Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,327106,00.html
<i/> Unter einem Vorwand hatte die Mittzwanzigerin den Schwimmbad-Angestellten in den Fundsachen-Raum des Hallenbades in der unterfränkischen Main-Rhön-Region gelockt. Dort habe sie dann die Tür geschlossen. Doch statt zärtlicher Verführungskunst setzte die künftige Ehefrau lieber auf brachiale Überzeugungskünste. Die Dame habe "bei dem, was sie vorhatte, nicht lange gefackelt"
Schließlich bekamen es selbst die Kollegen des Bademeisters mit der Angst um die Gesundheit ihres Kollegen zu tun. Sie riefen die Polizei, die den Bademeister schließlich aus seiner Bedrängnis befreien konnte
Jetzt soll geprüft werden, ob gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Aus Rücksicht auf alle Beteiligten gab die Polizei weder den genauen Ort des Schwimmbades noch das Alter von Frau und Bademeister bekannt.[/i]
Ob ein liebestoller Mann auch so viel Verständnis seitens der Polizei erfahren würde?
Grüße
Garp
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 09. November 2004 18:03:53:
Ob ein liebestoller Mann auch so viel Verständnis seitens der Polizei erfahren würde?
Gaaaanz bestimmt.
Erfahrene Grüße von Berta
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 09. November 2004 18:03:53:
1) Das Verlangen der Frau ist vollkommen verständlich.
2) Nach Auffassung der überwältigenden Mehrheit der Männer sollte Sex nicht etwa eine "eheliche Pflicht" sein, sondern ein Vergnügen, das vor, während, außerhalb und nach der Ehe[/i] stattfindet.
3) Ob die obige Auffassung wohl bei Ehefrauen auf viel Toleranz stoßen wird?
4) Eine entsprechende Aktion eines Mannes - ob nun offen im Schwimmbad oder heimlich sonst irgendwo - würde, sobald sie der (Beinahe-)ehefrau zu Ohren käme, sofort zum Platzen der Hochzeit führen.
5) Für viele Männer gälte wahrscheinlich das Gleiche (Es wäre interessant, zu erfahren, wie sich der Bräutigam in spe der Dame aus dem Artikel verhalten hat!). Angesichts von Pkt. 2 wird man diesen Männern allerdings eine unerträgliche Doppelmoral attestieren müssen.
6) Das einzig wirklich Kranke[/i] an der Aktion der Dame aus dem Artikel war die Art und Weise[/i], wie sie sie durchgezogen hat. Die hätte doch mit einem Augenaufschlag einen beliebigen unbegleiteten Badegast dazu gekriegt, sie nach dem Schwimmen irgendwo flachzulegen. (Oder war sie dermaßen potthäßlich, daß diese Option entfiel?)
Abschlußfrage:
Ob die Menschen sich wohl noch irgendwo sonst so viel überflüssige Probleme machen wie beim Sex?[/i]
Gruß
Ekki
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Ekki am 09. November 2004 21:30:03:
Hallo Ekki,
es geht hier nicht um eheliche Moralvorstellungen.
Kann das Verhalten der Frau als sexuelle Belästigung gewertet werden?
Kurzer Rollentausch.
Ich locke eine Bademeisterin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in einen Raum, verriegle die Tür und falle mit Gewalt über sie her. Nur durch polizeiliches Eingreifen lasse ich von der Frau ab.
Ich bin mir relativ sicher, diese Form der sexuellen Nötigung bringt mich sehr wahrscheinlich in den Knast.
Es geht nicht um die Frage, welche Strafe für welches Vergehen zu gelten hat, sondern um die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau.
Und um die Tatsache, dass es offensichtlich schwer fällt weibliche, sexuelle Gewalt als solche zu benennen. Insofern braucht man sich später dann auch nicht über einseitige Polizeistatistiken zu wundern.
Weibliche, sexuelle Gewalt? Unbekannt, zu 100% ein Männerproblem.
Grüße Garp
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 09. November 2004 23:02:18:
Hallo Garp,
Hallo Ekki,
es geht hier nicht um eheliche Moralvorstellungen.
Kann das Verhalten der Frau als sexuelle Belästigung gewertet werden?
Kurzer Rollentausch.
Ich locke eine Bademeisterin unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in einen Raum, verriegle die Tür und falle mit Gewalt über sie her. Nur durch polizeiliches Eingreifen lasse ich von der Frau ab.
Ich bin mir relativ sicher, diese Form der sexuellen Nötigung bringt mich sehr wahrscheinlich in den Knast.
Es geht nicht um die Frage, welche Strafe für welches Vergehen zu gelten hat, sondern um die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau.
Und um die Tatsache, dass es offensichtlich schwer fällt weibliche, sexuelle Gewalt als solche zu benennen. Insofern braucht man sich später dann auch nicht über einseitige Polizeistatistiken zu wundern.
Weibliche, sexuelle Gewalt? Unbekannt, zu 100% ein Männerproblem.
Grüße Garp
Schon klar, ich wollte auch nur mal eine Ladung Ironie loswerden.
Aber zum Thema:
Natürlich wäre eine solches Verhalten weiblicherseits auch meiner Meinung nach strafwürdig.
Aber mal ganz ehrlich:
Gibt es wirklich eine so hohe Dunkelziffer weiblicher sexueller Gewalt?
Oder ist es ganz einfach so:
Frau greift deshalb kaum zu diesem Mittel, weil sie weiß, daß Mann keineswegs hilflos wäre?
Fragt sich
Ekki
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 09. November 2004 23:02:18:
Hallo Garp,
sexuelle Belästigung wurde m.W. ja als subjektiver Rechtsbegriff eingeführt, was ich für fatal halte, denn man weiß nie, ob man nun Täter ist oder nicht. Das heißt, was sexuelle Belästigung ist, hängt von der betreffenden Person ab. Beispeil:
Du begrüßt deine Kollegin mit einem Kuss auf die Stirn. Der Kollegin gefällt dies keine sexuelle Belästigung
Du sitzt in einer Besprechung und siehst eine Kollegin Gednaken verloren mal 30 Sekunden lang an. Die Kollegin sieht sich dadurch belästigt und du bist dann automatisch ein sexueller Belästiger.
So hat mir das eine Frauenvertreterin jedenfalls mal erklärt.
Umgekehrt wird dadurch aber auch die Frage beantwortet, was ist mit einer Frau im Minirock. Wenn sich ein Mann dadurch sexuell belästigt fühlt, ist diese Dame natürlich eine sexuelle Belästigerin. Nur nutzt das vor Gericht nix, denn wenn ein Mann sich wegen sexueller Belästigung beschwert, wird das bei der Polizei und vor Gericht nicht ernst genommen (ein Mann will immer)
Die ungleiche Rechtsprechung kennen wir ja aus anderen Bereichen, z.B. Gewaltschutzgesetz. Aber auch bei Kindstötungen. Kindstötung ist eines der schlimmsten Verbrechen, die es m.E. gibt. Und hohe Strafen sind da sehr angebracht. Wenn man aber die lächerlichen Sträfchen gegen Mütter sieht, bleibt einem der Atem weg, z.B. Kind, das geschrieben hat, zu Tode geschüttelt 2 Jahre auf Bewährung oder Säugling erstochen - nur dreieinhalb Jahre, weil echte Betroffenheit und Scham das Starfmaß mildert und das Urteil, nachdem eine Frau ihre beiden kleinen Kinder erstochen hat und unbehelligt auf freime Fuß sitzt (schwere Persönlichkeitsstörung aber keine psychiatrische Einschließung, da dies nur gegen die eigenen Kinder zu befürchten wäre und da hat sie ja schon alles umgebracht, was es umzubringen gibt. Die Frau lebt unbehelligt auf freiem Fuß.
Moni hat da ja eine Fülle von Skandalurteilen gesammelt - Danke dafür.
Also weibliche Gewalt ist nicht unbekannt, sie wird "nur" ignoriert. Nur eine der vielen Ungerechtigkeiten, mit denen die meisten Männer sich allerdings offenbar abfinden.
Deshalb ist der Vorstoß von Spanien, zukünftig Männer höhere Strafen aufzuerlegen als Frauen, bei uns schon längst Gang und Gäbe. Nur sind die Spanier halt ehrlicher und sagen das offen. In Deutschland heuchelt man Gleichberechtigung.
IMO
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Bruno am 10. November 2004 13:59:09:
Hallo Bruno,
passend hierzu
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,327265,00.html
<i/>Eine australische Lehrerin ist zu einer 22-monatigen Bewährungsstafe verurteilt worden. Sie hatte die sexuelle Beziehung zu einem 15 Jahre alten Schüler gestanden.
Vom Präsidenten des Opferschutzverbandes "Crime Victims Association", Noel McNamara, wurde das Urteil von 22 Monaten auf Bewährung allerdings als zu mild kritisiert: "Es ist eine Schande", sagte er gegenüber der australischen Nachrichtenagentur AAP, "offensichtlich werden die Gesetze je nach Geschlecht des Täters mal so und mal ganz anders ausgelegt."[/i]
Es ist kein deutsches Problem. Es ist ein Problem der feministischen Verklärung: Frauen können nur Opfer sein.
Grüße
Garp
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 10. November 2004 14:13:38:
Hi Garp,
daß es eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor dem Gesetz gibt, ist offensichtlich. Das muß man, glaube ich, nicht mehr belegen. Das ist belegt. Im konkreten und in ähnlichen Fällen meine ich: Nicht das Strafmaß für die Frauen ist zu niedrig, sondern das für die Männer i.d.R. zu hoch.
Gruß - Max
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 10. November 2004 14:13:38:
Es ist kein deutsches Problem. Es ist ein Problem der feministischen Verklärung: Frauen können nur Opfer sein.
Oder anders gesagt: wird eine Frau sexuell belästigt wird das eine unerträgliche Erniedrigung genannt, passiert einem Mann das gleiche soll er sich wahrscheinlich noch für die ihm zuteil gewordene Gnade bedanken.
Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben
Als Antwort auf: Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Bruno am 10. November 2004 13:59:09:
Hallo Bruno!
Die ungleiche Rechtsprechung kennen wir ja aus anderen Bereichen, z.B. Gewaltschutzgesetz. Aber auch bei Kindstötungen. Kindstötung ist eines der schlimmsten Verbrechen, die es m.E. gibt. Und hohe Strafen sind da sehr angebracht. Wenn man aber die lächerlichen Sträfchen gegen Mütter sieht, bleibt einem der Atem weg, z.B. Kind, das geschrieben hat, zu Tode geschüttelt 2 Jahre auf Bewährung oder Säugling erstochen - nur dreieinhalb Jahre, weil echte Betroffenheit und Scham das Starfmaß mildert und das Urteil, nachdem eine Frau ihre beiden kleinen Kinder erstochen hat und unbehelligt auf freime Fuß sitzt (schwere Persönlichkeitsstörung aber keine psychiatrische Einschließung, da dies nur gegen die eigenen Kinder zu befürchten wäre und da hat sie ja schon alles umgebracht, was es umzubringen gibt. Die Frau lebt unbehelligt auf freiem Fuß.
Das allerdings ist ein Skandal ohnegleichen[/i][/u]!
Hallo Garp,
sexuelle Belästigung wurde m.W. ja als subjektiver Rechtsbegriff eingeführt, was ich für fatal halte, denn man weiß nie, ob man nun Täter ist oder nicht. Das heißt, was sexuelle Belästigung ist, hängt von der betreffenden Person ab. Beispeil:
Du begrüßt deine Kollegin mit einem Kuss auf die Stirn. Der Kollegin gefällt dies keine sexuelle Belästigung
Du sitzt in einer Besprechung und siehst eine Kollegin Gednaken verloren mal 30 Sekunden lang an. Die Kollegin sieht sich dadurch belästigt und du bist dann automatisch ein sexueller Belästiger.
So hat mir das eine Frauenvertreterin jedenfalls mal erklärt.
Umgekehrt wird dadurch aber auch die Frage beantwortet, was ist mit einer Frau im Minirock. Wenn sich ein Mann dadurch sexuell belästigt fühlt, ist diese Dame natürlich eine sexuelle Belästigerin. Nur nutzt das vor Gericht nix, denn wenn ein Mann sich wegen sexueller Belästigung beschwert, wird das bei der Polizei und vor Gericht nicht ernst genommen (ein Mann will immer)
Worum's hier wirklich geht:[/i][/u]
Ein paar hoffnungslos neurotische TypInnen, die mit ihrer eigenen Sexualität partout nicht klarkommen, wollen auch dem Rest der Menschheit die Freude daran verderben.
Beweis:[/i][/u]
Die wichtigste - und schrecklichste - Folge des ganzen Affentheaters um angebliche sexuelle Belästigung ist, daß auch beiderseits erwünschte Sexualkontakte immer seltener zustande kommen.[/i][/u]
Zorniger Gruß
Ekki