Fall Görgülü
Kazim und Celestina Görgülü 22.11.04
Sehr geehrter Herr Webel,
aufgrund des am 21.10.2004 gegebenen richterlichen Hinweises vom OLG Naumburg, haben
das Jugendamt Wittenberg und die Verfahrenspflegerin ihre Beschwerden vom 23.03.2004
zurückgezogen. Damit ist die einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Wittenberg vom 19.03.2004
wieder wirksam und ich habe seit dem 20.04.2004 jeden Sonnabend Umgang mit meinem Sohn
Christofer. Doch dieser wird mir weiterhin vom Jugendamt und den Pflegeeltern verweigert.
Die vom Amtsgericht Wittenberg eingesetzte Umgangspflegerin, hatte rechtzeitig die Pflegeeltern über
den ersten Umgangstermin am 20.11.2004 informiert. Statt einer Antwort erhielt sie von der
gemeinsamen Rechtsanwältin, Frau Carl, des Jugendamtes und der Pflegeeltern am 19.11.2004
folgendes Antwortschreiben:
.. in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie sich unter Umgehung Unterzeichnender als
Prozessbevollmächtigte des Amtsvormundes des minderjährigen Kindes, Christofer F..., sowohl direkt an
meine Mandantin, als auch an die Adoptivpflegeeltern, die Eheleute B..., gewandt.
Ich darf Sie nunmehr zum wiederholten Male bitten, sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache über mich
zu führen. Sie werden weder von den Eheleuten B..., noch von Frau Seidel als Amtsvormund des
minderjährigen Kindes eine Auskunft erhalten.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich eines Umgangs von Herrn Kazim Görgülü mit dem minderjährigen
Kind am 20.11.2004 teile ich mit, dass ein Umgang nicht stattfinden wird.
Ich darf wohl davon ausgehen, dass Sie Herrn Kazim Görgülü insoweit informieren und ihn zur
Vermeidung einer weiteren Eskalation veranlassen, sich von den Adoptivpflegeeltern, den Eheleuten
B..., fernzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Carl
Rechtsanwältin
Auch der Amtsleiter des Jugendamtes Wittenberg hat bis heute auf die Forderung unserer
Rechtsanwältin Zeycan vom 5.11.2004, einen Entwicklungsbericht zu übergeben, nicht geantwortet.
Nach wie vor ignorieren die Pflegeeltern und das Jugendamt die Urteile des Europäischen Gerichtshofes
und des Bundesverfassungsgerichtes.
Mein einziges leibliches Kind Christofer wird mir nach wie vor rechtswidrig vorenthalten. Jegliche
Versuche meinerseits, im Interesse meines Kindes Kooperation mit dem Amtsvormund und den
Pflegeeltern Kooperation herbei zu führen sind leider immer wieder geschneidert.
Meine zahlreichen Versuche wenigstens einen Entwicklungsbericht zu erhalten, wurden mit Ignoranz
und Verweigerung beantwortet. Wenn die Pflegeeltern auch nur Ansatzweise das Interesse und die
Grundrechte von Christofer im Sinne hätten, würden sie den Umgang nicht behindern. Denn jedes Kind
hat das Recht auf seine leiblichen Eltern. Die Pflegeeltern zeigen mit ihrem Verhalten nur, dass sie
egoistisch handeln. Inzwischen kann ich finanzielle Motive an dem Verhalten der Pflegeeltern nicht
mehr ausschließen.
Das egoistische Verhalten der Pflegeeltern zeigt ihre von Verlustangst zerfressene Seelen und ihre
fehlende Moral gegenüber meinem Sohn Christofer.
Mit freundlichen Grüßen
Kazim und Celestina Görgülü
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