Wenn zwei das Gleiche machen, ist es noch lange nicht dasselbe
Fokus
Vaterland? Mutterland!
Trotz Haager Abkommen haben Väter praktisch keine Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen
Von Marco Morell
Zwei Schweizer Mütter leben zurzeit in permanenter Angst, dass die Polizei kommt und ihre Kinder ins Ausland schafft: Lucille Hunkeler und Maya Wood. Zwei Väter im Ausland sehen sich um ihr Recht betrogen, das ihnen sämtliche juristische Instanzen zugebilligt haben: dass die Mütter mit den Kindern das väterliche Domizil widerrechtlich verlassen haben und darum die Kinder zurückgeführt werden müssen.
Die Umsetzung der richterlichen Rückführungsbeschlüsse zieht sich in die Länge. Lucille Hunkeler ist mit ihrem Sohn Ruben untergetaucht. Und im Fall Wood trat letzte Woche der für den Vollzug zuständige Zürcher Stadtammann in den Ausstand. Er habe die enorme Belastung, die der Fall für ihn bedeutete, nicht mehr ertragen, sagte er gemäss NZZ.
Polizisten, die einer Mutter das schreiende Kind entreissen und es in ein Flugzeug stecken diese Vorstellung lässt niemanden unberührt. Ganz anders ist es, wenn ein ausländischer Vater ein Kind aus dem Schweizer Domizil in seine Heimat entführt und die Mutter allein zurückbleibt. Das war der Modellfall, der die Schweiz 1983 bewog, das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindsentführungen zu ratifizieren Das Abkommen gab der verlassenen Mutter die juristischen Mittel, um die Rückführung des Kindes an den «Ort des gewöhnlichen Aufenthalts» zu erzwingen und zwar schnell und kostenlos, wie es das Abkommen verlangt. 71 Staaten sind heute gegenüber der Schweiz vertraglich dazu verpflichtet, von Peru über die Türkei bis zu den Fidschi-Inseln.
Das Problem ist nur, dass auch die Schweiz zu diesem Verfahren verpflichtet ist und dass sich das in der Praxis immer häufiger auswirkt. Laut der für die Umsetzung des Abkommens zuständigen Behörde im Bundesamt für Justiz werden Entführungen «oft von Müttern vorgenommen, die es nach gescheiterter Beziehung oder Ehe zurück in ihre Heimat zieht». Rund zwei Drittel aller Kindsentführungen in die Schweiz oder aus der Schweiz heraus werden gemäss der amtlichen Statistik von der Mutter und nicht vom Vater verübt. Bei der Verweigerung von Besuchsrechten ist der Anteil der Mütter noch höher. Letztes Jahr war bei 28 von 47 neu eröffneten Dossiers wegen internationaler Kindsentführung der entführende Elternteil die Mutter.
Als der Vater in der Regel der Täter war, hatte niemand etwas gegen die strengen Regeln der Haager Konvention. Jetzt aber, da sie häufiger Mütter treffen und ihnen ihre Kinder zu entreissen drohen, sind sie auf einmal verpönt. «Ich frage mich, ob die aktuellen Fälle so viel Medieninteresse gehabt hätten, wenn das Geschlecht der Elternteile umgekehrt gewesen wäre», sagt David Urwyler, der für den Kampf gegen Kindsentführungen verantwortliche Bundesbeamte. Er verweist auf einen kürzlichen Fall, bei dem ein italienischer Vater ein Kind aus der Schweiz in seine Heimat entführt hatte. Am Tag, an dem dort das Gericht die Rückführung anordnete, wurde der Beschluss von der Polizei vollstreckt.
Was im Streit um Sorge- und Besuchsrechte im Scheidungsfall die Regel ist , gilt im grenzüberschreitenden Gezerre um die Kinder erst recht: Der Mann ist am kürzeren Hebel. Für die Zürcher Rechtsanwältin Caterina Nägeli ist das die logische Folge der Rollenverteilung. «Das ist die Kehrseite des Patriarchats», sagt Nägeli. Noch immer ist es gewöhnlich die Frau, die den Hauptteil der Familienarbeit leistet. Im Scheidungsfall geben ihr die Gerichte in der Regel das Sorgerecht. Der Vater hat das Nachsehen.
Nägeli erlebt das bei Mandanten, die aus dem arabischen Raum stammen und mit einer Schweizerin ein Kind haben. Bei der Scheidung könne es vorkommen, dass die Frauen den Männern das Besuchsrecht verweigern wegen der angeblichen Gefahr, dass der Vater das Kind ins Ausland entführt. «Als Anwältin ist es sehr schwer, dieses Argument zu entkräften, nicht zuletzt, weil gegenüber solchen Männern Vorurteile bestehen.»
Politiker aus allen Lagern stellen angesichts der Fälle Hunkeler und Wood in Frage, ob Kindsentführungen durch Mütter überhaupt ein Verbrechen sind. Die heutige CVP-Präsidentin Doris Leuthard und 17 weitere Mitglieder des Nationalrats forderten im Mai 2003 in einer Motion eine Anpassung des Haager Abkommens. In der schriftlichen Begründung bezog sich Leuthard auf den Fall, dass eine Mutter «aus guten Gründen» in ihre Heimat zurückkehrt und die hauptsächlich von ihr betreuten Kinder mitnimmt. «Solche Fälle als Kindsentführungen zu titulieren, ist ungerecht und verstösst gegen das Rechtsempfinden», schrieb die Aargauer Nationalrätin.
Verfahren dauern in der Schweiz am längsten
In seiner Antwort auf eine andere Motion der Berner SP-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot warnte der Bundesrat im September 2003 allerdings, vor Müttern zu kapitulieren, die sich gegen richterliche Rückführungsbeschlüsse auflehnen nicht zuletzt wegen der «fatalen Signalwirkung» ans Ausland. «Es müsste damit gerechnet werden, dass aus der Schweiz ins Ausland entführte Kinder nur noch mit grossen Schwierigkeiten, wenn überhaupt, zurückgefordert werden könnten», schrieb die Landesregierung.
Ein häufiger Kritikpunkt, der gegen die Haager Konvention ins Feld geführt wird, ist die lange Dauer der Rückführungsverfahren. Die entführten Kinder gewöhnen sich am neuen Wohnort ein, sie wieder herauszureissen, wird immer unzumutbarer. Eine Umfrage unter allen Vertragsstaaten der Haager Konvention ergab, dass in der Schweiz Rückführungsverfahren bei Kindsentführungen weitaus am längsten dauern: im Schnitt 300 Tage. Der Durchschnitt aller Vertragsstaaten betrug 107 Tage.
Bei allen Mängeln des Haager Übereinkommens: Es ist immer noch besser als nichts. Ohne das Vertragswerk drohen Zustände, wie sie derzeit Australien beschäftigen. Ein Dreijähriger wird dort von Verwandten des Vaters im Dschungel von Sarawak versteckt gehalten. Die Mutter ist machtlos. Malaysia hat das Haager Abkommen nicht ratifiziert.
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