Zwölf Stämme
Schulpflicht: Bibeltreue trotzen der Staatsmacht
In ganz Bayern gilt die Schulpflicht und wird von allen befolgt, von fast allen. Eine Religionsgemeinschaft mit dem Namen "Zwölf Stämme" verweigert seit August 2001 den Gehorsam aus "religiösen Gewissensgründen" und unterrichtet ihre Kinder selbst. Das will sich das Bundesland Bayern nicht bieten lassen. Deshalb verfolgt der Freistaat die Eltern mit der ganzen Macht und Härte des Gesetzes.
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Schulpflicht: Bibeltreue trotzen der Staatsmacht
Kinder der Zwölf Stämme beim Unterricht (Foto: dpa)
Kinder der "Zwölf Stämme" beim Unterricht (Foto: dpa)
In ganz Bayern gilt die Schulpflicht und wird von allen befolgt, von fast allen. Eine Religionsgemeinschaft mit dem Namen "Zwölf Stämme" verweigert seit August 2001 den Gehorsam aus "religiösen Gewissensgründen" und unterrichtet ihre Kinder selbst. Das will sich das Bundesland Bayern nicht bieten lassen. Deshalb verfolgt der Freistaat die Eltern mit der ganzen Macht und Härte des Gesetzes.
Auch Gefängnisstrafen zeigen keine Wirkung
Im Oktober 2002 war es zur ersten Eskalation gekommen. Ein riesiges Polizeiaufgebot hatte 23 Kinder der Glaubensgemeinschaft in die Schule gebracht. Für die Weigerung, die Kinder in die Schule zu schicken, ergingen Bußgeldbescheide im Gesamtwert von 150.000 Euro. Vor Wochen waren sieben Väter in Erzwingungshaft genommen worden und hatten Strafen zwischen sechs und 16 Tagen abgebüßt. Doch die "Zwölf Stämme" unterrichten ihre Kinder weiter auf ihrem Gut Klosterzimmern bei Nördlingen und fordern die Obrigkeit heraus.
Kompromiss verzweifelt gesucht
Nun sollten nach den Vätern die Mütter ins Gefängnis marschieren. Davor hat aber der zuständige CSU-Landrat Stefan Rößle die Notbremse gezogen. Er beantragte bei der Augsburger Staatsanwaltschaft einen Aufschub, um nach einer Lösung in der verfahrenen Situation zu suchen. "Wenn wir eine rechtlich tragfähige Form der Unterrichtung vereinbaren könnten, wäre eine Lösung denkbar", sagte Rößle. In Frage käme eine Leistungskontrolle der Kinder durch das Schulamt oder eine Art anerkannte Privatschule.
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Wie ist es da mit dem Gleichheitsgrundsatz: Die Väter wegsperren, bei den Müttern kneifen!
Re: Zwölf Stämme
Als Antwort auf: Zwölf Stämme von Odin am 13. November 2004 11:29:01:
Hallo, Odin!
Es ist wohl mittlerweile mehr als offensichtlich, daß Männer vor dem Gesetz anders behandelt werden als Frauen. Mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland diesbezüglich entsprechende Studien gibt. Gerade bei Strafverfahren ist es ja so, daß Männer für Straftaten wesentlich härter verurteilt werden als Frauen, die vergleichbare Straftaten begehen. Hat das schon mal jemand untersucht?
Gruß
Andreas