstests.
Genetische Untersuchungen zur Aufklärung der Abstammung dürfen nur
vorgenommen werden, wenn alle von der Untersuchung betroffenen Personen
vorab zustimmen, heißt es zusammengefasst in Paragraf 21 des Gesetzentwurfs.
Sowohl das Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll, als auch die Mutter,
der gesetzlich eingetragene Vater und auch der "Mann, dessen genetische
Probe auf die Vaterschaft hin untersucht werden soll", müssen ihre
Einwilligung für den Test abgeben. Bisher ist es - bei einigen Unternehmen
zumindest - Usus, auf die Zustimmung aller Beteiligten zu verzichten.
Das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Humatrix musste deshalb auch
schon vor Gericht erscheinen. Ein Konkurrent hatte die Biotech-Firma, die
von sich selbst behauptet, "einer der führenden Anbieter von
Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten" zu sein, wegen
Wettbewerbsverstoßes verklagt. Der Vorwurf: Humatrix würde
Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung der Mutter durchführen. Dies sei ein
Verstoß gegen den Datenschutz und verletze die Grundrechte des Kindes. Das
Landgericht München gab der Frankfurter Firma jedoch Recht. Ein Mann habe
das Recht zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstamme, urteilte das Gericht.
Zudem sei ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend als der über ein Gericht erzwungene. Humatrix, das seine
Probenabnahmekits auch schon über die Apotheken vertreibt, sieht daher auch
keinen Grund, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Das Geschäft
jedenfalls scheint zu florieren. Mittlerweile werben
Vaterschaftsnachweisfirmen auch schon auf Papierhandtüchern in Kneipenklos.
Doch nicht alle Gerichte sehen das Geschäftsgebaren der Unternehmen so
kritiklos wie das Münchner Landgericht. So kam in Köln das Oberlandesgericht
in einem ähnlichen Fall zu einem ganz andere Ergebnis. Es wies die Klage
eines an seiner Vaterschaft zweifelnden Mannes mit dem Hinweis auf das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab. Wer Rechte verletzt,
kann keine Rechte für sich geltend machen, so die Richter. In einem Fall in
Celle akzeptierte das Oberlandesgericht deswegen nicht einmal einen heimlich
durchgeführten Abstammungstest für eine Vaterschaftsanfechtungsklage eines
Mannes. Die Kammer fand also die Zustimmung zur Probe wichtiger als die
Tatsache, dass er laut der Probe nicht der Vater war.
Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.
taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG
LÖHR
http://www.taz.de/pt/2004/11/17/a0181.nf/text
Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen 
Wir brauchen dann regelmäßige Aktionen wie z.B. die Autobahn sperren durch Zahlvaterstreiks bzw. durch Zahlvater-Sympathisantenstreiks oder ähnliches bis sie das Gesetz wieder abschaffen... Man kann sich das nicht gefallen lassen! Notfalls von einem Rechtsanwalt beraten lassen wie weit man mit Protestaktionen noch gehen kann ohne gleich Terrorwarnungen auszulösen... (Green Peace macht es vor)
Mit Unterschriften sammeln und Briefen schreiben kommt man halt dann nicht mehr weiter.
Ich verstehe auch nicht wieso ein Mann der nicht der Vater ist und nicht im Traum daran dachte daß er ein Kuckuckskind untergeschoben bekommen hat, und erst nach Jahren drauf kommt, nicht einen Schadenersatz bekommt. Normalerweise muß die Frau dann für den Schaden aufkommen (Rückzahlung des Geldes)+ Schmerzensgeld für verlorene Jahre + sonstige Aufwandsentschädigungen. Dies sollte auch noch nach 30 Jahren möglich sein. Es geht hier schließlich um ein ruiniertes Leben welches auf übelste und heimtückischste Art ruiniert wurde.
Diese Unterhaltserschleichung sollte genauso wie ein Bankraub oder vorsätzlicher Betrug bestraft werden (Z.B. einige Jahre Gefängnis für die Mutter).
Wenn der Staat hier erschwert daß der Mann herausfinden kann daß er NICHT der Vater ist, muß der Staat für die Folgen haftbar gemacht werden können. Die 2 Jahre Frist die ein Mann hat um Einspruch einzulegen müssen auf alle Fälle gestrichen werden. Generell sollte kein Mann mehr Unterhalt bezahlen - es sei denn, es ist erwiesen daß er der Vater ist. Also eine Umkehr der bisherigen Lage 
Wir sollten eine Gesellschaft oder Verein gründen in die jeder Mann (oder Frau) die dagegen kämpfen wollen jeden Monat 10 EUR oder mehr einzahlt. Mit diesem Geld sollten Aktionen finanziert werden.
Re: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anl
Als Antwort auf: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen von Gast316 am 29. November 2004 20:08:08:
Ich hoffe, daß ich bald ein (geschlossenes) Forum eröffnen kann, in dem wir solche Protestaktionen dann absprechen können.
Re: Aus für Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:
Ich sehe nur noch 2 Möglichkeiten:
1. Grundsätzlich die Vaterschaft nach der Geburt überprüfen lassen. Hält natürlich eine Beziehung eigentlich nicht aus, würde also ausfallen, außer es würde von Amts wegen immer gemacht. (Gibt es nicht Staaten, wo das so ist ?!)
2. Wenn man Zweifel hat, heimlichen Vaterschaftstest im Ausland machen lassen. Ist man der Vater, ist es sowieso gut, dass es geheim war, ist man es nicht, dann muss man versuchen Hinweise zu finden, die das Gericht glauben machen lassen, man habe jetzt erst Zweifel an der Vaterschaft bekommen, damit man den "offiziellen" Test bekommt.
Re: gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: Re: gegen schlechten Journalismus von Magnus am 29. November 2004 19:37:09:
Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.
[/i]
Wieso wird der Mutter beim Vaterschaftstest Erbinformationen gestohlen? Verstehe ich nicht.
Magnus
Wird ja auch nicht. Die Mutter braucht gar keine Proben abzugeben. Das ist nur, weil Kinder in Deutschland praktisch der Besitz der Mütter sind. Die Probenentnahme des "leibeigenen" Kindes greift also in das Besitzrecht der Mutter ein.
Re: gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: Re: gegen schlechten Journalismus von Magnus am 29. November 2004 19:37:09:
Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.
[/i]
Wieso wird der Mutter beim Vaterschaftstest Erbinformationen gestohlen? Verstehe ich nicht.
Magnus
Weil die Erbinformation die ein Mensch mit Hautschuppen, Harren und
diversen Sekreten hinterlässt normalerweise irgendwo verottet.
Diese Rückstände einfach aufzusammen und auszulesen ist ein eingriff
in die Intimsphäre eines Menschen. Technisch gesehen werden diese Erbinformationen also nicht gestohlen sondern aufgesammelt. Deshalb steht
das "gestohlen" auch in Anführungsstrichchen! Schliesslich kann man nicht
verhindern das man Schuppen hinterlässt.
Normalerweise werden die Erbinformationen ja mittels Speichelprobe
gewonnen. Ich weiß nicht wie man dass bei einem heimlichen Vaterschaftstest
anstellt, aber ich glaube dass man doch vorher lieber fragen sollte bevor
man das tut.
Re: gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: Re: gegen schlechten Journalismus von Odin am 29. November 2004 20:47:02:
>Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.
[/i]
Wieso wird der Mutter beim Vaterschaftstest Erbinformationen gestohlen? Verstehe ich nicht.
Magnus
Wird ja auch nicht. Die Mutter braucht gar keine Proben abzugeben. Das ist nur, weil Kinder in Deutschland praktisch der Besitz der Mütter sind. Die Probenentnahme des "leibeigenen" Kindes greift also in das Besitzrecht der Mutter ein.
[/i]
Naja, so war das eigendlich nicht gemeint, aber so könnte man es auch
sehen.
Re: gegen schlechten Journalismus
Als Antwort auf: Re: gegen schlechten Journalismus von pit b. am 29. November 2004 23:36:39:
Normalerweise werden die Erbinformationen ja mittels Speichelprobe
gewonnen. Ich weiß nicht wie man dass bei einem heimlichen Vaterschaftstest
anstellt, aber ich glaube dass man doch vorher lieber fragen sollte bevor
man das tut.
Man kann eigentlich alles einreichen, am besten aber Speichelproben. Es genügt eine Probe vom Kind und eine vom Vater. Es kann auch vom Kind ein Schnuller sein oder ein Kaugummi.
Re: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen
Als Antwort auf: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen von Gast316 am 29. November 2004 20:08:08:
Hallo Gast!
Ja, dieser Gesetzentwurf ist echt übel. Der übertrifft sogar noch das "Gewaltschutzgesetz" an Unverschämtheit. Aber vielleicht trägt der Schwachsinn wenigstens dazu bei, noch mehr Menschen zu zeigen, was hier schief läuft.
Wenn das Gesetz durch kommt, kann man aber immer noch dagegen klagen.
Ich überlege immer noch, was eigentlich dahinter steckt. Ich könnte mir vorstellen, daß es einige große DNA-Test-Unternehmen gibt, die jetzt schon gegen Schmiergelder für Gerichte DNA-Tests zu überhöhten Preisen durchführen. Die stört natürlich die Konkurrenz durch kleinere Unternehmen, die vor allem mit Aufträgen von Privatleuten ihre Brötchen verdienen. Also vor allem mit Aufträgen von Vätern, die wissen möchten, ob sie tatsächlich Väter sind. Wenn man diesen Vätern das verbietet, zieht man dieser Konkurrenz die Existenzgrundlage weg, schaltet sie damit aus und schon sind hohe Preise für DNA-Tests für die nächste Zukunft gesichert. Dann läuft sowas nämlich nur noch über Gerichte, und der freie Markt ist damit auch in dem Sektor vernichtet.
Das ist jetzt nur Spekulation, aber nur so macht das alles für mich Sinn.
"Ich verstehe auch nicht wieso ein Mann der nicht der Vater ist und nicht im Traum daran dachte daß er ein Kuckuckskind untergeschoben bekommen hat, und erst nach Jahren drauf kommt, nicht einen Schadenersatz bekommt. Normalerweise muß die Frau dann für den Schaden aufkommen (Rückzahlung des Geldes)+ Schmerzensgeld für verlorene Jahre + sonstige Aufwandsentschädigungen. Dies sollte auch noch nach 30 Jahren möglich sein."
Selbst wenn es so ein Gesetz zur Entschädigung geben würde: 90% aller unterhaltspflichtigen Mütter sind ja auch zahlungssäumig. Da kann man sich vorstellen, wie die Zahlungsmoral der "Damen" bei Entschädigungen für Kuckuckskinder-Unterhalt aussähe...
Freundliche Grüße
von Garfield