Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv

carlos, Saturday, 20.11.2004, 01:03 (vor 7748 Tagen)

Freitag, 19. November 2004
Zum Notar geschleppt
Ehevertrag ungueltig

Ein notarieller Ehevertrag, der einen Ehepartner bei der Altersversorgung gravierend benachteiligt, kann sittenwidrig und damit nichtig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Demnach wiegen Nachteile beim so genannten Versorgungsausgleich besonders schwer, wenn sich ein Partner um Haushalt und Kinder gekuemmert und deshalb kaum eigene Rentenansprueche erworben hat. Das Karlsruher Gericht gab damit einer Frau Recht, die einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs zugestimmt hatte (Aktenzeichen XII ZB 110/99).

Der Familiensenat praezisierte damit sein Grundsatzurteil vom Februar, in dem er krass einseitige Ehevertraege für anfechtbar erklaert hatte. Der Ausgleich der Altersversorgungsansprueche zwischen den Ehepartnern gehoere "zum Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts" und sei damit nur eingeschraenkt vertraglich regelbar.

In konkreten Fall hatten die seit 1977 verheirateten Eheleute, die zwei inzwischen erwachsene Kinder haben, 1986 Guetertrennung vereinbart und den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die Frau sollte - auf damaliger Basis - nach einer Scheidung maximal 300 Mark (heute 153 Euro) Unterhalt im Monat sowie 50.000 Mark (entspricht heute knapp 25.600 Euro) *freiwillige* Entschaedigung bekommen, musste dem Mann aber ihre Eigentumshaelfte am gemeinsamen Haus abtreten. 1998 wurde die Ehe geschieden. Vor dem Oberlandesgericht Muenchen hatte die Frau behauptet, der Mann habe sie geschlagen, um sie *zum Notar zu schleppen*. Der BGH verwies den Fall zur neuerlichen Pruefung an das OLG zurück.

Nach den Worten des BGH ist vor allem die Situation beim Abschluss des Ehevertrags entscheidend fuer dessen Wirksamkeit. Verzichte ein Ehepartner zu Gunsten von Haushalt und Kindern auf eine eigene Erwerbstätigkeit, dann koenne nicht ihm allein das Risiko des Scheiterns der Ehe angelastet werden. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs koenne aber auch dann unwirksam sein, wenn sich erst zum Zeitpunkt der Scheidung eine gravierende Schieflage ergebe.

Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv

carlos, Saturday, 20.11.2004, 01:05 (vor 7748 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:03:07:

Im Klartext: Weibi kann alles behaupten, muss nix beweisen, und im Ernstfall hat halt er sie, wie gehabt, mit *schlagenden* Argumenten zur Unterschrift und noch mehr gezwungen. Na ja. Das Urteil degradiert Weiber einerseits zu Idiotinnen, die vor sich selbst und der eigenen Dummheit geschuetzt werden muessen und hebelt andererseits prinzipiell das private Recht auf Vertragsfreiheit mit Idioten und Weibern aus.
Es schadet nicht, wenn wir uns das hinter die Loeffel schreiben. Jetzt haben wir wenigstens auch das hoechstrichterliche Aktenzeichen dafuer.
carlos

Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv

Sven74, Saturday, 20.11.2004, 01:36 (vor 7748 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Re: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:05:11:

Im Klartext: Weibi kann alles behaupten, muss nix beweisen, und im Ernstfall hat halt er sie, wie gehabt, mit *schlagenden* Argumenten zur Unterschrift und noch mehr gezwungen. Na ja. Das Urteil degradiert Weiber einerseits zu Idiotinnen, die vor sich selbst und der eigenen Dummheit geschuetzt werden muessen und hebelt andererseits prinzipiell das private Recht auf Vertragsfreiheit mit Idioten und Weibern aus.
Es schadet nicht, wenn wir uns das hinter die Loeffel schreiben. Jetzt haben wir wenigstens auch das hoechstrichterliche Aktenzeichen dafuer.
carlos

Kurz gesagt: Die "Ehe" ist ein staatlich und höchstrichterlich legimitierter "Knebelvertrag". Mann kann nur unter hohen und häufig "lebenslangen" "Vertragsstrafen" von diesem Vetrag zurücktreten und abweichende vertragliche Regelungen (Eheverträge) können nach "Lust und Laune der deutschen Femirichter" im Sinne der Frau für ungültig erklärt werden.

Welcher Mann ist dann noch so blöd und unterzeichnet so einen "rechtswidrigen" Knebelvertrag freiwillig?

Sven74

Der beste Schutz ist, nicht mehr heiraten im männerfeindlichen Deutschland! n/t

Christian, Sunday, 21.11.2004, 00:50 (vor 7747 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:03:07:

Freitag, 19. November 2004
Zum Notar geschleppt
Ehevertrag ungueltig
Ein notarieller Ehevertrag, der einen Ehepartner bei der Altersversorgung gravierend benachteiligt, kann sittenwidrig und damit nichtig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Demnach wiegen Nachteile beim so genannten Versorgungsausgleich besonders schwer, wenn sich ein Partner um Haushalt und Kinder gekuemmert und deshalb kaum eigene Rentenansprueche erworben hat. Das Karlsruher Gericht gab damit einer Frau Recht, die einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs zugestimmt hatte (Aktenzeichen XII ZB 110/99).
Der Familiensenat praezisierte damit sein Grundsatzurteil vom Februar, in dem er krass einseitige Ehevertraege für anfechtbar erklaert hatte. Der Ausgleich der Altersversorgungsansprueche zwischen den Ehepartnern gehoere "zum Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts" und sei damit nur eingeschraenkt vertraglich regelbar.
In konkreten Fall hatten die seit 1977 verheirateten Eheleute, die zwei inzwischen erwachsene Kinder haben, 1986 Guetertrennung vereinbart und den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Die Frau sollte - auf damaliger Basis - nach einer Scheidung maximal 300 Mark (heute 153 Euro) Unterhalt im Monat sowie 50.000 Mark (entspricht heute knapp 25.600 Euro) *freiwillige* Entschaedigung bekommen, musste dem Mann aber ihre Eigentumshaelfte am gemeinsamen Haus abtreten. 1998 wurde die Ehe geschieden. Vor dem Oberlandesgericht Muenchen hatte die Frau behauptet, der Mann habe sie geschlagen, um sie *zum Notar zu schleppen*. Der BGH verwies den Fall zur neuerlichen Pruefung an das OLG zurück.
Nach den Worten des BGH ist vor allem die Situation beim Abschluss des Ehevertrags entscheidend fuer dessen Wirksamkeit. Verzichte ein Ehepartner zu Gunsten von Haushalt und Kindern auf eine eigene Erwerbstätigkeit, dann koenne nicht ihm allein das Risiko des Scheiterns der Ehe angelastet werden. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs koenne aber auch dann unwirksam sein, wenn sich erst zum Zeitpunkt der Scheidung eine gravierende Schieflage ergebe.

Leute bleibt auf dem Teppich

Advocatus feminae, Sunday, 21.11.2004, 13:38 (vor 7746 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Ehevertraege und der BGH, gefunden bei n=tv von carlos am 19. November 2004 23:03:07:

Eine vollkommen nachvollziehbare und richtige Entscheidung.

Es geht hier nicht um Unterhalt, Zugewinn etc., sondern um die Rentenansprüche. Dass die bei der Scheidung geteilt werden, ist fair und vernünftig. Ich weiß gar nicht, ob man beim Versorgungsausgleich beim BFA überhaupt die Berücksichtigung eigener Regeln beantragen kann, ich nehme mal an, dass nicht.

Was mich aber wundert ist, dass eine Frau sich zum Notar prügeln lässt, anstatt gleich die Scheidung einzureichen.

Re: Leute bleibt auf dem Teppich

Christian, Sunday, 21.11.2004, 18:44 (vor 7746 Tagen) @ Advocatus feminae

Als Antwort auf: Leute bleibt auf dem Teppich von Advocatus feminae am 21. November 2004 11:38:44:

Eine vollkommen nachvollziehbare und richtige Entscheidung.
Es geht hier nicht um Unterhalt, Zugewinn etc., sondern um die Rentenansprüche. Dass die bei der Scheidung geteilt werden, ist fair und vernünftig. Ich weiß gar nicht, ob man beim Versorgungsausgleich beim BFA überhaupt die Berücksichtigung eigener Regeln beantragen kann, ich nehme mal an, dass nicht.
Was mich aber wundert ist, dass eine Frau sich zum Notar prügeln lässt, anstatt gleich die Scheidung einzureichen.

Tatsache ist, dass Männer aufgrund wegen ihres Geschlechts in die Ernährerrolle gedrängt werden und Frauen sich hinter Kinder verstecken und sie als Schutzschilde missbrauchen! Da helfen auch keine Eheverträge mehr und auch wenn Väter sich so sehr um Kinder gekümmert haben so wird im männerfeindlichen Deutschland immer ein Urteil zugunsten für Frauen gegen Männer gefällt und es nicht um das Kindeswohl sondern Mütterwohl geht! Der EuGH verurteilt jährlich Deutschland mehrmals wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter und Kinder! Ich bin gespannt wann endlich Frauen arbeiten gehen und nach einer Scheidung Versorgungsausgleich an Männer bezahlen und Kinder nach einer Scheidung endlich Väter übertragen werden und Frauen zu Unterhaltszahlungen ohne Rechte zu besitzen verurteilt werden, denn genau so läuft es bis jetzt gegen Männer (Geschlechterrassismus)

meint,
Christian

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