Missbrauchter Junge muss Unterhalt ... - Überlegung
Der Fall - soweit wirklich geschehen - könnte durchaus noch interessanter werden.
Da er angeblich jetzt 21 Jahre alt ist, und der Missbrauch im Alter von 14 Jahren geschah, muss das etwa 1998 passiert sen.
Es gibt aber seit 1994 ein Gesetz, dass unverheirateten Müttern einen Mindestunterhalt von 1.500,- DM monatlich (war zuerst auf 3 Jahre beschränkt, inzwischen nicht mehr) zusichert.
Jetzt stelle man sich vor, die Dame hat in der Vergangenheit von Stütze gelebt
Es würd mich nicht wundern (in diesem Staat wundere ich mich über nichts mehr), wenn die Angelegenheit für ihn noch deutlich teurer wird.
Gruß
Morb
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